SLF: Master "Sprachlehrforschung": Zulassung

Zulassungsverfahren

Der Master Sprachlehrforschung ist zulassungsfrei (Zugangsvoraussetzungen s. Studienordnung § 9).

Zulassungsverfahren für deutsche Studierende

  1. Studieninteressierte schicken ihr B.A.-Zeugnis (oder eine vergleichbare Qualifikation) ausschließlich in digitaler Form bis spätestens 31.08. an das Seminar für Sprachlehrforschung: slf-zulassung@rub.de
    (Nähere Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen (§9) und Sprachnachweisen)
  2. Das Seminar für Sprachlehrforschung prüft die eingesendeten Unterlagen und verschickt Bestätigungen per E-Mail an Studieninteressierte mit Informationen zur Vorbereitung auf das obligatorische Beratungsgespräch, darunter Informationen zur Terminvereinbarung.
  3. Studieninteressierte vereinbaren anschließend über einen elektronischen Kalender (s. Info-Mail) einen Termin.
  4. Das Seminar für Sprachlehrforschung führt im September zu ausgewählten Zeiten (s. Info-Mail) obligatorische Beratungsgespräche durch und stellt Bescheinigungen darüber aus.
  5. Studieninteressierte schreiben sich nach Vorlage der Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch zwischen Anfang September und Anfang Oktober ein (Fristen).

Zulassungsverfahren für ausländische Studierende

  1. Studieninteressierte bewerben sich bis zum 15.07. über das Online-Portal des International Office.
  2. Studieninteressierte drucken das Kontrollblatt der Internet-Bewerbung aus, stellen Ihre Bewerbungsunterlagen entsprechend des Kontrollblatts zusammen und schicken Ihre Unterlagen vollständig und bis spätestens 15.07. an das International Office (Postanschrift s. Kontrollblatt).
  3. Das International Office und das Seminar für Sprachlehrforschung prüfen eingesendete Unterlagen. (Es werden ausschließlich Unterlagen weiterbearbeitet, die vollständig und bis spätestens 15.07. eingegangen sind.)
  4. Das International Office versendet Zulassungsbescheinigungen per E-Mail.
  5. Das Seminar für Sprachlehrforschung versendet Informationen zur Vorbereitung auf das obligatorische Beratungsgespräch, darunter Informationen zur Terminvereinbarung.
  6. Studieninteressierte vereinbaren anschließend über einen elektronischen Kalender (s. Info-Mail) einen Termin.
  7. Das Seminar für Sprachlehrforschung führt im September zu ausgewählten Zeiten (s. Info-Mail) obligatorische Beratungsgespräche durch und stellt Bescheinigungen darüber aus.
  8. Studieninteressierte schreiben sich nach Vorlage der Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch zwischen Anfang September und Anfang Oktober ein (Fristen).