Wer zahlen musste und wer nicht
Es werden keine Studienbeiträge mehr an der RUB erhoben.
Während die Studierenden zahlen mussten, waren in der Studienbeitragssatzung der Ruhr-Uni zahlreiche Gründe festgelegt, aus denen man von der Zahlungsplicht befreit werden konnte. Rund ein Viertel der Studierenden mussten dadurch nicht zahlen.
BAFöG-Empfänger, die ein Studienbeitragsdarlehen
in Anspruch nahmen, hatten ebenfalls gute Chancen, letztlich gar keine
Beiträge zahlen zu müssen.


