Exmatrikulation

Gebäude GAWenn Sie die Universität verlassen wollen (nach einem Examen, bei einem Ortswechsel zu einer anderen Hochschule, bei einem Studienabbruch oder einer Studienunterbrechung), dann beantragen Sie im Studierendensekretariat der Ruhr-Uni die Exmatrikulation (Chipkarte mitbringen). Wenig Sinn macht es, einfach durch das Nicht-Bezahlen des Sozialbeitrags (also durch nicht erfolgte Rückmeldung) sich zwangsweise exmatrikulieren zu lassen.

Bitte beachten Sie:
Sobald Sie sich exmatrikuliert haben, wird Ihr VSPL-Zugang unwiderruflich gesperrt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vorher

  • alle Veranstaltungen prüfen und ggf. nachtragen lassen,
  • Ihre Module zusammmenstellen und
  • Ihr Transcript of Records ausdrucken!

Der nachträgliche Ausdruck Ihres Transcript of Records ist Ihnen nicht möglich!

RUB-Alumni
Wenn Sie die Ruhr-Uni verlassen haben können Sie mit Ihrer Universität als Alumni in Kontakt bleiben. Auch Jahre nach dem Studienabschluss den Kontakt zur Universität und zu ehemaligen Kommilitonen und Kollegen halten: Das Alumni-Netzwerk macht's möglich. Dieses und weitere Angebote für Ehemalige halten wir für Sie bereit. Schauen Sie mal rein!

Studenten vor BibliothekExmatrikulation im Studium
Wenn Sie sich während des Studiums exmatrikulieren wollen, so können Sie den gezahlten Sozialbeitrag nur zurück erstattet bekommen, wenn Sie sich vor Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren. Dann erfolgt die Abrechnung des Sozialbeitrags mit den beteiligten Einrichtungen, danach ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

Falls Sie Ihr Studium abbrechen wollen oder müssen können Sie unsere Tipps zum Studien-Abbruch lesen...

Exmatrikulation kurz nach der Einschreibung
Wenn Sie erst spät im Los- oder Nachrückverfahren einen Studienplatz an einer anderen Uni bekommen haben, können Sie bei uns Ihre Einschreibung im Studierendensekretariat stornieren lassen.
Studierende bekommen in dem Fall den Sozialbeitrag erstattet, wenn sie den Zulassungsbescheid der anderen Hochschule vorlegen oder glaubhaft versichern, dass Sie erst jetzt eine Zulassung für einen Studienplatz an einer anderen Uni erhalten haben. Die Studierenden müssten sonst den Sozialbeitrag zweimal bezahlen, was nicht zumutbar ist. Auch kann in diesem Fall der Sozialbeitrag zurückerstattet werden, so lange der AStA und das AkaFö noch keine Schlussabrechnung erhalten haben. Dies ist in der Regel bis Ende November / Ende Mai möglich.

Exmatrikulation nach Studienabschluss
Wenn Sie sich nach einem Studienabschluss exmatrikulieren wollen, müssen an der Ruhr-Uni bis zum letzten Teil Ihre Prüfung eingeschrieben bleiben. Sie können noch fehlende Prüfungsteile nur absolvieren, so lange Sie bei uns eingeschrieben sind. Dies gilt auch fur die Bachelor- oder Master-Arbeit.

Die formale Exmatrikulation ist aus zwei Gründen sinnvoll:

  • Sie erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung von uns. Diese brauchen Sie, wenn Sie sich später an einer deutschen Hochschule noch einmal einschreiben möchten (z.B. für einen Master-Studiengang).
  • Sie bekommen einen Nachweis über Ihre Studienzeiten, den Sie später für Ihren Rentenversicherungsträger benötigen, damit dieser Ihre Ansprüche auf Altersrente korrekt berechnen kann.

Es ist immer sehr ärgerlich, in späteren Jahren noch einmal zur Ruhr-Uni zu kommen, um diese Unterlagen zusammen zu stellen.

Sie können sich auch postalisch exmatrikulieren:
Anträge auf Exmatrikulation (für eine postalische Exmatrikulation) erhalten Sie auf der Seite des Studierendensekretariats unter "Download".

Sie werden von der Universität zwangsweise exmatrikuliert, wenn Sie sich nicht während der Rückmeldefristen zurückgemeldet haben (z.B. durch Nichtzahlen des Sozialbeitrags). Ohne Exmatrikulationsbescheinigung ("Zwangsexmatrikulation") ist eine erneute Aufnahme eines Studiums nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, siehe oben.

Weitere Hinweise
Wenn Sie sich exmatrikulieren sind Sie nicht mehr kostengünstig als Student krankenversichert. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse / Krankenversicherung Ihre Versicherungssituation und den Beitragssatz.
Wenn Sie nach der Exmatrikulation nicht sofort eine Arbeitsstelle haben, können Sie nach dem Studium Arbeitslosengeld I oder II bei der Arbeitsagentur beantragen. Wenn Sie keinen Job haben, sollten Sie sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur arbeitslos oder arbeitssuchend melden. Zuständig ist die Arbeitsagentur des Ortes, an dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben.

Exmatrikulation beim Studierenden-Sekretariat

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