BAfÖg-Bankdarlehen
Ausbildungsförderung als verzinstes Bankdarlehen nach § 18 c BAföG wird geleistet für eine nach § 7 Abs. 2 BAföG förderfähige Zweitausbildung, als Studienabschlusshilfe nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3a BAföG und nach einem zweiten Fachrichtungswechsel mit Anrechnung der im vorangegangenen Studiengang studierten Fachsemester nach § 17 Abs. 3 BAföG.
Voraussetzungen:
- Bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts darf man den
30. Geburtstag noch nicht gefeiert haben; Ausnahmen gelten z.B. für Studierende mit Kind/ern und AbsolventInnen des Zweiten Bildungsweges. - Anspruchsberechtigt sind deutsche und ausländische Studierende nach § 8 BAföG.
Auszahlungen:
- Die Höhe der monatlichen Auszahlung richtet sich nach dem BAföG und wird durch das Amt für Ausbildungsförderung berechnet.
- Studierende mit Kind(ern) erhalten den Kinderzuschlag auch beim BAföG-Bankdarlehen als Vollzuschuss, das heißt geschenkt!
- Die Höhe der monatlichen Auszahlung kann durch den Studierenden/die Studierende begrenzt werden.
- Die Laufzeit wird durch das Amt für Ausbildungsförderung festgelegt. Im Falle der Studienabschlusshilfe liegt die Auszahlungsdauer bei max. 12 Monaten.
Verzinsung:
- Variable Verzinsung: Der Zinssatz wird halbjährlich angepasst.
- Effektivzins (Stand: 10/2017): 0,72% pro Jahr
- Die Zinsen werden vom Tag der Auszahlung an berechnet und zur Darlehenssumme addiert. Die Zinszahlung beginnt mit der Rückzahlung.
Tilgung:
- Die Tilgung beginnt 18 Monate nach der letzten Auszahlung.
- Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von mindestens 105 €.
- Das verzinsliches BAföG-Bankdarlehen muss vor dem (zinslosen) BAföG-Staatsdarlehen zurückgezahlt werden.
- Die Rückzahlung des zinslosen BAföG-Staatsdarlehens und des Bankdarlehens muss zusammen innerhalb von 22 Jahren erfolgen.
- Hat man zuvor kein zinsloses BAföG-Darlehen erhalten, ist für die Rückzahlung des Bankdarlehens innerhalb von 20 Jahren vorgesehen.
- Vorzeitige Tilgungen sind ohne Zusatzkosten möglich.
Beantragung:
- Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, d.h. für Studierende der Bochumer Hochschulen beim AKAFÖ.
- Für das BAföG-Bankdarlehen ist ein Antrag auf Ausbildungsförderung mit allen relevanten Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.
Vor der Beantragung sollte unbedingt eine unabhängige Beratung bspw. bei der Sozial- und Studienfinanzierungsberatung der RUB eingeholt werden.