DAKA - Studienabschlussdarlehen

Die Darlehenskasse der Studentenwerke in NRW e.V. (DAKA) unterstützt Studierende in der Abschlussphase (maximal 18 Monate vor Ende des Studiums) durch die Vergabe zinsfreier Darlehen. Die DAKA ist ein gemeinnützer Verein, der unter Gewinnverzicht arbeitet.

Voraussetzungen:

  • Immatrikulation an einer Hochschule in NRW
  • Der Sozialbeitrag wurde an der Hochschule entwichtet.
  • Das Darlehen können Studierende erhalten, die bei der Sicherung des Lebensunterhaltes auf eine finanzielle Hilfe angewiesen sind, d.h. eine Voraussetzung ist finanzielle Bedürftigkeit.
  • Man muss einen Bürgen stellen können.
  • Man muss sich in der Studienabschlussphase eines Studiengangs (18 Monate vor Abschluss) befinden.

Auszahlung:

  • Maximale monatliche Auszahöung: 1.000 €
  • Maximale Darlehenssumme: 9.000 €
  • Höchstförderungsdauer: 18 Monate
  • Bis zum Betrag der Höchstförderung ist eine Förderung im Bachelor- als auch in einem anschließenden Masterstudiengang möglich.

Zinsen und Zusatzkosten:

  • Zinsfrei
  • Einmaliger Beitrag zu den Verwaltungskosten: Einbehaltung von 5% der Darlehenshöhe bei der letzten Auszahlung

Tilgung:

  • Rückzahlungsbeginn: In der Regel 12 Monate nach der letzten Auszahlung
  • Rückzahlung in monatlichen Raten von mindestens 150 €
  • Wird direkt im Anschluss an die Bachelor-Förderung ein Master-Studiengang aufgenommen, kann die Rückzahlung vor Fälligkeit auf Antrag bis zu sechs Monate nach der Master-Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden.

Beantragung:

  • Ansprechpartner/innen gibt es bei den Studentenwerken in NRW, für Studierende der Bochumer Hochschulen beim AKAFÖ
  • Da das jährliche Budget der DAKA begrenzt ist, kann es sein, dass zeitweise nicht alle Anträge (in der gewünschten Höhe) bedient werden können.