Kurzinformation zur Lehramts-Studienordnung Russisch
ab WS 98/99 (gemäß LPO vom 23.08.94)

Wen betreffen die neuen Studienordnungen? alle Studierenden im Lehramts-Studiengang Russisch, die sich im Wintersemester 98/99 noch nicht im Hauptstudium befinden (= nicht die Zwischenprüfung abgelegt haben)
Welche Sprachkenntnisse sind für das Studium nachzuweisen, inwieweit werden vorhandene Sprachkenntnisse berücksichtigt? Nachweis zweier Fremdsprachen, darunter Latein (das Latinum kann in Ausnahmefällen ersetzt werden), bis zum Abschluß des Grundstudiums 

Grundkenntnisse Russisch (können in vorbereitenden Sprachkursen des Slav. Seminars erworben werden) 

Russische Muttersprachler/innen können nach einer Sprachprüfung von der Teilnahme an den Sprachkursen Russisch befreit werden

Welche Fächer und welche Bereiche sind zu studieren? A - Russistische Sprachwissenschaft 
B - Russistische Literaturwissenschaft 
C - Fachdidaktik Russisch 
D - Sprachpraxis Russisch 
E - Landeskunde Rußlands
Welchen Umfang hat das Studium, wieviele und welche Studienleistungen sind zu erbringen? Regelstudienzeit (incl. Prüfungszeit): 9 Semester 

Studienumfang: 60 Semesterwochenstunden (SWS) 

Studienleistungen: 6 Leistungsnachweise + 4 Teilnahmenachweise + 2 Qualifizierte Studiennachweise 
[vgl. LSO-Überblick]

Wie sieht die Zwischenprüfung aus? schriftliche Klausurarbeit (4 Std.)
Wie sieht die Abschlußprüfung aus? ggf. Examensarbeit (3 Mon.) 
schriftliche Klausur (4 Std.) 
ggf. 2. schriftliche Klausur (4 Std.) 
mündliche Prüfung (60 Min.)
Wer weiß Genaues? Fachstudienberater/in und Fachschaft
Wo gibt’s das schriftlich? LPO im Prüfungsamt 
LSO im Seminar-Sekretariat 

 
 

Lehramtstudienordnung (Überblick)

Überblick über die (vorläufige) Lehramts-Studienordnung Russisch ab WS.98/99 (gemäß LPO vom 23.08.94) CV 12/99

Grundstudium

32 SWS 
3 LN 
4 TN

  • Einführung Sprachwissenschaft für Slavist/inn/en (TN / A) 
  • Einführung Literaturwissenschaft für Slavist/inn/en (TN / B) 
  • PS Russistische Sprach- oder Literaturwissenschaft (LN / A bzw. B)* 
  • PS Russistische Sprach- oder Literaturwissenschaft (TN / A bzw. B)* 
  • PS Altkirchenslavisch 1 (LN / A4) 
  • PS Fachdidaktik für Russisten (TN / C) 
  • SK Aufbaukurs Russisch 2 (LN / D) 
Zwischenprüfung
  • zweiteilige schriftliche Klausurarbeit / 4 Std. 

  • 1. Problematik aus der sprach- oder literaturwiss. Einführung (A bzw. B)* 
    2. Problematik aus dem sprach- oder literaturwiss. PS des TN (A bzw. B)*
Hauptstudium

28 SWS 
3 LN 
2 QN

  • HS Russistische Sprach- oder Literaturwissenschaft (LN / A bzw. B)* 
  • HS Russistische Sprach- oder Literaturwissenschaft (QN / A bzw. B)* 
  • HS im Teilgebiet der Vertiefung (LN / A bzw. B bzw. C)* 
  • SK Kommunikation oder sr. Schulung Russisch 4 (LN / D) 
  • Fachdidaktik für Russisten / i.d.R. schulpraktische Studien (QN / C) 
*Bei Wahlmöglichkeit gilt: Wenn LN / A, dann TN / B u. umgekehrt usw.
Erstes Staatsexamen
 
 
  • Freiversuch-Regel: ein nicht bestandenes Erstes Staatsexamen kann 1x wiederholt werden 

  • (vgl. aber die Klauseln des § 17 LSO)
  • Examensarbeit (schriftliche Hausarbeit) / 3 Monate 
  • [optional im Fach Russisch
  • zweiteilige schriftliche Klausurarbeit / 4 Std. 
  • 1. ‘Essay’ in russ. Sprache zu einem der Teilgebiete des Hauptstudiums 
  • 2. Übersetzung aus dem Deutschen ins Russische 
  • schriftliche Klausurarbeit / 4 Std. 
  • Problematik aus einem der Teilgebiete des Hauptstudiums (Bearbeitung in deutscher Sprache) [entfällt bei Examensarbeit im Fach Russisch
  • mündliche Prüfung / 60 Min. 
  • Problematiken aus den Teilgebieten des Hauptstudiums (Durchführung zu einem angemessenen Teil in russischer Sprache) 

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