Jobben im Studium
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zunächst die Eltern für den Lebensunterhalt des oder der Studierenden zu sorgen
haben. Sollten diese auf Grund der Höhe ihres Einkommens dazu
nicht in der Lage sein, kann der/die Studierende im Regelfall nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) gefördert werden.
Da jedoch selbst der BAföG-Höchstsatz die Lebenshaltungskosten
eines Studierenden oft nicht decken kann, sind über die
Hälfte der Studierenden gezwungen, neben ihrem Studium
zu arbeiten. Da die Universitäten der Bundesrepublik in der
Regel Präsenz-Universitäten sind und ein Abendstudium
in der Regel nicht möglich
ist, können Studierende nur in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien),
abends und nachts oder am Wochenende arbeiten.
Jobs finden: Job-Vermittlungen und -börsen
Es lohnt sich immer Freunde, Bekannten und Kommilitonen nach guten Jobs zu fragen. Hier bekommen Sie praktische Erfahrungen und ggf. persönliche Empfehlungen, die Ihnen die Anstellung bei einem Arbeitgeber erleichtern.
Job-Börse der Ruhr-Universität
Die Ruhr-Universität betreibt eine Job-Börse mit Stellenangeboten
an der Ruhr-Universität für z.B. Studenische und Wissenschaftliche
Hilfskräfte, aber auch mit Jobangeboten von anderen Hochschulen
und Unternehmen in der Region.
http://www.ruhr-uni-bochum.de/php-bin/stellen/stellen.html
Jobbörsen beim Career Service der Ruhr-Uni
Auf den Seiten des Career Service finden Sie ein große Zahl
von Job-Börsen im Internet, die sortiert sind nach Allgemeine
Jobbörsen, Branchen, Fachrichtungen, Länder, Nebenjobs
und Regionale Jobbörsen.
http://www.ruhr-uni-bochum.de/careerservice/jobboersen.html
Jobbörse des AStA´s
Das Referat für Wirtschaftskoordination des AStA´s der
Ruhr-Uni bietet eine Jobbörse unter
http://asta-bochum.de/jobboerse/
Agentur für Arbeit
Über die aktuellen Stellenangebote können Sie sich direkt in einem
persönlichen Beratungsgespräch mit den Vermittlern/innen im Team
Akademische Berufe informieren. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit,
die Jobbörse der Agentur für Arbeit zu nutzen:
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/
Mit rund 550.000 Stellen und mehr als drei Millionen Bewerberprofilen ist die JOBBÖRSE ist das größte Online-Stellenportal in Deutschland. Die JOBBÖRSE ist jetzt noch benutzerfreundlicher. Eine Vielzahl von neuen Features erleichtert Ihnen die Suche, unterstützt Sie bei ihrer Bewerbung oder bei der Bewerberauswahl. Als Nutzer der JOBBÖRSE können Sie außerdem auf das breite Serviceangebot der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen.
Tipp:
Nehmen Sie die "Erweiterte Suche - Weitere Suchkriterien". Hier können Sie u.a. auch Mini-Jobs und die Branchengruppe auswählen.
Jobs neben dem Studium gehen in der Regel zu Lasten der Studiendauer, da es vorkommen kann, dass Sie auf Grund der Arbeitsbelastung bestimmte Seminare nicht besuchen oder bestimmte Klausuren nicht mitschreiben können.
Versicherungsrechtliches
Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten wird zwischen der Rentenversicherung einerseits und der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung andererseits unterschieden.
Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
Das Arbeitsverhältnis eines Studenten ist grundsätzlich
rentenversicherungspflichtig.
Ausnahmen gelten, wenn
- Sie einen 400,00 - Euro-Job ausüben,
- ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum geleistet wird.
Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit in der Kranken-,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Personen
versicherungsfrei, die während der Dauer ihres Studiums als
ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen der
wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen
Entgelt beschäftigt sind. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
werden jedoch nur solche Studierende von der Versicherungspflicht
freigestellt, deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch
das Studium in Anspruch genommen wird. Bei Personen, die neben ihrem
Studium eine Beschäftigung von wöchentlich mehr als 20
Stunden ausüben, wird angenommen, daß sie ihrem Erscheinungsbild
nach als versicherungspflichtige Arbeitnehmer anzusehen sind.
Studenten, die eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden wöchentlich
ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht
als Arbeitnehmer. Versicherungsfreiheit besteht nur dann, wenn die
wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.
Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
Versicherungsfreiheit für Studierende besteht auch dann, wenn
Sie mehr als 20 Std. pro Woche arbeiten, das Beschäftigungsverhältnis
aber auf nicht mehr als 2 Monate befristet ist. Auch hier spielt
die Höhe des Entgelts keine Rolle. Auch wenn Sie in den Semesterferien
länger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie versicherungsfrei.
Nähere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse.

