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Pyrotechnische
fachkunde (fKN): |
KURS kann wieder stattfinden:
Nächster Kurs der
SIRUB: |
Wir werden einen kurs
anbieten – in welcher form? nach jüngster entwicklung der vorschriften!!
kursbeginn ist am 25. Februar 2013, 20:00 Uhr
Raum NA 5/99 (Prüfung
am 16.März 2013 in Duisburg)
Pyrotechnische
fachkunde (fKN)
Ankauf
und Besitz von Seenotsignalraketen ist nur gestattet, wenn ein Fachkundenachweis
nach der Sprengstoffverordnung vorgelegt werden kann
(Seenotsignalmittelprüfung). Zum Kauf einer Signalpistole benötigte man sogar
eine Waffenbesitzkarte. Der Fachkundenachweis wird im Yachtsport als Pyroschein
bezeichnet, obwohl früher nur ein Stempelvermerk in den SBF See, SKS, SSS oder
SHS eingetragen wurde (der sog. Befreiungsvermerk). Heute ein eigener Schein
nach theoretischer und praktischer Prüfung.
Richtlinien für die
Pyroprüfung / Seenotsignalmittelprüfung sind geändert
Seit dem
01.08.2005 ist die pyrotechnische Zusatzprüfung entfallen und eine neue eigene
Prüfung installiert worden. Der Fragenkatalog besteht jetzt aus 60 Fragen. In
der Prüfung werden dann 15 Fragen gestellt, welche in 30 Minuten zu beantworten
sind. Dazu kommt eine praktische Prüfung. Es wird ein eigener Schein
ausgestellt - der Zusatzstempel im Sbf-See
entfällt. Auch die Kosten sind neu geregelt. Vor dem 01.08. 2005
erworbene Pyronachweise behalten die Gültigkeit.
Voraussetzungen
Mindestalter
18 Jahre
Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung
Einen
unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Kopie Sportbootführerschein Binnen oder See
[Am Tage der Prüfung muss das Original des jeweiligen Führerscheins vorgewiesen
werden]
Siehe
auch:
Gebührenübersicht aller Kurs- und Prüfungsangebote
Theoriekurse
| Praxis Binnen
| Praxis Ostsee
| Segeln
Mittelmeer | Praxis Motor
| Info zu
Führerscheinen | Wissenswertes
| Links zum
Internet | Wegbeschreibungen
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| Home
Auskünfte:
sirub@rub.de
Michael Hornig,
Hustadtring 151 | 44801 Bochum | Tel. 0234 – 950 65 701 oder Mobil 01778 - 70
11 62
Adressen:
Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr
Elisabeth-Selbert-Straße 19 | 40764 Langenfeld
Telefon: 02173 – 9639322 | Fax: 02173 - 9639323
E-mail: info@pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org | www.pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org