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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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Editorial
Chaosforscher
So schnell kann es gehen: Am 22. Mai hatte bereits um
18 h festgestanden: Nordrhein-Westfalen bekommt eine neue
Landesregierung. Ebenso rasant einigten sich CDU und FDP
auf eine Koalitionsvereinbarung (16. Juni). Genau einen
Monat nach der Wahl, am 22. Juni, ließ sich Jürgen
Rüttgers (CDU) vom Landtag zum neuen NRW-Ministerpräsidenten
wählen.
Parallel stand fest, dass der FDP-Landesvorsitzende und
Vize-Ministerpräsident Andreas Pinkwart nun
für die Hochschulen zuständig ist. Pinkwart
ist in der Wissenschaft kein unbeschriebenes Blatt. Er
ist promovierter Ökonom und lehrte zuletzt in Siegen;
u.a. erforscht er die Chaossteuerung in Unternehmen. Sein
Ressort erhält einen neuen Namen Innovationsministerium
und umfasst Wissenschaft, Forschung und Technologie.
Für diese Gebiete werden in der Koalitionsvereinbarung
Ziele formuliert.
Es bleibt bei den im Wahlkampf angekündigten Studiengebühren
fürs Erststudium: Bis zu 500 Euro im Semester sollen
die Hochschulen von ihren Studierenden kassieren dürfen.
Damit bekommen die Unis zugleich den Schwarzgelben Peter;
die Studierenden üben sich sofort im Protest: An
der Ruhr-Uni errichteten sie Mitte Juni ein Zeltlager
vor der Bibliothek; sie fragten vorher beim Rektor nach,
ob sie dürfen.
Das durch Gebühren eingenommene Geld soll in den
Hochschulen bleiben. Bleibt zu hoffen, dass deswegen nicht
die Mittel für die Hochschulen an anderen Stellen
gekürzt werden. Zum Thema Geld passt
auch, dass CDU/FDP den Hochschulen das Recht einräumen,
unbegrenzt Vermögen [zu] bilden und eigene
Einnahmen [zu] erwirtschaften.
Um mehr Autonomie für die Unis bemühen wollen
sich die Neukoalitionäre mit einem Hochschulfreiheitsgesetz:
mehr Kompetenzen und Verantwortung für Finanz-,
Personal- und Organisationsentscheidungen. Zudem
sollen aus den Hochschulen ausschließlich Körperschaften
(bisher sind sie auch Anstalten) des öffentlichen
Rechts werden. Damit fiele die Fachaufsicht des Staates
weg, es bliebe nur die Rechtsaufsicht. Noch autonomer
sind privatrechtliche Stiftungshochschulen, die
es in Niedersachsen bereits gibt und die nun auch in NRW
möglich sein sollen. Auf mehr Freiheit zielt auch
die Absicht, die Hochschulliegenschaften
aus dem Vermögen des Bau- und Liegenschaftsbetrieb
(BLB) auf die Hochschulen [zu übertragen].
Die Ruhr-Uni könnte selbst über kleinere Bau-
oder Sanierungsmaßnahmen entscheiden.
Über die neue Koalition und ihre Vereinbarung gäbe
es noch viel zu berichten (kein Zwang zur Einführung
von Bachelor und Master, geplante Abschaffung der
Kapazitätsverordnung etc.), lieber aber würden
wir in zwei, drei Jahren darüber schreiben, wie sinnvolle
Absichten tatsächlich umgesetzt wurden.
ad
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