Der Weg der Beiträge …
… in den Ausfallfonds
Nach Eingang des Studienbeitrags wurde zunächst ein Anteil abgezogen, dessen Höhe das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie festsetzte. Die Höhe dieses Anteils betrug zuletzt 14% (entspricht 67,20 Euro). Dieses Geld wurde auf ein Sicherungskonto eines Ausfallfonds eingezahlt, mit dem die Darlehen der NRW.Bank gesichert wurden. Fast alle Studierenden an der Ruhr-Uni hatten einen Anspruch auf dieses Darlehen. An der Ruhr-Universität nahmen ca. 17 % der Studierenden dieses Darlehen in Anspruch.
… in die Universität
Der verbliebene Betrag wurde zu zwei Dritteln (entspricht 275,20 Euro) an die Fakultäten überwiesen, ein Drittel (entspricht 137,60 Euro) erhielt das Rektorat.
... in die einzelnen Fakultäten
Die zwei Drittel der Studienbeiträge, die den Fakultäten zufallen, wurden „nach Köpfen“ verteilt: Jede der 20 Fakultäten bekam so viele Studienbeiträge, wie ihre Studierenden dem Anteil an allen Studierenden an der Ruhr-Universität entsprachen.
Innerhalb jeder Fakultät erarbeitete der Dekan oder die Dekanin einen Vorschlag für die Grundsätze der Mittelverwendung. Der Fakultätsrat beriet über diesen Vorschlag, nahm ggf. Änderungen vor und beschloss dann die Grundsätze.
Gegen das einstimmige Votum der Studierenden sollten die Beitragsmittel nicht verwendet werden. Lag ein solches einstimmiges Votum vor, hatte es aufschiebende Wirkung. Der Prorektor oder die Prorektorin für Lehre konnte in diesem Fall vermitteln, so dass sich der Fakultätsrat auf eine Lösung einigte. Dann entschied der Fakultätsrat erneut. Seine Entscheidung war dann verbindlich.
Im Rahmen der so definierten Grundsätze erarbeitete das Dekanat konkrete Ziele und leitete die erforderlichen Maßnahmen in die Wege, um diese Ziele zu erreichen.
... und was passierte mit den Zinsen?
Für die Studienbeitragsmittel, die nicht unmittelbar ausgegeben wurden, fielen Zinsen an. Sie wurden einmal jährlich als Summe zu den eingezahlten Studienbeiträgen addiert und mit diesen zusammen nach dem oben erläuterten Verfahren auf die Fakultäten bzw. das Rektorat verteilt. 2008 wurden zum Beispiel 270.000 Euro Zinsen aus Studienbeiträgen in die Verteilung der Mittel aufgenommen.

