Studierende können beitragsfrei bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern, des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners familienversichert sein. Dafür gibt es jedoch Voraussetzungen. Hier die wichtigsten:
- Familienversicherte dürfen ein regelmäßiges Brutto-Einkommen von monatlich 470 Euro nicht überschreiten. Ausgenommen sind kurzfristige Beschäftigungen in der vorlesungsfreien Zeit, also Jobs, die im Voraus auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt sind. Hier ist die Höhe des Verdienstes grundsätzlich unerheblich. Auch Leistungen nach dem BAföG oder der Unterhalt der Eltern werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.