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Jobben neben dem Studium
Auch wenn die Zeit knapp ist , viele der Studierenden sind auf einen Job angewiesen. Mehr als die Hälfte der Studierenden jobben neben dem Studium, wobei die studienbegleitende Erwerbstätigkeit im Studienverlauf an Bedeutung gewinnt. Jobs neben dem Studium gehen in der Regel zu Lasten der Studiendauer, da es vorkommen kann, dass Sie auf Grund der Arbeitsbelastung bestimmte Seminare nicht besuchen oder bestimmte Klausuren nicht mitschreiben können.
Auf Jobsuche: Jobbörsen und -vermittlungen
Es lohnt sich immer Freunde, Bekannten und Kommilitonen nach guten Jobs zu fragen. Hier bekommen Sie praktische Erfahrungen und ggf. persönliche Empfehlungen, die Ihnen die Anstellung bei einem Arbeitgeber erleichtern.
StellenbÖrse der Ruhr-UniversitÄt
Die Ruhr-Universität betreibt eine Job-Börse mit Stellenangeboten an der Ruhr-Universität für z.B. studenische und wissenschaftliche Hilfskräfte, aber auch mit Jobangeboten von anderen Hochschulen und Unternehmen in der Region.
Agentur fÜr Arbeit
Über die aktuellen Stellenangebote können Sie sich direkt in einem persönlichen Beratungsgespräch mit den Vermittlern/innen im Team Akademische Berufe informieren. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Jobbörse der Agentur für Arbeit zu nutzen:
JobbÖrse des AStA der Ruhr-UniversiÄt
Der AStA der Ruhr-Uni bietet eine Jobbörse für Studierende unter:
http://www.asta-bochum.de/seite/stellenb%C3%B6rse
JobbÖrsen beim Career Service der Ruhr-Uni
Auf den Seiten des Career Service finden Sie ein große Zahl
von Job-Börsen im Internet, die sortiert sind nach Allgemeine
Jobbörsen, Branchen, Fachrichtungen, Länder, Nebenjobs
und Regionale Jobbörsen.
http://www.ruhr-uni-bochum.de/kobra/onlineangebot_jobboersen_allgemeine-jobboersen.html
Stellenanzeigen.de
Stellenanzeigen.de ist das Jobportal der WAZ Mediengruppe, der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck und der Verlagsgruppe Ippen.
Online-Stellenanzeigen der Ruhr-Nachrichten
Hinweise zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen
GeringfÜgige Jobs (Minijobs)
Die meisten Studierenden, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, üben eine geringfügige Beschäftigung, einen Minijob aus. Umgangssprachlich werden Minijobs auch 450 € - Jobs genannt. Minijobs sind auf Dauer angelegte Beschäftigungen, bei denen man als Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr als 450 € im Monat verdient. Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Mini-Job-Zentrale an. Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf eigenen Antrag kann man von der Rentenversicherungspflicht befreit werden.
Mehr als nur geringfÜgige BeschÄftigung: Niedriglohnjob
Bei einem regelmäßigen monatlichen Verdienst zwischen 450,01 € und 850 €arbeiten Studierende im Niedriglohnbereich. Beschäftigungen im Niedriglohnbereich sind versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten und unter das Werkstudentenprivileg fallen, sind allerdings in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Studierende in einem Niedriglohnjob sind jedoch versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wobei im Niedriglohnbereich für den Arbeitnehmer ein reduzierter Beitragsanteil fällig wird.
Wichtig: Auswirkungen der Erwerbstätigkeit auf BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung
BAFÖG
Das Einkommen aus einem Job wird generell auf das BAföG angerechnet. Allerdings sind 4.880 € Brutto-Erwerbseinkommen in einem Jahresbewilligungszeitraum anrechnunsfrei. Diese Grenze gilt für Alleinstehende ohne sonstige besondere Einkommen (bspw. Waisenrente). Bei einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 400 € aus einer abhängigen Beschäftigung, hat das Einkommen keinen Einfluss auf die Höhe der BAföG-Förderung. Es besteht aber in jedem Fall die Verpflichtung, das BAföG-Amt über Einnahmen aus einer Beschäftigung zu informieren.
Kindergeld
Das Einkommen eines volljährigen Kindes, das sich in der Erstausbildung befindet, wird ab dem Jahr 2012 nicht mehr beim Kindergeld angerechnet. Studierende, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, werden seit 2012 beim Kindergeld unabhängig davon berücksichtigt, wie viel sie jobben und wie viel Geld sie verdienen.
Studierende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Studium werden beim Kindergeld nur dann berücksichtigt, wenn:
- sie regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- sie sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befinden (z.B. JuristInnen und LehrerInnen im Refrendariat) oder
- sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Krankenversicherung
Studierende, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos über ein Elternteil familienversichert sind, dürfen regelmäßig monatlich nicht mehr als 385 € (bei einem Minijob seit 1.1.13 nicht mehr als 450 € ) monatlich neben dem Studium hinzuverdienen, wenn sie in der Familienversicherung bleiben möchten.
Studierende, die noch nicht das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr erreicht haben, können sich kostengünstig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in einer studentischen Krankenversicherung versichern. Bedingung für den Studentenstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass man nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Dies gilt nicht für Jobs, die im Voraus innerhalb der Semesterferien auf 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage begrenzt sind.




