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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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Zwischenbilanz
Zwei Monate
Parkordnung an der Ruhr-Uni
Seit Mai gilt an der Ruhr-Uni
eine Parkordnung (RUBENS
97). Die Verwaltung darf seitdem Falschparker auf
den nicht-öffentlichen Parkplätzen abschleppen
lassen. Denn die Probleme mit den 3.243 Parkplätzen
waren trotz der Beschränkung auf Mitarbeiter der
jeweiligen Fakultäten, Techniker oder Anlieferer
offenkundig: mehr Zugangsberechtigte als Parkplätze,
dazu Wildparker in Feuerwehrzufahrten oder
Rettungswegen. Es war praktisch ein rechtsfreier
Raum, erläutert Helge Hammes vom Technischen
Hochschuldienst (Dezernat 5) die Notwendigkeit einer Änderung.
Offenbar reichte schon die Ankündigung einer Neuregelung,
um die Situation zu entzerren. Die Informationswege
haben gut funktioniert, sagt Hammes. So zählte
der Technische Hochschuldienst in den ersten sechs Wochen
nach Inkrafttreten der Parkordnung nur fünf Parkvergehen
auf den nicht-öffentlichen Plätzen. Bislang
wurden unsere Erwartungen erfüllt, so Hammes.
Die befürchtete Verlagerung der Schwierigkeiten auf
andere Parkzonen blieb seiner Ansicht nach aus: Es
gibt keine neuen Problembereiche.
Dennoch bleibt die Parksituation an der Ruhr-Uni ein viel
diskutiertes Thema. Wenn man nach mehrstündiger
Anfahrt und einem anstrengenden Tag mit einem Knöllchen
wieder nach Hause fährt, ist das ärgerlich,
schildert Politikstudent Heiko Steffen den alltäglichen
Parkplatzwahnsinn bei seiner Anfahrt aus Neuss.
Dafür fühlt sich die Univerwaltung jedoch nicht
verantwortlich: Das grundsätzliche Problem
können wir nicht lösen, verweist Helge
Hammes auf den begrenzten Wirkungsbereich der Parkordnung.
Denn die Verantwortlichkeit für die 4.682 öffentlichen
und von Studierenden genutzten Parkplätze liegt bei
der Stadt Bochum. Zudem liegt laut Hammes die Entscheidung,
das Risiko einer Kontrolle einzugehen, bei jedem Autofahrer
selbst.
Felix Guth
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