Satzung und Gesetz
Es
werden ab Wintersemester 2011 keine Studienbeiträge mehr erhoben.
Zwischen dem Sommersemester 2007 und dem Sommersemetser 2011 waren alle Studierenden verpflichtet, pro Semester einen Studienbeitrag zu zahlen. Seine maximale Höhe war gesetzlich auf 500 Euro festgelegt.
Senatsbeschlüsse
- In
seiner Sitzung am 18.09.2006 hat der Senat die Einführung von
Studienbeiträgen ab dem Sommersemester 2007 verabschiedet. In
der Satzung sind die spezifischen Regelungen festgehalten, die für
Studierende der RUB gelten.
Bei der Erarbeitung der Satzung wurde großer Wert darauf gelegt, möglichst viele Möglichkeiten der Befreiung und Ausnahmen für besondere Umstände im Studium mit aufzunehmen. - Am 17.07.2008 hat der Senat beschlossen, den Studienbeitrag für das Wintersemester 2008/2009 und das Sommersemester 2009 von 500,- Euro auf jeweils 480,- Euro pro Semester zu senken.
- Am 30.10.2008 hat der Senat beschlossen, eine Gebühr von bis zu 100,- Euro für die Teilnahme am fachspezifischen Studierfähigkeitstest im Fach Medizin zu erheben. Die genaue Höhe legt die Medizinische Fakultät fest.
- Am 18.06.2009 hat der Senat der Beibehaltung der Reduzierung des Studienbeitrags für das Wintersemester 2009/2010 und das Sommersemester 2010 auf jeweils 480,- Euro pro Semester zugestimmt.
- Am 23.07.2009 hat der Senat mehrere neue Befreiungsgründe bzw. Änderungen bestehender Befreiungsregelungen beschlossen. Unter anderem tritt zum Wintersemester 09/10 eine Geschwisterregelung in Kraft. Ab Sommersemester 2010 ist die maximale Anzahl der Fachschaftsräte, die sich von der Zahlungspflicht befreien lassen können, begrenzt.
- Am 29.10.2009 hat der Senat die Erweiterung der Liste der Studentischen Initiativen ab dem Wintersemester 2009/2010 um die aktiv tätigen Mitglieder der Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung (bsz) beschlossen.
- Im Februar 2011 fiel die Entscheidung, den Studienbeitrag in NRW wieder abzuschaffen.
Gesetz
Die Studienbeitragssatzungen der RUB basierten auf dem Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz, das Teil des Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG) war.

