Pyrotechnische fachkunde (fKN):
Seenotsignalmittel Prüfung

KURS kann wieder stattfinden:
Es gibt jetzt einen Pyroschein in abgewandelter Form....

Nächster Kurs der SIRUB:

Beginn: 25. Februar 2013

RUB Hörsaal NA 5/99   [Anfahrt]

 

 

Wir werden einen kurs anbieten – in welcher form? nach jüngster entwicklung der vorschriften!! kursbeginn ist am 25. Februar 2013, 20:00 Uhr

Raum NA 5/99 (Prüfung am 16.März 2013 in Duisburg)

 

Pyrotechnische fachkunde (fKN)

Ankauf und Besitz von Seenotsignalraketen ist nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis nach der Sprengstoffverordnung vorgelegt werden kann (Seenotsignalmittelprüfung). Zum Kauf einer Signalpistole benötigte man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Fachkundenachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempelvermerk in den SBF See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Heute ein eigener Schein nach theoretischer und praktischer Prüfung.

 

Richtlinien für die Pyroprüfung / Seenotsignalmittelprüfung sind geändert

Seit dem 01.08.2005 ist die pyrotechnische Zusatzprüfung entfallen und eine neue eigene Prüfung installiert worden. Der Fragenkatalog besteht jetzt aus 60 Fragen. In der Prüfung werden dann 15 Fragen gestellt, welche in 30 Minuten zu beantworten sind. Dazu kommt eine praktische Prüfung. Es wird ein eigener Schein ausgestellt - der Zusatzstempel im Sbf-See entfällt. Auch die Kosten sind neu geregelt. Vor dem 01.08. 2005 erworbene Pyronachweise behalten die Gültigkeit.

 

Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre

Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung
Einen unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Kopie Sportbootführerschein Binnen oder See
[Am Tage der Prüfung muss das Original des jeweiligen Führerscheins vorgewiesen werden]

 

Siehe auch:

 Infoseite Module

 

 Gebührenübersicht aller Kurs- und Prüfungsangebote

 

 

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Auskünfte:
sirub@rub.de

Michael Hornig, Hustadtring 151 | 44801 Bochum | Tel. 0234 – 950 65 701 oder Mobil 01778 - 70 11 62

 

 

Adressen:

Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr 
Elisabeth-Selbert-Straße 19 | 40764 Langenfeld
Telefon: 02173 – 9639322 | Fax: 02173 - 9639323
E-mail: info@pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org | www.pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org