Studiengebühren
abarbeiten
Pilotprojekt startet zunächst nur für Langzeitstudierende
Mit einem Modellversuch will die Ruhr-Uni die pädagogisch
wertvollen Impulse von Studiengebühren aufnehmen,
ohne sozial schwächer gestellte Studierende zu
benachteiligen. Der Clou des Modells: Studierende
können den Gegenwert der Gebühren in der Hochschule
abarbeiten, z.B. als Tutor oder Aushilfe. Einbezogen
sind vorläufig nur Langzeitstudierende. Sie sind
nach dem NRW-Studienkontengesetz bereits gebührenpflichtig,
weil sie die Regelstudienzeit um das Anderthalbfache
überschritten haben. Diese Studierenden können
sich ab dem 1. April in einer Jobbörse bewerben.
Gegner von Studiengebühren befürchten, dass
sie sozial Schwächere vom Studium abhalten, weil
diese sich keinen Start in den Beruf mit Schulden leisten
wollen. Aber selbst die schärfsten Kritiker von
Gebühren räumen ein, dass zahlende Studierende
u.U. ihr Studium motivierter angehen und schneller absolvieren.
Die meisten Unirektoren sind gegen Studiengebühren,
weil sie ahnen, dass diese nicht in den Hochschuletats
landen, sondern von den Finanzministern für die
Sanierung der maroden öffentlichen Kassen einbehalten
werden.
Diese Argumente sind hinfällig, wenn der Modellversuch
der Ruhr-Uni erfolgreich ist. Er räumt Langzeitstudierenden
die Möglichkeit ein, die Gebühren (650 Euro
pro Semester) in der Uni abzuarbeiten. Das kommt beiden
Seiten zugute der Uni wie den Studierenden. So
können viele Aufgaben angepackt werden, die bislang
unerledigt bleiben, weil die Hochschuletats zu knapp
bemessen sind. Die Studierenden gewinnen Einblicke in
die Praxis und erleiden keine finanziellen Nachteile.
Die Arbeitsstunden werden nach dem Satz für studentische
Hilfskräfte berechnet (zurzeit 8,06 Euro pro Stunde).
Betroffene Studierende können sich ab sofort bewerben,
z.B. als Tutoren für die Betreuung von Studienanfängern,
als Labor- und Werkstattgehilfen, als Gärtnergehilfen
im Botanischen Garten, als Malergehilfen für die
Renovierung und Sanierung der Gebäude oder als
Webmaster an Lehrstühlen, die sich dafür kein
Personal leisten können. Auch das Studentenwerk
Akafö prüft derzeit die rechtlichen Voraussetzungen
für die Teilnahme am Projekt. Dann könnten
Studierende in der Mensa als Küchengehilfen oder
als Bedienungspersonal, als Aushilfserzieher in der
Kindertagestätte oder im Zimmerservice der Studierendenheime
eingesetzt werden. Vermutlich werden sie sogar ihre
halbjährlichen Sozialgebühren abarbeiten dürfen.
Die Ruhr-Uni ist zuversichtlich, dass der Modellversuch
die Identifikation der Studierenden mit der Uni
stärken wird, weil diese so in den Lebensmittelpunkt
rückt. Sie ist zugleich überzeugt, dass
das Projekt auf alle Studierenden ausgeweitet werden
kann, falls doch allgemeine Studiengebühren in
NRW eingeführt werden sollten.
jk
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