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Dr. Sascha Liebermann, Methoden & Statistik, Fakultät für Sozialwissenschaft, Tel.: 0234/32-29176
E-Mail: Sascha.Liebermann@udo.edu

 

Aufmacher

An der kurzen Leine

Welche Haltungen sich in der Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen zeigen

Wie würde unser Gemeinwesen aussehen, wenn niemand mehr arbeiten gehen müsste? Wenn jeder vom Staat ein Grundeinkommen ohne jegliche Verpflichtung zur Gegenleistung bekäme und gut davon leben könnte? Würde dieses Modell die Bürger zum Müßiggang anstiften und die deutsche Wirtschaft in der Folge zusammenbrechen? Oder wäre genau das Gegenteil der Fall, und die Menschen würden ihre Autonomie verstärkt nutzen, um sich – in Form von verschiedenen Tätigkeiten – neben anderem mehr für das Gemeinwesen einzusetzen? Seit 2004 ist in Deutschland eine öffentliche Debatte über die Frage entbrannt, welche Folgen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) hätte. Der Sozialwissenschaftler Dr. Sascha Liebermann analysiert die unterschiedlichen Haltungen, die in der Debatte zutage treten, in seinem Projekt „Solidarität und politische Vergemeinschaftung“.

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Drei Fragen an Sascha Liebermann

Wie soll ein BGE bezahlt werden?

Liebermann: Zu finanzieren ist das nur, wenn die Bürger auch bereit sind, es zu tragen, also in all seinen Konsequenzen auszuhalten. Die Frage nach der Finanzierung wird allzu oft verkürzt darauf, ob wir das Geld haben, das notwendig ist. Wir müssen indes grundlegender fragen: Sind die Menschen bereit sich einzubringen, ist die Bereitschaft vorhanden, etwas zu leisten? Diese Bereitschaft ist nämlich der Grund dafür, dass überhaupt Werte geschöpft werden, von denen wir dann einen Teil in Form eines Geldtransfers als Grundeinkommen ausschütten können. Weshalb, sollten wir fragen, engagieren sich Menschen heute schon derart im Beruf, aber auch in anderen Tätigkeitsfeldern wie Familie und Gemeinwesen? Woher kommt der beharrliche Drang, selbst unter widrigen Umständen, eigene Ziele weiter zu verfolgen, solange es geht? Untersucht man, wie Menschen handeln und wie sie ihr Handeln deuten, stößt man auf folgenden Zusammenhang: Je deutlicher eine Bindung an das Gemeinwesen ausgeformt ist, desto selbstverständlicher ist es, einen Beitrag leisten zu wollen. In der Regel ist diese Bindung selbstverständlich vorhanden, sofern sozialisatorisch alles einigermaßen rund gelaufen ist. Menschen, in dem Fall: Bürger suchen sich diese Bindung wegen Möglichkeiten und Gelegenheiten, um ihren Neigungen nachgehen zu können und so auch zum Wohl des Gemeinwesens beizutragen. Kurzum: Leistungserbringung setzt Leistungsbereitschaft voraus, sie ist leicht nachweisbar, das ist die empirische Basis, die Argumente für ein bedingungsloses Grundeinkommen liefert. Die Finanzierungsfrage ist also wesentlich eine Frage nach Leistungsbereitschaft.

Wie kann man sich die Einführung eines BGE in Deutschland konkret vorstellen?

