Gasthörer an der RUB
Wer einzelne Lehrveranstaltungen besuchen will, kann die Zulassung als GasthörerIn beantragen (keine Teilnahme an Prüfungen möglich). Zulassungsanträge sind im Studierendensekretariat erhältlich (siehe unten). Die Zulassung als Gasthörer ist jedes Semester neu zu beantragen. Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein evtl. späteres Studium ist nicht möglich, das heißt, Sie können als GasthörerIn keine Leistungsnachweise erwerben.
Für die Gasthörerschaft an der Ruhr-Universität ist eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht erforderlich.
Antrag auf Zulassung stellen
Im Studierendensekretariat der RUB stellen Sie einen Antrag
auf Zulassung als Gasthörer. Bitte beachten Sie die jeweils
gültigen Fristen zum Winter-, bzw. zum Sommersemester.
Gasthörer zahlen auch erst nach Ihrer Zulassung die Gebühr
in Höhe von 100,00 EUR unter Angabe ihrer Matrikel-Nummer. Die Konto-Daten und der Verwendungszeeck stehen auf dem Zulassungsantrag für Gasthörer.
Für eine Erstzulassung werden zusätzlich zwei Passbilder benötigt.
Wenn Sie als Gasthörer an Lehrveranstaltungen (insbesondere
an Übungen und Seminaren) eines Studienganges teilnehmen
wollen, ist es erforderlich, die auf dem Zulassungsantrag umseitig
abgedruckte Einverständniserklärung durch den betreffenden Dozenten bestätigen zu lassen.
Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein evtl. späteres
Studium ist nicht möglich.
Die Einschreibfristen für Gasthörer entsprechen den Fristen für Ersthörer.
Gasthörer zahlen keinen Sozialbeitrag. Gasthörer erhalten somit auch kein Semesterticket des Verkehrverbundes Rhein-Ruhr.
Gasthörer sind keine regulären Studierende an der Hochschule, daher besteht in der Regel auch nicht die Möglichkeit der preiswerten studentischen Krankenversicherung.
Informationen zur Gasthörerschaft beim Studierendensekretariat mit Zulassungsantrag zum Download.
Eine Gasthörerschaft im Studiengang Medizin ist ausgeschlossen!
Laden Sie den Gasthörer-Zulassungsantrag von der Web-Site des Studierendensekretariat herunter, füllen ihn aus und lassen Sie sich von den Dozenten der von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen bestätigen, dass Sie dort teilnehmen dürfen. Anschließend nutzen Sie unsere Internet-Einschreibung


