Nicht auf den
WG-Kumpel hören
Interview:
Nach einem Jahr Studienkontenmodell zieht Britta Juhre
Bilanz
StKFG: Dieses kryptische Kürzel steht für
Studienkonten- und -finanzierungsgesetz NRW, das seit
dem 1.4.2004 gilt. So genannte Langzeitstudierende,
Studierende im Zweitstudium und solche über 60
müssen Studiengebühren bezahlen. 650 Euro
pro Semester und Person nimmt das Land auf diese Weise
ein. Und was bringt es der RUB? Britta Juhre (Dezernat
6, Informations- und Kommunikationsdienste, Studierendenservice)
hat die Umsetzung des Studienkontenmodells vorbereitet
und die Beratungsmöglichkeiten aufgebaut. Im Gespräch
mit Jens Wylkop zieht sie eine erste Bilanz.
RUBENS: Lässt sich der Beratungsaufwand und
-bedarf beziffern?
Juhre: Am Anfang war er natürlich sehr hoch, inzwischen
können wir besser einschätzen, wann die Leute
kommen: während der Rückmeldefristen und vor
allem, wenn die Fristen abgelaufen sind. Dann fällt
ihnen plötzlich ein: Hoppla, da war ja noch
was. Leider kommen die Studierenden häufig
erst dann zu uns, wenn es brennt. Deshalb haben wir
uns entschlossen, die Gebührenbescheide sozusagen
als Erinnerung ab sofort wieder in jedem
Semester zu verschicken.
RUBENS: Wie viel Personal ist nötig, um die Beratung
zu leisten?
Juhre: Anderthalb Stellen wurden dafür neu eingerichtet,
dazu kommt die Hälfte meiner Stelle. Wir beraten
regelmäßig in Sprechstunden, am Telefon sowie
per E-Mail.
RUBENS: Lassen Studierende in Beratungsgesprächen
auch ihren persönlichen Unmut an Ihnen aus?
Juhre: Natürlich. Es gibt zwar fast nur Positives
zu berichten, ab und zu reagieren Leute jedoch sauer,
wenn sie zum Beispiel eine Frist verpasst haben. Schlimm
ist auch, wenn Gerüchte kursieren oder manche Studierende
in verschiedenen Beratungen unterschiedliche Aussagen
bekommen. Die Situation hat sich jedoch insgesamt dadurch
beruhigt, dass die Leute gelernt haben: Es ist besser,
zur offiziellen Beratung zu gehen als auf den WG-Kumpel
zu hören! Man kann anderen Beratungseinrichtungen
auch keinen Vorwurf machen: Häufig nehmen die Studierenden
vage Aussagen anderer als bare Münze, statt direkt
zu uns zu kommen.
RUBENS: Von Anfang an gab es Härtefallregelungen,
zum Beispiel für studierende Eltern, Tätigkeit
im Asta oder für Studierende, die unmittelbar vor
der Prüfung stehen. Nun wurde zusätzlich eine
Orientierungsphase eingeführt: Was hat es damit
auf sich und wie viele können davon Gebrauch machen?
Juhre: Die Orientierungsphase gilt rückwirkend
für einen Fach- oder Studiengangwechsel in den
ersten beiden Hochschulsemestern. Die Regelung geht
zurück auf ein Urteil vom Dezember 2004. Rund 2.500
Studierende der Ruhr-Uni haben das bisher geltend gemacht,
dazu kommen 100 bis 200 von anderen Unis, die jetzt
hier studieren.
RUBENS: Bekommen diese Studenten ihr Geld zurück?
Juhre: Das hängt davon ab, ob sie bei der Neuberechnung
Guthaben auf ihrem Studienkonto hatten oder nicht. Nur
wer durch die vorherige Regelung zu früh gebührenpflichtig
war, bekommt seine Gebühren erstattet. An der Ruhr-Uni
betrifft das 72 Studierende.
RUBENS: Versuchen wir mal, eine Kosten-Nutzen-Rechnung
aufzustellen: Lohnt sich der Beratungs- und Verwaltungsaufwand?
Juhre: Das ist eine schwierige Frage. Aus dem Beratungsbedarf
der Studierenden entstehen natürlich Folgeprobleme,
so wird zum Beispiel die Rückmeldung in diesen
Fällen wesentlich aufwändiger, was auch das
Studierendensekretariat betrifft. Ich denke, für
die Studierenden lohnt es sich jedoch, weil wir im Gegensatz
zu manchen anderen Hochschulen einer umfassenden Beratung
große Bedeutung beigemessen haben.
RUBENS: Und für das Land?
Juhre: Ich vermute, für das Land hat es sich bisher
finanziell nicht gelohnt. Wahrscheinlich hätte
man das Geld besser aus anderen Haushaltsposten nehmen
sollen, statt Studienkonten einzuführen.
RUBENS: Ein Vorteil für die Ruhr-Uni könnte
eine gewissermaßen bereinigte Statistik
sein. Die derzeit Eingeschriebenen sind echte
Studenten?
Juhre: Ja, aber es gibt noch einige Schlupflöcher,
so dass noch ein paar Karteileichen dabei sind. Die
große Masse der Semesterticket-Erschleicher gibt
es aber nicht mehr.
RUBENS: Wird das Schlupfloch Promotion in absehbarer
Zeit gestopft?
Juhre: Ich glaube nicht. Dafür ist die Promotion
insgesamt zu heterogen und von Fakultät zu Fakultät
anders geregelt.
Zahlen & Fakten
Wer mit dem Studienkontenmodell zu tun hat, jongliert
mit Zahlen. Ein paar Beispiele sollen verdeutlichen,
um welche Dimensionen es geht: Von rund 36.000 Eingeschriebenen
im Wintersemester 2003/04 haben knapp 9.000 einen Gebührenbescheid
vor dem Sommersemester 2004 bekommen, etwa 6.000 davon
haben sich exmatrikuliert. Die Zahl gebührenpflichtiger
Studierender im vergangenen WS lag bei ca. 3.800, davon
war die Hälfte durch Härtefallregelungen,
Bonusguthaben oder die rückwirkende Orientierungsphase
von den Gebühren befreit. Und: Nicht jeder Gebührenpflichtige
muss den vollen Betrag von 650 Euro pro Semester zahlen,
auch hier gibt es Ausnahmen über die Härtefallregelungen.
Das Land NRW hat also im Wintersemester 2004/05 maximal
1,2 Mio. Euro (1.900 x 650) aus der Ruhr-Uni eingenommen.
Infos und Beratung rund um das Studienkontenmodell gibt
es unter: www.rub.de/studienkonto
jw
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