Ruhr-Universität Bochum zur Navigation zum Inhalt Startseite der RUB pix
Startseite UniStartseite
Überblick UniÜberblick
A-Z UniA-Z
Suche UniSuche
Kontakt UniKontakt

pix
 
Das Siegel
Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften Geisteswissenschaften Medizinische Einrichtungen Zentrale Einrichtungen
pix
RUBENS - Zeitschrift der RUB
RUBENS- Startseite

Lesen
Aktuelle Ausgabe
Archiv
¤Ausgabe Nr. 99
  ¤Artikel
pdf-Dateien

Service & Kontakt
Mediadaten
Redaktion
E-Mail Service
Kontakt

Volltextsuche
pix RUBENS - Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
 
 
 
    
pix
Artikel » Ausgabe 99 »Archiv » RUBENS » Pressestelle » Ruhr-Universität
pix pix
RUBENS 99

1. Juli 2005

Zwischenbilanz

Zwei Monate Parkordnung an der Ruhr-Uni

Seit Mai gilt an der Ruhr-Uni eine Parkordnung (RUBENS 97). Die Verwaltung darf seitdem Falschparker auf den nicht-öffentlichen Parkplätzen abschleppen lassen. Denn die Probleme mit den 3.243 Parkplätzen waren trotz der Beschränkung auf Mitarbeiter der jeweiligen Fakultäten, Techniker oder Anlieferer offenkundig: mehr Zugangsberechtigte als Parkplätze, dazu „Wildparker“ in Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen. „Es war praktisch ein rechtsfreier Raum“, erläutert Helge Hammes vom Technischen Hochschuldienst (Dezernat 5) die Notwendigkeit einer Änderung.
Offenbar reichte schon die Ankündigung einer Neuregelung, um die Situation zu entzerren. „Die Informationswege haben gut funktioniert“, sagt Hammes. So zählte der Technische Hochschuldienst in den ersten sechs Wochen nach Inkrafttreten der Parkordnung nur fünf Parkvergehen auf den nicht-öffentlichen Plätzen. „Bislang wurden unsere Erwartungen erfüllt“, so Hammes. Die befürchtete Verlagerung der Schwierigkeiten auf andere Parkzonen blieb seiner Ansicht nach aus: „Es gibt keine neuen Problembereiche.“
Dennoch bleibt die Parksituation an der Ruhr-Uni ein viel diskutiertes Thema. „Wenn man nach mehrstündiger Anfahrt und einem anstrengenden Tag mit einem Knöllchen wieder nach Hause fährt, ist das ärgerlich“, schildert Politikstudent Heiko Steffen den alltäglichen „Parkplatzwahnsinn“ bei seiner Anfahrt aus Neuss. Dafür fühlt sich die Univerwaltung jedoch nicht verantwortlich: „Das grundsätzliche Problem können wir nicht lösen“, verweist Helge Hammes auf den begrenzten Wirkungsbereich der Parkordnung. Denn die Verantwortlichkeit für die 4.682 öffentlichen und von Studierenden genutzten Parkplätze liegt bei der Stadt Bochum. Zudem liegt laut Hammes die Entscheidung, das Risiko einer Kontrolle einzugehen, bei jedem Autofahrer selbst.
Felix Guth
pfeil  voriger Artikel Themenübersicht nächster Artikel   pfeil
 
 
Zum Seitenanfang  Seitenanfang | Druckfassung dieser Seite
Letzte Änderung: 30.06.2005| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik