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Antragsfristen

Antragsfristen für Befreiungen vom Studienbeitrag

Die Anträge sind immer jeweils rechtzeitig innerhalb der Rückmeldefrist für das betreffende Semester zu stellen (= dringend empfohlene Antragsfrist!). Am schnellsten und einfachsten geht das online per Chipkarte über RUBICon!

Laut Satzung können die Anträge bis zum Ende der jeweiligen Antragsfrist für das entsprechende Semester gestellt werden:

  • Befreiungsgrund im Sommersemester: empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist im Januar / Februar, aber spätestens bis Ende Mai
  • Befreiungsgrund im Wintersemester: empfohlene Antragsfrist = Rückmeldefrist im Juli / August, aber spätestens bis Ende November

Anträge nach dem Ende der Antragsfrist oder für zurückliegende Semester können nicht angenommen werden. Für eine verspätete Rückmeldung, die durch eine Antragstellung nach Ende der Rückmeldefrist entsteht, fällt i.d.R. eine Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro an.

 

Allgemeine Informationen


Studienbeitragsbescheide

Die Ruhr-Universität hat allen Studierenden, die bereits am 4. April 2007 eingeschrieben waren, einen Studienbeitragsbescheid zugeschickt, gültig ab Sommersemester 2007. Alle ab dem Wintersemester 2007/2008 neu eingeschriebenen Studierenden erhalten kurz nach ihrer Einschreibung einen Studienbeitragsbescheid.

Wegen der neuen Befreiungsregelungen, die der RUB-Senat für das Wintersemester 2009/2010 beschlossen hat, haben alle Studierenden im September einen neuen Beitragsbescheid erhalten.

Ein Studienbeitragsbescheid ist für diejenigen, die den Studienbeitrag bereits gezahlt oder das NRW.Bank-Darlehen beantragt haben, keine erneute Zahlungsaufforderung. Auch Befreiungen sind im Bescheid nicht berücksichtigt.

Abbuchung im Lastschriftverfahren

Der Sozialbeitrag und der Studienbeitrag werden getrennt abgebucht, für ein Sommersemester Anfang März, für ein Wintersemester frühestens Anfang September.

Überprüfung

Die Mitarbeiter/innen des Studienbeitrags-Service überprüfen persönlich sämtliche Anträge, die entweder ohne Belege oder per Chipkarte über RUBICon gestellt werden.

Sie erhalten dann per Post eine Aufforderung, die erforderlichen Nachweise innerhalb der angegebenen Überprüfungsfristen den Mitarbeiter/innen des Studienbeitrags-Service in den Sprechstunden einzureichen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, müssen Sie den Studienbeitrag innerhalb der Überprüfungsfrist zahlen (gemäß § 7 der Studienbeitragssatzung der RUB).