Krankenversicherung fÜr Studierende

Studierende unterliegen in den allermeisten Fällen der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung und so müssen Studierende auch bei der Immatrikulation an einer Hochschule eine Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen. Während eines Studiums können verschiende Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung zum Tragen kommen. Die Sozial- und Studienfinanzierungsberatung informiert zu:

  • der Familienversicherung
  • der studentischen Krankenversicherung
  • Möglichkeiten und Konsequenzen einer Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem Ziel, eine private Krankenversicherung zu nutzen
  • Verlängerungsgründen für die Versicherungspflicht über das 14. Fachsemester und die Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus

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©Claudia Hautumm/pixelio.de