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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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Außenansicht
Unnötiger
Ärger um die Quote
Für überraschte und verärgerte Reaktionen
sorgt ein Erlass des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums,
der besagt, dass zukünftig nur 20 % der universitären
Kapazitäten für das Lehrangebot in der Masterphase
zur Verfügung stehen sollen, woraus sich, wie das
Ministerium gleichfalls erklärt, logischerweise ergibt,
dass nicht alle, sondern höchstens 50 % der Bachelor-Studierenden
ein Master-Studium aufnehmen können. Das Ministerium
sieht darin einen Beleg für seine überlegte
Planung und sparsame Haushaltsführung, der Hochschulverband
den Anfang vom definitiven Ende der deutschen Universität
und eine breitere Öffentlichkeit den nicht
nur sozialdemokratischen Verrat am demokratischen
Ideal der Chancengleichheit.
Da mag manches zutreffen, aber ist die allseitige Aufregung
wirklich begründet? Sind nicht gerade die Studierenden
fasziniert von der Idee, nach einem dreijährigen
gebührenfreien Studium im Alter von
21 oder 22 Jahren einen berufsqualifizierenden, europaweit
kompatiblen Abschluss zu erwerben? Und, haben wir uns
die Berufsbefähigung unserer BA-Studiengänge
nicht gerade erst selbst formuliert und in einem aufwändigen
Akkreditierungsverfahren bestätigen lassen? Wäre
es da nicht mehr als im negativen Sinne überraschend,
wenn langfristig mehr als 50 % der Absolventen an der
Universität bleiben wollten, statt ins Berufsleben
zu wechseln, wo man ja auch nicht verdummt und zudem Geld
verdient?
Es fragt sich im übrigen auch, auf welche Zahl sich
die 50 % der Studierenden bezieht, die in einen Masterstudiengang
wechseln dürfen. Sind es die absoluten Studienanfänger
in einem Fach bei 100 Anfängern wäre
das natürlich die recht hohe Zahl von 50. Oder aber
sind es wohl eher die tatsächlichen Bachelor-Absolventen?
Das wären dann bei den wohl auch leider weiterhin
zu befürchtenden und von den Universitäten hingenommenen
Abbrecherquoten und bei demnach einer Absolventenquote
von durchschnittlich 60 % höchstens 20 Studierende.
Sind für diese Zahl nicht 20 % der Lehrkapazitäten
ausreichend, um ein vernünftiges, innovatives Lehrangebot
zu konzipieren und durchzuführen?
Im übrigen nützt es den Studierenden überhaupt
nichts, sie ohne jegliche Hürden in so
genannte konsekutive Masterstudiengänge zu locken,
wenn diese nur der universitären Auslastung und der
studentischen Verweildauer, nicht aber der markanten Steigerung
der Berufsbefähigung der Studierenden dienen. Für
die Studierenden und die Universitäten wäre
es sicher hilfreicher, anspruchsvolle, klar profilierte
und berufsfeldorientierte Masterstudiengänge (und
dazu gehören auch solche im Hinblick auf Bildung
und Wissenschaft) zu konzipieren und die Zulassung zu
ihnen an sehr deutliche, jeweils ganz spezifische Voraussetzungen
zu knüpfen, die den Studierenden Orientierung und
damit Chancen vermitteln. Das Ziel muss es dann sein,
die jeweilige gesamte Kohorte tatsächlich
zum Master-Abschluss zu führen und für eine
Berufstätigkeit fit zu machen. Wer das nicht kann
oder will, sollte es den Studierenden auch nicht versprechen.
Der ministerielle Erlass sollte daher, gerade auch wenn
man ihn nicht als der Weisheit letzten Schluss ansieht,
nicht schon wieder Anlass zu bewegter globaler Klage,
sondern zum weiteren Nachdenken und Engagement in unbestreitbar
schwierigen Zeiten sein.
Prof.
Manfred Tietz (Romanisches Seminar)
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