Bildungskredit
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ermöglicht Studierenden in fortgeschrittener Phase des Studiums eine (Zusatz-)Finanzierungsmöglichkeit.
Voraussetzungen:
- Der Bildungskredit wird bis 36. Geburtstag ausgezahlt.
- Man darf nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studieren. Wenn man das 12. Hochschulsemster überschritten hat, kann man den Kredit nur dann erhalten, wenn man zur Abschlussprüfung zugelassen ist.
- Studierende eines Bachelorstudiengangs müssen die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben.
- Studierende eines Studiengangs mit dem Abschluss Staatsexamen können nach bestandenem Physikum oder bestandener Zwischenprüfung gefördert werden.
- Ausländische Studierende können den Bildungskredit erhalten, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit einer Deutschen/einem Deutschen verheiratet sind, das Kind einer/eines Deutschen oder einer/eines Unionsbürgerin/-bürgers mit Daueraufenthaltsrecht sind oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
Auszahlung:
- Monatliche Auszahlungen in Höhe von 100 €, 200 € oder 300 €
- Einmalige Abschlagszahlung von max. 3.600 €
- Kreditvolumen: Mindestens 1.000 €, Maximal 7.200 €
- Auszahlungsdauer: Maximal 24 Monate
Zinsen und Zusatzkosten:
- Variable Verzinsung: Der Zinssatz wird halbjährlich angepasst.
- Aktueller Sollzins (Stand Oktober 2012): 1,45 %
Urlaubssemester
- Bei Beurlaubungen aus privaten Gründen (z.B. Krankheit) ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Bei Beurlaubungen aufgrund eines Auslands- oder Praxissemesters ist eine Förderung möglich.
Praktika und Auslandssemester
- Praktika im In- und Ausland und Auslandssemester können gefördert werden, wenn sie in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studiengang stehen.
Tilgung:
- Die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung.
- Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von 120 €.
- Vorzeitige Tilgungen sind ohne Mehrkosten möglich.
Beantragung:
- Online-Antrag auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes

