SLF: Master "Sprachlehrforschung": Sprachnachweise

Erläuterungen zu Sprachnachweisen


Studierende, die das Masterstudium der Sprachlehrforschung aufgenommen haben, weisen bis zur Anmeldung zur Masterprüfung Kompetenzen mindestens auf dem Niveau B2 in zwei modernen Fremdsprachen nach.

Folgende Regelung findet sich in der Studienordnung, § 9, Abs. 2:

  • „Darüber hinaus wird bereits vor Studienbeginn empfohlen:
    1. Nachweis von Kompetenzen in zwei modernen Fremdsprachen mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder vergleichbare Einstufungen. Der Nachweis ist durch das Zertifikat eines entsprechenden anerkannten Sprachstandstests zu erbringen.
    2. Für ausländische Studieninteressierte: Nachweis des für die Aufnahme eines Studiums an der Ruhr-Universität Bochum erforderlichen Kompetenzniveaus in Deutsch als Fremdsprache (z.B. über TestDaF 4 x TDN 4) sowie von Kompetenzen in einer weiteren modernen Fremdsprachen mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) oder vergleichbare Einstufung durch das Zertifikat eines entsprechenden anerkannten Sprachstandstests. Liegt der Nachweis dieser Kompetenzen nicht vor Studienbeginn vor, ist er im Sinne von Zusatzleistungen bis spätestens zur Meldung zur Masterprüfung nachzureichen (vgl. GPO § 4, Abs. 2 und fachspezifische Bestimmungen zur GPO für das Fach Sprachlehrforschung).
    Die Differenzierung bzw. Weiterentwicklung der fremdsprachlichen Kompetenzen wird im Verlauf des Studiums erwartet. Zusätzlich wird begrüßt, wenn weitere Fremdsprachen erworben bzw. gelernt werden. Das Seminar für Sprachlehrforschung weist darauf hin, dass die Absolventen der Sprachlehrforschung ihre berufliche Flexibilität und damit ihre Anstellungschancen erhöhen, wenn sie bis zum Ende des Studiums für mindestens zwei Fremdsprachen das Kompetenzniveau C1 nachweisen können (im Sinne von „zwei vollwertigen Lehrsprachen“).“

Weitere Erklärungen:

  • Es findet keine Überprüfung der Fremdsprachenkompetenzen statt, d.h., es müssen keine Zertifikate vorgelegt werden.
  • Die Studierenden sind angehalten, die im Sinne der Berufsorientierung vorgesehenen Sprachniveaus eigenverantwortlich aufzubauen.