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- Der Wahlausschuss -

Wahlbekanntmachung:

Wahl zum 43. Studierendenparlament

Gemäß § xx der Wahlordnung für die Wahl des Studierendenparlaments an der Ruhr-Universität Bochum wird hiermit bekannt gegeben:

Die Wahl zum 43. Studierendenparlament an der Ruhr-Universität Bochum findet in der Zeit vom

18. Januar bis 22. Januar 2010

statt. An den Wahltagen dauert die Wahlzeit jeweils von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Wahlorte für die Studierenden der Fächer der

Fakultät für Maschinenbau, Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Fakultät für Bauingenieurwesen, Angewandte Informatik

sind

Cafeteria IB

Fakultät für Physik und Astronomie, Fakultät für Mathematik, Fakultät für Geowissenschaften, Arbeitswissenschaften, Deutschkurs, Studienkolleg

Cafeteria NA

Fakultät für Chemie und Biochemie, Fakultät für Biologie und Biotechnologie, Neuroinformatik, Neuroscience

Cafeteria NC

Medizinische Fakultät, Fakultät für Sport

Cafeteria MA

Fakultät für Evangelische Theologie, Fakultät für Katholische Theologie, Fakultät für Philosophie, Päda gogik und Publizistik, Fakultät für Psychologie, Fakultät für Geschichtswissenschaft

Cafeteria GA

Fakultät für Philologie, Fakultät für Ostasienwissenschaften

Cafeteria GB

Juristische Fakultät, Humanitäre Hilfe, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, Fakultät für Sozialwissenschaft, Organisational Management, Development Management

Cafeteria GC

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Studierendenschaft, die am 11. Januar 2010 an der Ruhr-Universität eingeschrieben sind. Wählbar sind die Mitglieder der Studierendenschaft, die am 3.Januar 2010 eingeschrieben sind. Die Zugehörigkeit zu einem Wahlort richtet sich nach dem von der Ruhr-Universität geführten ersten Studiengang. 

Es erfolgt keine gesonderte persönliche Wahlbenachrichtigung. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen muss mit dem dafür vorgesehenen Vordruck oder formlos bis zum 15. Januar 2010 bei dem Wahlleiter der Studierendenschaft, Universitätsstr. 150, 44780 Bochum, eingegangen sein. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss spätestens am 22. Januar 2010, 16.00 Uhr, bei dem Wahlleiter eingegangen sein.

Wahlvorschläge, die von mindestens 33 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind, können bis zum Montag, 4. Januar 2010, 12.00 Uhr, beim Wahlleiter, Studierendenhaus, Sekretariat, Raum 006, Universitätsstr. 150, 44780 Bochum, eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag kann entweder nur eine Kandidatin/einen Kandidaten  oder die Kandidatinnen und Kandidaten einer Gruppe enthalten. Mit dem Wahlvorschlag ist eine unterschriebene, unwiderrufliche Einverständniserklärung jeder Kandidatin/jedes Kandidaten einzureichen. Entsprechende Vordrucke können im Sekretariat des AStA, Studierendenhaus, Raum 05, Universitätsstr. 150, 44780 Bochum, abgeholt werden.

Die Wahl des 43. Studierendenparlaments erfolgt nach folgendem Wahlsystem:

1. Die Studierendenschaft bildet einen Wahlkreis.

2. Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen nach Wahllisten. Wahllisten können

a. nur den Namen einer Kandidatin/eines Kandidaten enthalten (Einzelliste) oder

b. mehrere Namen in einer von der Gruppe festgelegten Reihenfolge enthalten (Gruppenliste).

Jede Kandidatin/jeder Kandidat kann nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.

3. Jede Wählerin/jeder Wähler hat nur eine Stimme. Diese gibt sie/er für die Kandidatin/den Kandidaten einer Einzelliste oder für die Kandidatin/den Kandidaten einer Gruppenliste ab.

4. Die Sitze werden auf die Wahllisten im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen im Sainte-Lague/Schepers Höchstzahlverfahren verteilt. Die danach auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den in den Wahllisten aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahl zugeteilt.

5. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so wird der Sitz derjenigen Kandidatin/demjenigen Kandidaten zugeteilt, die/der nach dem Wahlergebnis unter den bisher nicht berücksichtigten Kandidatinnen und Kandidaten die meisten Stimmen hat. Ist die Wahlliste erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt; die Zahl der Sitze im Studierendenparlament verringert sich entsprechend.

6. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Kandidatinnen/Kandidaten einer Wahlliste entscheidet die Reihenfolge auf der Wahlliste über die Rangfolge. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Wahllisten entscheidet der Wahlleiter durch Los, welcher Wahlliste der Sitz zuzuteilen ist.

7. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Studierendenparlaments beträgt 35.

Die Wahlberechtigung ist durch Vorlage des Studierendenausweises oder eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.

 

Die Auszählung kann am Abend des 22. Januar 2010 ab ca. 17:00 Uhr im Hörsaal HGB 10, Universitätsstr. 150, 44780 Bochum, verfolgt werden. Diese Bekanntmachung, Vordrucke für Listenvorschläge und Briefwahlanträge sind im Internet unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/sp-wahlen abrufbar.

 

Bochum, 18. Dezember 2009

gez.

René Voss          Peter Käpernick

(Wahlleiter)     (stv. Wahlleiter)