Voraussetzungen zum Netzanschluß



Hardwarevoraussetzungen
Der Rechner. mit dem Sie arbeiten, muß netzwerkfähig gemacht werden. Dies bedeutet in der Praxis zumindest, daß er zunächst einmal eine Netzkarte benötigt, sowie, daß am Standort auch ein Netzanschluß vorhanden ist.

Anschlußvoraussetzungen
Dies heißt in vielen Fällen, daß zunächst einmal der Lehrstuhl überhaupt einen Netzanschluß bekommen muß. Setzen Sie sich dazu am besten mit dem Rechenzentrum, Herrn Schwarz, in Verbindung. Einige allgemeine Vorbemerkungen können Sie auch hier erhalten.

Software
Um die Dienste eines Netzes überhaupt nutzen zu können, wird diverse Netzsoftware benötigt. Für die verschiedenen Systeme sind unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten gegeben.
Ein allgemeiner Hinweis noch: Auf dem FTP-Server des Rechenzentrums liegen eine Reihe von interessanten Public-Domain und Shareware Programmen.

Administrative Voraussetzungen zum Netzanschluß
Netze sind im Normalfall Lehrstuhlnetze. Damit diese geordnet am Netzbetrieb der Ruhr-Universität teilnehmen können, sind einige Verwaltungsmaßnahmen notwendig. Auch wenn mancher dies als lästig empfinden mag, ohne diese geht es einfach nicht!
  1. Zuteilung einer eindeutigen Netznummer und Netzbezeichnung
    Damit jedes Netz auch seine Daten erhält, bekommt jedes Netz eine eindeutige Bezeichnung und Numerierung, die durch das Rechenzentrum vergeben wird. Dazu ist zunächst die Festlegung einer IP-Subnetznummer und eines eindeutigen Namens erforderlich, damit jede Maschine im Netz eindeutig identifiziert werden kann.
  2. Festlegung von Netzbetreuern
    Auch Verantwortung und Zuständigkeiten müssen festgelegt werden: Für jedes Netz muß ein Betreuer (und sein Stellvertreter) benannt sein, damit in Problemfällen ein Ansprechpartner gefunden wird.
  3. Netzanmeldung gemäß Dienstvereinbarung
    Insbesondere sind durch Dienstverbarungen zwischen der Unversität und den Personalräten als Belegschaftsvertretung bestimmte Festlegungen getroffen werden, zu deren Einhaltung jeder Beschäftigte verpflichtet ist. Insbesondere sind alle Netze dem Rechenzentrum und dem Wissenschaftlichen Personalrat zu melden. (Siehe Rektoratsrundschreiben vom 23.6.1994, AZ 190-7-54)

Norbert Schwarz, Rechenzentrum / 08.09.1995