Liebermann: Es gibt hierzu verschiedene Wege, mit denen sich an bestehende Einkommensströme anknüpfen ließe, lediglich ihre Bereitstellungsbedingungen müssten geändert werden. Ein solcher Anknüpfungspunkt ist der Grundfreibetrag im Steuerrecht. Er sichert ab, dass Einkommen erst ab einer bestimmten Höhe besteuert wird, das Existenzminimum soll unbesteuert bleiben. Von diesem Grundfreibetrag hat heute nur jemand etwas, der Erwerbseinkommen erzielt. Würde man diesen Freibetrag umdefinieren, das Haushaltsprinzip aufgeben und an jede bezugsberechtigte Person direkt ausschütten, aus dem Freibetrag also eine von Gegenleistungsverpflichtungen freie Einkommensgarantie machen, wäre ein großer Schritt zum BGE getan. Eine Aufhebung der Sanktionen, z.B. bei Arbeitslosengeld II, könnte ebenso ein Schritt zum Grundeinkommen sein. Wir halten ja schon enorm viele Leistungen vor, die nur umdefiniert werden müssten und auch gebündelt werden könnten. Entscheidend wäre, dass jeder das BGE erhält, ganz gleich, wie seine Einkommenslage ist, das bringt die Gleichrangigkeit der Bürger zum Ausdruck. Durch das BGE ändert sich im Prinzip nur die Einkommenszusammensetzung. Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben früher 2000 Euro netto verdient (es geht natürlich immer um die Kaufkraft, nicht den Betrag als solches). Nehmen wir weiter an, es würde ein BGE in der Höhe von  1000 Euro eingeführt. Wenn Sie früher mit den 2000 Euro zufrieden waren und sich dann – mit dem BGE im Rücken – bei einem Unternehmen vorstellen, wissen Sie genau: „Ich bringe 1000 Euro mit und bräuchte 1000 Euro, um auf den früheren Stand zu kommen.“ Sie treten dann in Verhandlungen ein mit dem Unternehmen, wobei keine Seite allein über den Lohn bestimmt. Lässt sich das Unternehmen nicht auf die Verhandlungen ein, ist das Gespräch beendet, Sie gehen – das existenzsichernde Grundeinkommen haben Sie ja! Einigen Sie sich auf einen Lohn von 1500 Euro, haben Sie sogar mehr Geld als früher, das Unternehmen selbst muss aber weniger zahlen. Das kann natürlich auch dazu führen, dass in Bereichen, die heute unterbezahlt sind, mehr gefordert wird, z.B. in der Pflege, – aber auch umgekehrt, dass dort, wo eine Überbezahlung stattfindet, Löhne sinken. Außerdem könnten in der Folge alle Leistungen wegfallen, die der Höhe eines BGE entsprechen und heute auch existenzsichernde Funktionen haben – z.B. Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe, BAföG, Rente. Leistungen, die über das Grundeinkommen hinaus benötigt werden, sollte es auch weiterhin geben, denn sie dienen der Stärkung von Autonomie. Dazu zählen zum Beispiel die Finanzierung von Hilfsgeräten bei Behinderung (Rollstuhl, Braille-Geräte für Blinde), besondere Pflegeaufwendungen (Spezialbett) oder -dienste oder Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen.

Welche Auswirkungen hätte das BGE auf den privaten Bereich, zum Beispiel auf das Familienleben?

Liebermann: In der öffentlichen Diskussion kann man heute den Eindruck gewinnen, Familie sei ganz wichtig, stehe ganz vorne im öffentlichen Interesse. Tatsächlich aber richten sich alle verhandelten Vorschläge inklusive Eltern- und Betreuungsgeld gegen Familie, denn der tatsächliche Vorrang von Erwerbstätigkeit wird – beim Elterngeld – noch prämiert oder – beim Betreuungsgeld – gar nicht in Frage gestellt. Immer wieder ist zu lesen, dass viele sich mehr Zeit für Familie wünschen, aber wie stellt sich dies in Alltagsentscheidungen dar? Stößt man da auf Zweifel am Vorrang von Erwerbstätigkeit? Selten, manche hadern mit der Zerrissenheit, dem Hin und Her zwischen Beruf und Familie. Die Vokabel von der „Vereinbarkeit“ verschleiert wie sehr sie im Grunde doppelten Verzicht bedeutet, sofern man sich weitgehend selbst um die Kinder kümmern will. Wer zuhause bleibt, wird doch eher bestaunt. Wenn sie ihre Kinder nicht mit eineinhalb Jahren zur einer Tagesmutter oder in eine Krippe bringen, löst das Verwunderung aus. Wirklich in Frage gestellt wird also der Vorrang von Erwerbstätigkeit auch von Eltern in der Regel kaum. Das drückt sich z.B. in der Ausweitung der Betreuungszeiten  im Kindergarten aus, nicht mehr 25, sondern 35 und 45 Stunden pro Woche wünschen Eltern, dass ihre Kinder dort sein können. Bei aller Rhetorik wird Familie durch die faktische Vorrangstellung des Erwerbslebens entwertet, der Konsens in dieser Frage ist stark und übt einen Sog aus. Die Folgen sind langfristig zu sehen, denn durch diese Entwertung von Familie ändert sich auch die Wahrnehmung dessen, was ein Gemeinwesen auszeichnet. Was würde nun ein BGE daran ändern? Es höbe die Erwerbszentrierung auf, ohne eine Lebensrichtung vorzugeben. Es wird schlicht die Möglichkeit geschaffen, sich dann offen zu fragen, wie man zur Aufgabe der Elternschaft steht.