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Geldscheine

Wer zahlen musste und wer nicht

Es werden keine Studienbeiträge mehr an der RUB erhoben.

Während die Studierenden zahlen mussten, waren in der Studienbeitragssatzung der Ruhr-Uni zahlreiche Gründe festgelegt, aus denen man von der Zahlungsplicht befreit werden konnte. Rund ein Viertel der Studierenden mussten dadurch nicht zahlen.

BAFöG-Empfänger, die ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nahmen, hatten ebenfalls gute Chancen, letztlich gar keine Beiträge zahlen zu müssen.