Studienkredit der KfW-Bank
Voraussetzungen:
- Erststudium ( Ausnahme: konsekutive Masterstudiengänge nach Bachelorabschluss)
- Das Studium wurde vor dem 35. Geburtstag begonnen.
- Deutsche Staatsangehörige (Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers/einer Staatsbürgerin) und EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im
Bundesgebiet aufhalten sowie Bildungsinländer/innen - Gefördert werden kann das Studium bis zum 10. Fachsemester ggf. auch bis zum 14. Fachsemester
Auszahlung:
- Die Auszahlungen erfolgen monatlich und betragen zwischen 100 und 650 Euro.
- Die Höhe der Auszahlung kann während der Laufzeit angepasst werden.
Zinsen und Zusatzkosten:
- Variable Verzinsung: Der Zinssatz wird halbjährlich angepasst.
- Sollzins (Stand Oktober 2012): 3,06%
- Festlegung eines Höchstzinssatzes für 15 Jahre, derzeit 8,62% effektiv.
- Einmalige Vertreibsgebühr von 238 Euro.
- Für die Tilgungsphase kann für 10 Jahre ein Festzins vereinbart werden.
Tilgung:
- Die Rückzahlung beginnt in der Regel 18 Monate nach der letzten Auszahlung.
- Die Mindestrate der Rückzahlung beträgt 20 Euro im Monat.
- Das Darlehen ist innerhalb von maximal 25 Jahren zurück zu zahlen.
- Die Rückzahlungsraten können angepasst werden.
- Außerplanmäßige Tilgungen sind ohne Zusatzkosten möglich.
Urlaubssemester:
- Im Urlaubssemester wird das Darlehen ausgesetzt.
Leistungsnachweis:
- Bachelor-Studierende müssen spätestens am Ende des 5. Fachsemesters einen Leistungsnachweis für eine weitere Förderung vorlegen. Der Leistungsnachweis besteht aus einer Bescheinigung der Hochschule, dass die gemäß der Regelstudienzeit im 4. Semester zu erbringende Leistung erbracht wurde bzw. mindestens 90 ECTS erreicht wurden.
Beantragung:
- Die Antragstellung erfolgt zunächst über das Online-Portal der KfW-Bank. Im Online-Portal muss der Antrag ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
- Der Antrag wird dann von einem Vertriebspartner der KfW-Bank freigegeben. Vertriebspartner sind verschiedene Banken und Sparkassen und in Bochum auch das AKAFÖ.
Grundlegende Änderungen zum Sommersemester 2013
Erweiterung der förderfähigen Studien
Ab April 2013 können neben dem Erststudium auch folgende weitere Studien mit dem KfW-Studienkredit gefördert werden:
- Zweitstudiengänge
- Postgraduale Studien wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudien
- Promotionen
Erhöhung der Altersgrenze bei Staffelung der Finanzierungsdauer
Das Höchstalter für den Kredit lag bislang bei 34 Jahren bei Studienbeginn. Im Sommersemester 2013 wird das Höchstalter auf 44 Jahre angehoben, wobei die mögliche Finanzierungsdauer vom Alter abhängig ist:
Studierende, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens
- 34 Jahre alt sind, erhalten eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester ,
- 39 Jahre alt sind, erhalten eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester,
- 44 Jahre alt sind, erhalten eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.
Studierende eines Master-, Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Promotionsstudiums, die zum 1.4. oder 1.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, erhalten eine Zusage über bis zu 6 Semester.
Wiedereintritt in die Auszahlungsphase aus der Karenz- oder Tilgungsphase möglich
Darlehensnehmer können ab Sommersemester 2013 zur Finanzierung eines weiteren Studiums den bestehenden KfW-Studienkredit nutzen, auch wenn sich dieser bereits in der Karenz- oder Tilgungsphase befindet.
Einheitlicher Nachweis des Leistungsnachweises am Ende des 6. Fördersemesters
Der Leistungsnachweis ist für grundständige Erst- und Zweitstudien spätestens am Ende des 6. Fördersemesters vorzulegen.

