Voraussetzungen zum Netzanschluß
Hardwarevoraussetzungen- Der Rechner. mit dem Sie arbeiten, muß
netzwerkfähig gemacht werden.
Dies bedeutet in der Praxis zumindest, daß er zunächst einmal eine Netzkarte benötigt,
sowie, daß am Standort auch ein Netzanschluß vorhanden ist.
Anschlußvoraussetzungen -
Dies heißt in vielen Fällen, daß zunächst einmal der Lehrstuhl
überhaupt einen Netzanschluß bekommen muß. Setzen Sie sich dazu am besten
mit dem Rechenzentrum, Herrn Schwarz, in Verbindung.
Einige allgemeine Vorbemerkungen
können Sie auch hier erhalten.
Software
- Um die Dienste eines Netzes überhaupt nutzen zu können,
wird diverse Netzsoftware benötigt.
Für die verschiedenen Systeme
sind unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten
gegeben.
Ein allgemeiner Hinweis noch: Auf dem
FTP-Server des Rechenzentrums liegen eine Reihe
von interessanten Public-Domain und Shareware Programmen.
Administrative Voraussetzungen zum Netzanschluß
-
Netze sind im Normalfall Lehrstuhlnetze. Damit diese geordnet am Netzbetrieb
der Ruhr-Universität teilnehmen können, sind einige Verwaltungsmaßnahmen
notwendig. Auch wenn mancher dies als lästig empfinden mag, ohne diese
geht es einfach nicht!
- Zuteilung einer eindeutigen Netznummer und Netzbezeichnung
Damit jedes Netz auch seine Daten erhält, bekommt jedes Netz
eine eindeutige
Bezeichnung und Numerierung, die durch das Rechenzentrum vergeben wird.
Dazu ist zunächst die Festlegung einer
IP-Subnetznummer und eines
eindeutigen Namens erforderlich, damit jede Maschine im Netz eindeutig
identifiziert werden kann.
- Festlegung von Netzbetreuern
Auch Verantwortung und Zuständigkeiten müssen festgelegt werden: Für jedes
Netz muß ein Betreuer (und sein Stellvertreter) benannt sein, damit
in Problemfällen ein Ansprechpartner gefunden wird.
- Netzanmeldung gemäß Dienstvereinbarung
Insbesondere sind durch
Dienstverbarungen
zwischen der Unversität und den
Personalräten als Belegschaftsvertretung bestimmte Festlegungen getroffen
werden, zu deren Einhaltung jeder Beschäftigte verpflichtet ist. Insbesondere
sind alle Netze dem Rechenzentrum und dem Wissenschaftlichen Personalrat
zu melden. (Siehe Rektoratsrundschreiben vom 23.6.1994, AZ 190-7-54)