Internationale Studierende

Voraussetzung für ein Visum und eine Aufenthaltsbewilligung für internationale Studierende ist der Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, um das Studium in Deutschland alleine finanzieren zu können. Hierzu ist eine Summe von 7.716 € pro Studienjahr nachzuweisen. Doch auch wenn der Finanzierungs-nachweis erbracht wurde, ist die finanzielle Situation für viele internationale Studierende nicht gerade einfach und in der Regel besteht für sie kein Anspruch auf staatliche Unterstützung. Aus diesem Grund, sind viele internationale Studierende darauf angewiesen, neben dem Studium zu jobben oder andere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Jobben

Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen 90 ganze oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten – sie dürfen allerdings nicht freiberuflich oder selbstständig tätig sein. Wollen sie mehr als 90 ganze oder 180 halbe Tage arbeiten, benötigen sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Diese Regelung trifft nicht zu für studentische und wissen-schaftliche Hilfskräfte. Diese dürfen in einem höheren Umfang arbeiten, sind allerdings dazu verpflichtet, die Ausländerbehörde darüber zu informieren. Praktika zählen als Arbeitstage zu den 90 bzw. 180 halben Tagen, auch wenn das Praktikum nicht bezahlt wird!
Studierende aus der EU und dem EWR sind deutschen Studierenden nahezu gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Allerdings benötigen Studierende aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn eine Genehmigung der Agentur für Arbeit.
Allgemeine Informationen zum Thema Jobben neben dem Studium und zur Jobsuche erhalten Sie hier

BAföG

Nur in Ausnahmefällen ist ein Bezug von BAföG für internationale Studierende möglich.
Studierende, die nicht aus einem EU-Staat kommen:

  • heimatlose, Flüchtlinge, asylberechtigte oder Studierende unter Abschiebeschutz
  • Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und einem Elternteil mit deutschem Pass
  • Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und mindestens einem Elternteil, der sich in den letzten 6 Jahren in Deutschland aufgehalten hat davon mindestens 3 Jahre erwerbstätig war (Zeit von 3 Jahren verringert sich auf 6 Monate, wenn einer der folgenden Gründe eine weitere Erwerbstätigkeit verhindert hat: Arbeitsunfähigkeit, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Mutterschaft, Fortbildung etc.)
  • Studierende, die 60 Monate in Deutschland nachweisbar ihren Lebensunterhalt verdient haben (hierzu zählen keine Teilzeitarbeit, keine Ferienjobs und Ausbildungsgänge)

Studierende, die aus einem EU-Staat kommen:

  • Studierende, die sich selbst oder deren Eltern oder deren Gatte/Gattin sich nach den EU-Freizügigkeitsregelungen zur Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme in Deutschland dauerhaft niederlassen dürfen
  • Studierende, die mindestens 7 Monate in Deutschland erwerbstätig waren und im bisherigen Beruf unverschuldet arbeitslos geworden sind

Das AkaFö informiert über Voraussetzungen und Regelungen für ausländische Studierende!

Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank

Internationale Studierende, die Anspruch auf BAföG haben, sind auch automatisch berechtigt ein Darlehen der NRW.Bank für die Studienbeiträge von 480 € pro Semester aufzunehmen. Für Studierende aus nicht EU-Staaten ist eine Förderung nur in Ausnahmefällen möglich. Hierzu informiert der Studienbeitrags-Service der RUB.

Befreiung von den Studienbeiträgen

Wenn Sie für einen kürzeren Zeitraum als Gaststudent/in an der Ruhr-Universität studieren und Ihren Abschluss an Ihrer Heimathochschule ablegen, zahlen Sie in der Regel keinen Studienbeitrag.
Typischerweise sind Sie Programm-Studierende/r, z.B. ERASMUS- oder DAAD-Stipendiat/in. Achten Sie darauf, ob auf Ihrer Studienbescheinigung "Abschluss im Ausland" ausgewiesen ist. In diesem Fall fällt für Sie zur Rückmeldung i.d.R. kein Studienbeitrag, sondern lediglich der Sozialbeitrag an.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte das International Office (Akademisches Auslandsamt).
Besonders qualifizierte ausländische Studierende ohne Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen können eine Befreiung von den Studienbeiträgen beantragen. Hierzu informiert der Studienbeitrags-Service der RUB.

Stipendien

Bedeutendster Stipendiengeber für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Zudem fördern die meisten der 12 Begabtenförderungswerke auch internationale Studierende. Die Bedingungen unterschieden sich jedoch zwischen jeder einzelnen Stiftung.
Bitte beachten Sie: Natürlich gibt es die Möglichkeit, sich um Stipendien bei verschiedenen Stiftungen zu bewerben – aber: auch dort sind die Geldmittel begrenzt. Das heißt, es gibt immer nur eine bestimmte Anzahl von Stipendien und diese stehen nicht ständig zur Verfügung! Verlassen Sie sich also nicht darauf, Ihr Studium und Leben allein dadurch zu finanzieren!

Unterstützung in Notlagen

Trotz genauer Planung kann es vorkommen, dass Sie während Ihres Studiums in finanzielle Schwierigkeiten geraten. In so einem Fall können Sie beim Internationale Office die Möglichkeit einer persönlichen Beratung bei Frau Stücken zum Thema Finanzen wahrnehmen. Dort wird gemeinsam nach Lösungen für finanzielle Engpässe gesucht.

Beratung:

International Office
Sarah Stücken

Gebäude: FNO 01/176
Tel.: 0234/32-27676
E-Mail: sarah.stuecken@uv.rub.de
Sprechzeiten:
Mo-Fr: 10-12 Uhr