Wir unterstützen alle Beschäftigten:
- die einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen wollen,
- die einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt haben,
- die gleichgestellt sind,
- die schwerbehindert sind.
Während der Dienstzeit sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
Die Mitglieder der SBV unterliegen der Schweigepflicht und vertreten Sie, auf Ihren Wunsch, in allen Schwerbehindertenangelegenheiten.