Die Verwendung zentraler Mittel im Überblick
Das Rektorat schlägt für einen Zeitraum von derzeit zwei Jahren Grundsätze der Verwendung für die voraussichtlich verfügbaren Mittel vor. Diese Grundsätze enthalten noch keine konkreten Maßnahmen, sondern bilden den Rahmen für die dann folgende konkrete Ausgabenentscheidung.
Über diese Grundsätze stellt das Rektorat mit dem Senat das Benehmen
her. Den Studierenden kommt in diesem Prozess ein besonderes Gewicht
zu: Gegen das einstimmige Votum der Gruppe der Studierenden im Senat sollen
die Mittel nicht verwendet werden.
Ist das Benehmen mit dem Senat hergestellt, erarbeitet und beschließt
das Rektorat innerhalb dieser Grundsätze konkrete Ziele und ergreift
die erforderlichen Maßnahmen, um diese zu erreichen.
Vom Wintersemester 2008/09 bis zum Sommersemester 2010 fließen
die Beiträge in Maßnahmen, die sich auf folgende drei Förderlinien
verteilen:

