Studienkredite, Bildungsfonds, Studiendarlehen

Studienkredite zur Finanzierung Ihres Studiums und der Studiengebühren bieten eine Reihe von öffentlichen und privaten Banken an. Hier die beiden für NRW möglichen öffentlichen Banken:

NRW.BANK: Die Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BrückeStudienbeitrags-Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge
Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG) einschließlich des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (StBAG) durch den Landtag Nordrhein-Westfalens wurde am 16. März 2006 der gesetzliche Rahmen für die Einführung von Studienbeiträgen und eines entsprechenden Studienbeitragsdarlehens in NRW geschaffen.
Alle deutsche Studierenden an Hochschulen in NRW haben im Rahmen des Gesetzes einen Rechtsanspruch auf dieses Darlehen. Allerdings ist dieser Rechtsanspruch eingeschränkt.
Die Darlehensvergabe erfolgt bei der NRW.Bank ohne Bonitätsprüfung.

Wenn Sie Ausbildungsförderung nach dem BAföG beziehen, sollten Sie das Studienbeitrags-Darlehen der NRW.Bank in Anspruch nehmen. Wenn Sie nicht sehr wenig BAföG bekommen, müssen Sie in der Regel nichts oder nur wenig von diesem Darlehen zurück zahlen, da die Gesamt-Schuldenlast auf maximal 10.000,- EUR gedeckelt ist.
Lesen Sie dazu bitte unsere Seite zu "BAföG-Empfänger: Keine Angst vor dem Studienbeitragsdarlehen!

KfW Förderbank des Bundes

BroschüreKfW-Studienkredit
Der Studienkredit hilft, Ihre Lebenshaltungskosten im Erststudium zu finanzieren - unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und dem eigenen Einkommen.

Das AKAFÖ als Kooperationspartner der KfW-Bank kann so Studierenden, die z.B. kein BAföG erhalten können, mit dem Studienkredit eine weitere Möglichkeit anbieten, ihr Studium zu finanzieren.

Der Kredit kann in monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 Euro bis zum 10. Fachsemester (höchstens 14. Fachsemester) ausgezahlt werden, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Ihrer Eltern/ Ihres Ehegatten. Es sind keine Sicherheiten erforderlich.
Die Verzinsung des Kredites ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst (Stand 01.04.2007: 6,29% p.a. nominal). Bei Vertragsabschluss wird ein Maximalzins für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert (Stand 01.04.2007: 8,9% p.a. nominal). An die Auszahlungsphase schließt sich eine tilgungsfreie Karenzzeit von 6-23 Monaten an, anschließend wird der Kredit innerhalb von 25 Jahren zurückgezahlt.

Antragsberechtigt sind volljährige Studierende (Deutsche oder EU Mitglieder nebst Familienangehörigen), die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss "Bachelor" wird in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet. Mit dem Studienkredit kann also auch ein "Masterstudium" finanziert werden. Das Höchstalter bei Aufnahme des zu finanzierenden Studiums beträgt 30 Jahre.
Die Antragstellung muss von den Studierenden über das Internet unter www.kfw-foerderbank.de erfolgen. Im Online-Portal muss der Antrag ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Achtung: Der Antrag darf erst in der AKAFÖ-Abteilung für Ausbildungsförderung vor dem zuständigen Sachbearbeiter unterschrieben werden! Der Antrag wird dann über das AKAFÖ - Abteilung für Ausbildungsförderung - freigegeben.

Für eine Beratung und die Freigabe des Kreditantrages wenden Sie sich bitte an:

das InfoCenter des AKAFÖ, im Studierendenhaus der RUB (SH), 1. Etage, Raum 160, Tel. (0234) 32-11606
Öffnungszeiten: Mo 12 - 15 Uhr, Di 9 - 12 Uhr, Mi 9 - 12 und 13 - 15 Uhr, Do 9 - 12 Uhr, Fr 9 - 12 Uhr

Frau Badura, Raum SH 1/158, Tel. (0234) 32-11601

Frau Otersen-Saidane, Raum SH 122a, Tel. (0234) 32-11600

Auf dieser Seite http://www.akafoe.de/finanzierung/ finden Sie zwei Broschüren zum Bestellen oder zum Download:
"Studienfinanzierung - Alles Wissenswerte über BAföG, Kredite, Stipendien und Jobben" und
"BAföG - Finanzielle Unterstützung für Ihr Studium".

Studienabschlussförderung: Darlehenskasse der Studentenwerke

Wer in der Schlussphase seines Studiums auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, aber keine Zeit mehr hat zu arbeiten, bekommt Hilfe bei der DAKA. Diese Darlehenskasse aller 13 nordrhein-westfälischen Studentenwerke ist eine gemeinnützige Einrichtung und vergibt zinslose Darlehen bis zu einer Gesamthöhe von 7.500 EUR pro Studierendem. In Bochum vergab das AKFAFÖ im Auftrag der DAKA im Jahr 2007 insgesamt 103 solcher Darlehen mit einem durchschnittlichen Förderungsbetrag von ca. 4.500 EUR pro Darlehen.
Die Studentenwerke in Nordrhein-Westfalen vergeben Studienabschlussförderungen für Studierende, die kurz vor dem Examen (Haupt-Diplom, Master, Staatsexamen...) stehen. Anträge an die Darlehenskasse der Studentenwerke in NRW nur über das örtliche Studentenwerk.

Voraussetzungen:

Um ein DAKA-Darlehn zu erhalten, müssen Sie:

  • an einer staatlichen Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben sein
  • bei der Sorge um Ihren Lebensunterhalt finanziell auf Hilfe angewiesen sein
  • einen Bürgen stellen
  • die Studienabschlussphase erreicht haben.

Sie können auch dann schon ein DAKA-Darlehn beantragen, wenn Ihnen als Langzeitstudent/in noch 1- 2 Semester bis zur Examensanmeldung fehlen. Für dieses Darlehn vor Beginn der Prüfungsphase gilt es nachzuweisen, dass Sie bereits Studiengebühren bezahlen und dass Ihr Studienabschluss in Sicht ist. Alter und Semesterzahl spielen bei der Darlehnsvergabe eine untergeordnete Rolle. Ein Rechtsanspruch auf die Darlehnsbewilligung besteht nicht.

Nähere Infos bekommen Sie bei unseren Mitarbeiterinnen Frau Roshoff und Frau Dierich oder unter: http://daka.akafoe.de.

Frau Roshoff & Frau Dierich
Studierendenhaus der RUB, Raum 126
Telefon: 0234-32-11011
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr (Frau Roshoff), 12.30 Uhr - 15.00 Uhr (Frau Dierich).

Zur anteiligen Deckung der Selbstkosten werden 5 vH des Darlehnsbetrages bei Auszahlung der letzten Darlehnsrate einbehalten. Das Studiendarlehn selbst ist zinslos gestellt.

Rückzahlung
Die Tilgung beginnt zwölf Monate nach Auszahlung der letzten Darlehnsrate. Sie erfolgt per Lastschriftverfahren in Raten von 130 € monatlich. Liegt die Vergabesumme über 6200 €, so erhöhen sich die Rückzahlungsraten auf 200 € im Monat. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehns ist jederzeit und in jeder Höhe möglich. Sie führt allerdings nicht zu Rückzahlungsnachlässen.