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RUBENS 97

1. Mai 2005

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Unnötiger Ärger um die „Quote“


Für überraschte und verärgerte Reaktionen sorgt ein Erlass des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums, der besagt, dass zukünftig nur 20 % der universitären Kapazitäten für das Lehrangebot in der Masterphase zur Verfügung stehen sollen, woraus sich, wie das Ministerium gleichfalls erklärt, logischerweise ergibt, dass nicht alle, sondern höchstens 50 % der Bachelor-Studierenden ein Master-Studium aufnehmen können. Das Ministerium sieht darin einen Beleg für seine überlegte Planung und sparsame Haushaltsführung, der Hochschulverband den Anfang vom definitiven Ende der deutschen Universität und eine breitere Öffentlichkeit den – nicht nur – sozialdemokratischen Verrat am demokratischen Ideal der Chancengleichheit.
Da mag manches zutreffen, aber ist die allseitige Aufregung wirklich begründet? Sind nicht gerade die Studierenden fasziniert von der Idee, nach einem dreijährigen – gebührenfreien – Studium im Alter von 21 oder 22 Jahren einen berufsqualifizierenden, europaweit kompatiblen Abschluss zu erwerben? Und, haben wir uns die Berufsbefähigung unserer BA-Studiengänge nicht gerade erst selbst formuliert und in einem aufwändigen Akkreditierungsverfahren bestätigen lassen? Wäre es da nicht mehr als im negativen Sinne überraschend, wenn langfristig mehr als 50 % der Absolventen an der Universität bleiben wollten, statt ins Berufsleben zu wechseln, wo man ja auch nicht verdummt und zudem Geld verdient?
Es fragt sich im übrigen auch, auf welche Zahl sich die 50 % der Studierenden bezieht, die in einen Masterstudiengang wechseln dürfen. Sind es die absoluten Studienanfänger in einem Fach – bei 100 Anfängern wäre das natürlich die recht hohe Zahl von 50. Oder aber sind es wohl eher die tatsächlichen Bachelor-Absolventen? Das wären dann – bei den wohl auch leider weiterhin zu befürchtenden und von den Universitäten hingenommenen Abbrecherquoten und bei demnach einer Absolventenquote von durchschnittlich 60 % – höchstens 20 Studierende. Sind für diese Zahl nicht 20 % der Lehrkapazitäten ausreichend, um ein vernünftiges, innovatives Lehrangebot zu konzipieren und durchzuführen?
Im übrigen nützt es den Studierenden überhaupt nichts, sie ohne jegliche „Hürden“ in so genannte konsekutive Masterstudiengänge zu locken, wenn diese nur der universitären Auslastung und der studentischen Verweildauer, nicht aber der markanten Steigerung der Berufsbefähigung der Studierenden dienen. Für die Studierenden und die Universitäten wäre es sicher hilfreicher, anspruchsvolle, klar profilierte und berufsfeldorientierte Masterstudiengänge (und dazu gehören auch solche im Hinblick auf Bildung und Wissenschaft) zu konzipieren und die Zulassung zu ihnen an sehr deutliche, jeweils ganz spezifische Voraussetzungen zu knüpfen, die den Studierenden Orientierung und damit Chancen vermitteln. Das Ziel muss es dann sein, die jeweilige gesamte „Kohorte“ tatsächlich zum Master-Abschluss zu führen und für eine Berufstätigkeit fit zu machen. Wer das nicht kann oder will, sollte es den Studierenden auch nicht versprechen.
Der ministerielle Erlass sollte daher, gerade auch wenn man ihn nicht als der Weisheit letzten Schluss ansieht, nicht schon wieder Anlass zu bewegter globaler Klage, sondern zum weiteren Nachdenken und Engagement in unbestreitbar schwierigen Zeiten sein.

Prof. Manfred Tietz (Romanisches Seminar)
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Letzte Änderung: 29.04.2005| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik