Wer konnte ein Darlehen aufnehmen?
Es
werden keine Studienbeiträge mehr an der RUB erhoben!
Zwischen 2007 und dem Sommersemester 2011 stand grundsätzlich allen studienbeitragspflichtigen Studierenden die Möglichkeit offen, den dmals zu zahlenden Studienbeitrag über ein Darlehen der NRW.Bank zu finanzieren. Voraussetzung war, dass sie noch nicht länger als die Regelstudienzeit plus 4 bzw. im Master-Studiengang plus 2 Semester studierten, sich noch im Erststudium oder im konsekutiven Master-Studiengang befanden und nicht älter als 60 Jahre alt waren.

