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SRC +
UBI - UKW Sprechfunk: Informationen für die Teilnehmer des
laufenden Kurses! |
Nächster Kurs der
SIRUB: |
Beschränkt gültiges
Funkbetriebszeugnis (SRC)
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range
Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird
benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am
Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Es gilt für den Küstenbereich mit
Abdeckung von UKW-Geräten.
Achtung: In der 12.
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist
in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer
von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und
am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen
Ausrüstung nachweisen müssen". das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht,
wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es
muss der Schiffsführer sein. (Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung in
der Sportschifffahrt nicht.)
Voraussetzungen:
Mindestens
15 Jahre
Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift für den Austausch von
Informationen, die sich auf den Schutz menschlichen Lebens auf See beziehen.
Unterlagen für die Zulassung zur
Prüfung
Einen
unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Ein Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen
eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder
Reisepasses
UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk
auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. In den Niederlanden sind die
Reviere Wattenmeer und Ijsselmeer offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk
zugewiesen, d.h. auf diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den
Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen
Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind Seefunkgebiete, auf denen das
SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. D.h. ein Ijsselmeersegler,
der auch die Nordsee befahren möchte braucht 2 Funkzeugnisse: SRC (Short Range
Certificate) und UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk).
Voraussetzungen:
Mindestens
15 Jahre
Unterlagen für die Zulassung zur
Prüfung
Einen
unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Ein Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen
eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder
Reisepasses
Info
zum SIRUB Funk Kurs:
Der SIRUB Kurs beinhaltet den Stoff für das SRC mit Ergänzung
zum UBI. (Also kein extra Kurs bzw. Mehrkosten für UBI)
Übungs- und Lernmaterial ist im Kurs enthalten wird auf CD ausgegeben – es muss
kein weiteres Material/Buch angeschafft werden!
Kursabende:
Jeweils Doppelstunden – aber zum Weiterüben auf Wunsch Ende offen
7-9* Kursabende = * Zusatz Übungsabende auf Wunsch kurz vor
der Prüfung bzw. in der Osterpause
Es wird reichlich „gefunkt“ – an 5 Abenden Stoffvermittlung – der Rest ist
üben, üben, üben…
Wird die Prüfung zum UBI gemeinsam mit der Prüfung zum SRC
abgelegt, so findet eine vereinfachte UBI-Prüfung statt!
Der Kurs kann abgeschlossen werden mit der Prüfung zum SRC und auch mit der
Erweiterungsprüfung zum UBI.
Einen reinen UBI Kurs veranstalten wir nur auf Anfrage.
Hier ein wenig Basis-Material für alle,
die sich vorab auf den Kurs oder die Prüfung vorbereiten wollen:
Buchstabiertafel
| Funkverfahren seit WRC-07* | Funkverfahren vor WRC-07
| Texte SRC für Diktat und Übersetzung oder als
Funkspruch-Aufgabe am Gerät
Fragenkatalog SRC | Fragenkatalog UBI
Funktexte SRC und LRC
mit Audio-Beispielen auf www.maricom.de
Radio Regulations WRC07 -> Distress and Safety
Weitere
Informationen beim Prüfungsausschuss PA Bremen
*SRC: Information zum Betriebsverfahren für Not-, Dringlichkeits-
und Sicherheitsverkehr
Gemäß
den Beschlüssen der WRC-07 = World Radiocommunication Conference im November
2007 in Genf
· Die neuen Regeln
werden ihre Gültigkeit nach Übernahme in nationales Recht erhalten. Sie werden
bereits in den Prüfungen akzeptiert.
· Unterschiede zwischen
GMDSS und Non-GMDSS gibt es dann kaum noch.
· Die neuen
Funkverfahren sind den Regeln für das Non-GMDSS und UBI sehr ähnlich.
· Die beiden
Betriebsverfahren vor WRC-07 (das alte) und nach WRC-07 (das neue) dürfen auf
keinen Fall in der Prüfung miteinander vermischt werden!
Bitte nur eine der beiden Tabellen lernen und die andere ignorieren.
Siehe auch:
Organisatorische
Details und Preise zum Funk Kurs im Anmelde-Informationsblatt --
Winter 12/13
Gebührenübersicht aller Kurs- und Prüfungsangebote
Wer einen zeitaufwändigen Kurs scheut, kann mit
Theorie-Selbststudium und praktischer Ausbildung bei uns ganz gezielt die
perfekte Vorbereitung auf die Prüfung erlangen
Für all diejenigen, die den Fragenkatalog lieber eigenständig
erlernen und somit auf die Vermittlung des dazugehörigen Stoffes in einem Kurs
verzichten möchten,
haben wir spezielle Coaching Angebote:
Gezielte Vorbereitung auf die Prüfung im Prüfungsteil
Funksprüche und Gerätebedienung.
Gezielte Vorbereitung auf die Prüfung im Prüfungsteil
Übersetzung Deutsch – Englisch.
Die Vermittlung des Prüfungs-Know-Hows erfolgt als
Einzelunterricht oder in Kleinstgruppen nach Absprache! Sie bestimmen, was
geübt oder unterrichtet wird. Da Sie einen Großteil des Stoffes selber lernen,
können Sie in kurzer Zeit Ihr Wissen für den korrekten Ablauf der Funkgespräche
mit unserer Hilfe erlangen denn das Betriebsverfahren zum Funkverkehr ist nur
schwer im Selbststudium zu erfassen. Das Erlernen des Fragenkatalogs und der
Übersetzungstexte kann Ihnen keiner abnehmen und muss einfach gepaukt werden -
doch können wir alle Ihre Fragen hierzu im Coaching klären.
Auch Unterricht / Coaching für Vereine, Betriebe, große Gruppen
ist möglich.
Anmeldung zur Prüfung können wir organisieren. Bitte nehmen Sie
Kontakt mit uns auf.
Theoriekurse
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Führerscheinen | Wissenswertes
| Links zum
Internet | Wegbeschreibungen
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Auskünfte:
sirub@rub.de
Michael
Hornig, Hustadtring 151 | 44801 Bochum | Tel. 0234 – 950 65 701 oder Mobil
01778 - 70 11 62
Adressen:
Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr
Elisabeth-Selbert-Straße 19 | 40764 Langenfeld
Telefon: 02173 – 9639322 | Fax: 02173 - 9639323
E-mail: info@pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org | www.pruefungsausschuss-rhein-ruhr.org