Die Rechtskunde AG in der Schule weckte Friederike Möllers Interesse für Jura.
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Ein Staatsanwalt veränderte ihr Leben
Die Rechtskunde AG in der Schule weckte Friederike Möllers Interesse für Jura
Sprachen faszinierten Friederike Möller schon als Schülerin. Als Leistungskurse wählte sie Französisch und Englisch. „Eigentlich wollte ich Anglistik und Romanistik auf Lehramt studieren.“ Sie gab in ihrer Freizeit Nachhilfeunterricht und stellte bald fest: „Der Lehrberuf ist nichts für mich.“ Mit der Rechtskunde AG in der Oberstufe verlor auch der Wunsch Sprachen zu studieren an Bedeutung. „Ein Staatsanwalt leitete die AG und weckte sofort mein Interesse.“ Er habe viel von seinen eigenen Fällen erzählt und die Schüler sogar mit ins Gericht genommen. „Dort konnten wir Rechtssprechung hautnah miterleben.“ Vier Mädchen der AG studierten daraufhin Jura, darunter auch Friederike. Sie bekam von der ZVS einen Studienplatz an der RUB. „Das war so üblich, obwohl es damals für Jura noch keinen Numerus Clausus gab.“ Der Studienbeginn war erst einmal ernüchternd. „Wir saßen mit 800 Leuten im Hörsaal.“ Doch nach ein bis zwei Semestern lichteten sich die Veranstaltungen. „Da trennte sich die Spreu vom Weizen.“ Friederike war schon von Anfang an im Studium erfolgreich. Sie schrieb im dritten Semester eine sehr gute Klausur und bekam daraufhin von ihrem Professor Gerd Geilen einen Brief. „Er fragte mich darin, ob ich mir vorstellen könne, für ihn als studentische Hilfskraft zu arbeiten.“ Die Jurastudentin stellte sich bei ihm am strafrechtlichen Lehrstuhl vor und bekam die Stelle. „Von da an war mir klar, dass ich Staatsanwältin oder Richterin werden wollte.“ Doch für diese Ämter braucht eine Juristin einen überdurchschnittlichen Abschluss. „Das zweite Staatsexamen muss mindestens mit ‚befriedigend’ im oberen Bereich abgeschlossen werden.“ Die meisten Juristen beenden ihr Studium mit einem „ausreichend.“ Friederike nahm die Hürde des ersten Staatsexamens schon im Alter von 23 Jahren. Im Anschluss daran absolvierte sie ihr Referendariat. „Zuerst sitzt man mit zwei weiteren Richtern am Landgericht.“ Am Amtsgericht muss man dann als Richterin alleine entscheiden. Auch die Rolle des Staatsanwaltes und des Anwaltes übernimmt ein Referendar. Als frischgebackene Volljuristin mit dem zweiten Staatsexamen in der Tasche bewarb sich Friederike Möller dann um ein Richteramt. „Es klappte sehr schnell.“
Seit März 2001 richtet sie auf Probe zunächst am Land- und Amtsgericht Dortmund. Ab Januar 2004 ist sie Richterin bei dem Amtsgericht in Unna. Zwischenzeitlich war sie beim Amtsgericht Hattingen tätig. „Mindestens für die ersten drei Jahre stehe ich unter der Beobachtung der Präsidentin des Landgerichts Dortmund.“ Diese liest Urteile, kommt sporadisch in die Sitzungen und schreibt schriftliche Beurteilungen. „Ich erhalte auch eine Note.“ In ihr Ressort fallen Zivilstreitigkeiten und Ordnungswidrigkeiten. Da werden Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Verkehrsunfälle verhandelt. „Wenn ein Bürger meint, die Hecke seines Nachbarn sei zu hoch, dann muss ich entscheiden.“ In schwerwiegenderen Fällen fordert ein Kläger auch mal Schmerzensgeld, weil er Opfer von Handgreiflichkeiten wurde. Die Richterin und Mutter von zwei Töchtern arbeitet Teilzeit und hat einen Verhandlungstag in der Woche. „Auf diese Fälle bereite ich mich den Rest der Woche vor.“ Die Schriftsätze der gegnerischen Parteien arbeitet sie vor der Verhandlung detailliert durch. Auch die Nachbereitung ist Bestandteil ihres Stundenplans. „Da muss ich Urteile schreiben und begründen.“ Das Spannende in ihrem Berufsalltag ist jedoch die Verhandlung selbst. „Papier ist geduldig. Die Menschen selbst anzuhören macht oft einen großen Unterschied.“ Häufig kommen in der Verhandlung auch Emotionen hoch mit denen Friederike Möller dann konfrontiert wird. „Da geht es dann gar nicht mehr darum, ob die Hecke zu hoch ist oder nicht.“
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