Zulassungsverfahren
Der Master Sprachlehrforschung ist zulassungsfrei (Zugangsvoraussetzungen s. Studienordnung § 9).
Zulassungsverfahren für deutsche Studierende
- Studieninteressierte schicken ihr B.A.-Zeugnis (oder eine vergleichbare Qualifikation) ausschließlich in digitaler Form bis spätestens 31.08. an das Seminar für Sprachlehrforschung: slf-zulassung@rub.de
(Nähere Erläuterungen zu den Zulassungsvoraussetzungen (§9) und Sprachnachweisen) - Das Seminar für Sprachlehrforschung prüft die eingesendeten Unterlagen und verschickt Bestätigungen per E-Mail an Studieninteressierte mit Informationen zur Vorbereitung auf das obligatorische Beratungsgespräch, darunter Informationen zur Terminvereinbarung.
- Studieninteressierte vereinbaren anschließend über einen elektronischen Kalender (s. Info-Mail) einen Termin.
- Das Seminar für Sprachlehrforschung führt im September zu ausgewählten Zeiten (s. Info-Mail) obligatorische Beratungsgespräche durch und stellt Bescheinigungen darüber aus.
- Studieninteressierte schreiben sich nach Vorlage der Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch zwischen Anfang September und Anfang Oktober ein (Fristen).
Zulassungsverfahren für ausländische Studierende
- Studieninteressierte bewerben sich bis zum 15.07. über das Online-Portal des International Office.
- Studieninteressierte drucken das Kontrollblatt der Internet-Bewerbung aus, stellen Ihre Bewerbungsunterlagen entsprechend des Kontrollblatts zusammen und schicken Ihre Unterlagen vollständig und bis spätestens 15.07. an das International Office (Postanschrift s. Kontrollblatt).
- Das International Office und das Seminar für Sprachlehrforschung prüfen eingesendete Unterlagen. (Es werden ausschließlich Unterlagen weiterbearbeitet, die vollständig und bis spätestens 15.07. eingegangen sind.)
- Das International Office versendet Zulassungsbescheinigungen per E-Mail.
- Das Seminar für Sprachlehrforschung versendet Informationen zur Vorbereitung auf das obligatorische Beratungsgespräch, darunter Informationen zur Terminvereinbarung.
- Studieninteressierte vereinbaren anschließend über einen elektronischen Kalender (s. Info-Mail) einen Termin.
- Das Seminar für Sprachlehrforschung führt im September zu ausgewählten Zeiten (s. Info-Mail) obligatorische Beratungsgespräche durch und stellt Bescheinigungen darüber aus.
- Studieninteressierte schreiben sich nach Vorlage der Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch zwischen Anfang September und Anfang Oktober ein (Fristen).

