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RUBENS 99

1. Juli 2005

Editorial

Chaosforscher


So schnell kann es gehen: Am 22. Mai hatte bereits um 18 h festgestanden: Nordrhein-Westfalen bekommt eine neue Landesregierung. Ebenso rasant einigten sich CDU und FDP auf eine Koalitionsvereinbarung (16. Juni). Genau einen Monat nach der Wahl, am 22. Juni, ließ sich Jürgen Rüttgers (CDU) vom Landtag zum neuen NRW-Ministerpräsidenten wählen.
Parallel stand fest, dass der FDP-Landesvorsitzende und Vize-Ministerpräsident Andreas Pinkwart nun für die Hochschulen zuständig ist. Pinkwart ist in der Wissenschaft kein unbeschriebenes Blatt. Er ist promovierter Ökonom und lehrte zuletzt in Siegen; u.a. erforscht er die Chaossteuerung in Unternehmen. Sein Ressort erhält einen neuen Namen – Innovationsministerium – und umfasst Wissenschaft, Forschung und Technologie. Für diese Gebiete werden in der Koalitionsvereinbarung Ziele formuliert.
Es bleibt bei den im Wahlkampf angekündigten Studiengebühren fürs Erststudium: Bis zu 500 Euro im Semester sollen die Hochschulen von ihren Studierenden kassieren dürfen. Damit bekommen die Unis zugleich den Schwarzgelben Peter; die Studierenden üben sich sofort im Protest: An der Ruhr-Uni errichteten sie Mitte Juni ein Zeltlager vor der Bibliothek; sie fragten vorher beim Rektor nach, ob sie dürfen.
Das durch Gebühren eingenommene Geld soll in den Hochschulen bleiben. Bleibt zu hoffen, dass deswegen nicht die Mittel für die Hochschulen an anderen Stellen gekürzt werden. Zum Thema „Geld“ passt auch, dass CDU/FDP den Hochschulen das Recht einräumen, „unbegrenzt Vermögen [zu] bilden und eigene Einnahmen [zu] erwirtschaften.“
Um mehr Autonomie für die Unis bemühen wollen sich die Neukoalitionäre mit einem „Hochschulfreiheitsgesetz“: mehr „Kompetenzen und Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen“. Zudem sollen aus den Hochschulen ausschließlich Körperschaften (bisher sind sie auch Anstalten) des öffentlichen Rechts werden. Damit fiele die Fachaufsicht des Staates weg, es bliebe nur die Rechtsaufsicht. Noch autonomer sind privatrechtliche Stiftungshochschulen, die es in Niedersachsen bereits gibt und die nun auch in NRW möglich sein sollen. Auf mehr Freiheit zielt auch die Absicht, „die Hochschulliegenschaften aus dem Vermögen des Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) auf die Hochschulen [zu übertragen].“ Die Ruhr-Uni könnte selbst über kleinere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen entscheiden.
Über die neue Koalition und ihre Vereinbarung gäbe es noch viel zu berichten (kein Zwang zur Einführung von Bachelor und Master, geplante Abschaffung der Kapazitätsverordnung etc.), lieber aber würden wir in zwei, drei Jahren darüber schreiben, wie sinnvolle Absichten tatsächlich umgesetzt wurden.



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Letzte Änderung: 30.06.2005| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik