ab WS 98/99 (gemäß LPO vom 23.08.94)
| Wen betreffen die neuen Studienordnungen? | alle Studierenden im Lehramts-Studiengang Russisch, die sich im Wintersemester 98/99 noch nicht im Hauptstudium befinden (= nicht die Zwischenprüfung abgelegt haben) |
| Welche Sprachkenntnisse sind für das Studium nachzuweisen, inwieweit werden vorhandene Sprachkenntnisse berücksichtigt? | Nachweis zweier Fremdsprachen, darunter
Latein (das Latinum kann in Ausnahmefällen ersetzt werden), bis zum
Abschluß des Grundstudiums
Grundkenntnisse Russisch (können in vorbereitenden Sprachkursen des Slav. Seminars erworben werden) Russische Muttersprachler/innen können nach einer Sprachprüfung von der Teilnahme an den Sprachkursen Russisch befreit werden |
| Welche Fächer und welche Bereiche sind zu studieren? | A - Russistische Sprachwissenschaft
B - Russistische Literaturwissenschaft C - Fachdidaktik Russisch D - Sprachpraxis Russisch E - Landeskunde Rußlands |
| Welchen Umfang hat das Studium, wieviele und welche Studienleistungen sind zu erbringen? | Regelstudienzeit (incl. Prüfungszeit):
9 Semester
Studienumfang: 60 Semesterwochenstunden (SWS) Studienleistungen: 6 Leistungsnachweise + 4 Teilnahmenachweise + 2 Qualifizierte
Studiennachweise
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| Wie sieht die Zwischenprüfung aus? | schriftliche Klausurarbeit (4 Std.) |
| Wie sieht die Abschlußprüfung aus? | ggf. Examensarbeit (3 Mon.)
schriftliche Klausur (4 Std.) ggf. 2. schriftliche Klausur (4 Std.) mündliche Prüfung (60 Min.) |
| Wer weiß Genaues? | Fachstudienberater/in und Fachschaft |
| Wo gibt’s das schriftlich? | LPO im Prüfungsamt
LSO im Seminar-Sekretariat |
Lehramtstudienordnung (Überblick)
Überblick über die (vorläufige) Lehramts-Studienordnung Russisch ab WS.98/99 (gemäß LPO vom 23.08.94) CV 12/99
| Grundstudium
32 SWS
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| Zwischenprüfung |
1. Problematik aus der sprach- oder literaturwiss. Einführung (A bzw. B)* 2. Problematik aus dem sprach- oder literaturwiss. PS des TN (A bzw. B)* |
| Hauptstudium
28 SWS
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Erstes Staatsexamen
(vgl. aber die Klauseln des § 17 LSO) |
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