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RUBENS 99

1. Juli 2005

Die Angst des Profs vor den Noten ...

Die Evaluationsordnung der Ruhr-Uni nimmt jetzt alle Fakultäten in die Pflicht

Schlechte Noten, Angst vor dem Zeugnis – was wie ein Thema für Mittelstufenschüler klingt, ist in Wahrheit auch eines für Lehrende der Uni. Denn zum Semesterende füllen Studierende Evaluationsbögen aus, verteilt werden dabei nicht immer nur Bestnoten. Allerdings: Während Geisteswissenschaftler bislang kaum die Möglichkeit solcher „Zensurvergabe“ hatten, wird bei den Medizinern die Bewertung sogar per Approbationsordnung vorgeschrieben. Was die angehenden Ärzte schon kennen, ist jetzt auch für alle anderen Fakultäten ein Muss: Seit 11. Februar diesen Jahres ist die Evaluation fester Bestandteil des Qualitätsmanagements an der gesamten Ruhr-Uni.

„Evaluation gehört an vielen Fakultäten zum absoluten Standard“, ist sich Prof. Heinrich Wottawa (Psychologie) sicher. In der Arbeitseinheit Methodenlehre, Diagnostik und Evaluation blickt er auf jahrelange Erfahrung mit Instrumenten zur Bewertung zurück. Der Psychologie-Professor warnt gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen: „Wenn Studenten Bögen ausfüllen, wird die Welt nicht automatisch besser. Man sollte schauen, was man realistisch tun kann, damit manches besser wird.“ Vielmehr will Wottawa die Evaluation als Instrument zur systematischen Steuerung von Prozessen verstanden wissen. „Lehrende sollten die Ergebnisse frei von Druck betrachten, sie als qualitative Hinweise sehen, auf die man als Lehrender selbst nicht kommt.“

Musterfragebogen als Richtlinie

Evaluation gehört aber nicht zur „freiwilligen Selbstkontrolle“, sondern ist per Hochschulgesetz sogar vorgeschrieben. Dr. Marlon Jopp (Abteilung Planung und Berichtswesen im Dezernat 1) erinnert sich noch gut an die massiven Vorbehalte gegenüber der Evaluation, „wobei das im Nachhinein gesehen wohl eher an Unklarheiten lag, wie man institutionell damit umgeht.“ Er begleitete auch den Prozess der internen Evaluationsordnung für die Ruhr-Uni mit. Dieses Werk ist seit Februar in Kraft, nun sind die Fakultäten an der Reihe. Sie bilden Evaluationskommissionen, die den Prozess steuern. Spätestens für das Wintersemester 2006/ 2007 wird auf der Grundlage dieser Daten die erste flächendeckende Lehrveranstaltungsbewertung veröffentlicht werden. Im Turnus von zwei Jahren gehört eine solche Bewertung zum Qualitätsmanagement der Ruhr-Uni.
Der Prozess, der gerade anläuft, teilt sich in mehrere Stufen. Zunächst muss natürlich der Fragebogen entworfen werden – falls eine Fakultät nicht bereits einen solchen besitzt. „Wir bekommen öfter Anfragen zu dem Musterfragebogen“, erklärt Dr. Jopp. Momentan wird noch an einem „Prototypen“ gefeilt, vor allem beim Datenschutz gibt es viele Fallstricke. Der Fragebogen gilt nur als Empfehlung für die Fakultäten. Auch Professor Wottawa ist der Ansicht, dass ein einheitlicher Bogen für die gesamte Ruhr-Uni „nicht der Weisheit letzter Schluss“ sein kann. Zumal es einem Historiker wenig bringt, wenn er die Frage nach Laborbedingungen beantworten soll.
Marlon Jopp verrät zu dem Evaluations-Skript so viel, als darin Fragen allgemeinerer Natur abgehandelt werden, die durch fachspezifische der Fakultäten ergänzt werden. „Der Vorteil an der Übernahme unseres Musterbogens liegt darin, dass die damit zusammenhängenden Verfahren zum Umgang mit den Angaben vom Datenschutzexperten abgesichert sein werden“, so Jopp.

Sensibler Umgang mit Daten

Haben sich die Fakultäten dann auf „ihr“ Fragebogen-Modell geeinigt, sind die Studenten an der Reihe: Sie bewerten die Qualität der besuchten Lehrveranstaltungen. Die benoteten Dozenten erhalten von der Evaluationskommission ein Feedback, das sie wiederum mit den Studenten diskutieren können. Der Umgang mit diesen persönlichen Daten ist freilich ein sehr sensibler. „Nur die Leute in der Evaluationskommission sehen die Rohdaten. Außer an den Dekan oder die Dekanin dürfen keine dieser Informationen weitergegeben werden“, betont Dr. Jopp. Lediglich aufgearbeitete Ergebnisse, die Tendenzen darstellen, nie aber die Leistungen einzelner, fließen in den Lehrbericht ein. Nach der Auswertung sind wiederum die Fakultäten gefragt, die Ergebnisse umzusetzen. „Einige Hochschulen knüpfen die Mittelvergabe bereits an die Ergebnisse der Evaluation“, so Jopp, er sagt aber gleichzeitig: „In Bochum ist an so etwas allerdings nicht gedacht.“

Weitere Infos zum Muster des Evaluationsbogens erteilt Marlon Jopp, UV 3/377; Tel. -24128; E-Mail: marlon.jopp@uv.rub.de. Die Evaluationsordnung der Ruhr-Uni findet sich unter www.uv.rub.de/dezernat1/neu/seiten/amtliche/ab585.pdf


Evelyn Echle
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Letzte Änderung: 30.06.2005| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik