Studienfinanzierung

BrückeNach den Erhebungen des Deutschen Studentenwerks können Sie als Studierender mit Lebenshaltungskosten von ca. € 600.- bis € 700,- pro Monat rechnen (18. Sozialerhebung von 2006). Dies ist ein bundesweiter Durchschnitt und kann nach Regionen und Hochschulstädten variieren. Davon entfallen im Durchschnitt ca. € 250,- auf die Miete für einen Wohnheimplatz oder ein Studentenzimmer.
Das Akademische Förderungswerk (Studentenwerk) in Bochum vermietet Wohnheimzimmer auch schon ab ca. € 150,- pro Zimmer und Monat (-> "Wohnen in Bochum"). Das Ruhrgebiet zählt von den Lebenshaltungs- und Wohnungskosten her nicht zu den teuersten Gegenden Deutschlands.

In einigen Studienfächern liegen die Kosten höher, da z.B. Exkursionen und Studienreisen (z.B. bei den Geographen und Archäologen) oder Labormaterial hinzu kommen.
Ihre Bücher und Lehrmittel müssen Sie selbst finanzieren, nicht immer ist alle erforderliche Literatur in ausreichender Anzahl in den Bibliotheken vorhanden.

Wichtige Ausgaben-Posten

  • Der Sozialbeitrag für ein Semester liegt in Bochum zurzeit bei ca. € 220,- pro Semester. Darin ist allerdings das Semesterticket für die freie Fahrt in NRW enthalten, so dass keine weiteren Kosten für den Öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen auf Sie zukommen.
  • Außerdem müssen Sie als Student krankenversichert sein. In der Regel sind Sie zunächst über Ihre Eltern krankenversichert.
  • Studiengebühren / Studienbeiträge in Höhe von ca. 480,- EUR pro Semester.
  • Lebenshaltungskosten und Miete.
  • Mehr zu den Kosten des Studiums

Studiengebühren / Studienbeiträge

Die Ruhr-Universität erhebt seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge für alle Studierende ab dem 1. Semester in Höhe von € 480,- pro Semester (= 6 Monate). Dieser Betrag kann Ihre Lebenshaltungskosten erhöhen, allerdings können Sie für diese Studiengebühren ein zinsgünstiges Darlehen von der NRW.Bank erhalten, das Sie erst nach Ihrem Studium zurückzahlen müssen. Somit würde diese Belastung erst nach dem Studium zur Geltung kommen. Die entsprechende Gebührensatzung ist verabschiedet.
Wenn Sie BAföG bekommen, müssen Sie nur einen Teil oder gar nichts vom Studienbeitragsdarlehen zurückzahlen, da Ihre maximale Schuldenlast gedeckelt ist.

Die Finanzierung des Studiums

  • Die Ausgaben, mit denen Sie in der Regel für Ihr Hochschulstudium zu rechnen haben, aber auch die möglichen Einnahme-Quellen, finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten des Studiums...
  • Für die Finanzierung des Studiums kommt ein erster Linie das BAföG infrage...
  • Jobben im Studium ergänzt Ihre Einnahme-Quellen und vermittelt Praxis- und Berufserfahrung...
  • Für die Studienbeiträge in Höhe von z.Zt. 480,- EUR können Sie das Studienbeitragsdarlehen nutzen; Sie zahlen dieses Darlehen in vielen Fällen nicht zurück, wenn Sie BAföG beziehen...
  • Mithilfe von Stipendien können Sie in vielen Phasen Ihr Studium finanzieren...
  • Bei finanziellen Engpässen helfen auch Studienkredite, Bildungsfonds und Studiendarlehen...
  • Die Sozialberatung der Zentralen Studienberatung berät auch bei finanziellen Problemen.

Literatur:
Verbraucherzentrale NRW - Clever studieren - mit der richtigen Finanzierung
2 . Auflage 2007, 9,90 Euro, Bestell-Nr. FR 29, 192 Seiten.
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/ Suchbegriff: "Clever studieren".
Mit Informationen zu Kosten des Studiums, Versicherungen, Studiengebühren, BAföG, Studiendarlehen, Stipendien, Jobben, Sozialleistungen und Vergünstigungen für Studierende.
Bestellung auch bei
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf
Tel: 0211 38 09 215, Fax: 0211 38 09 235, ratgeber@vz-nrw.de