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RUBENS 96

1. April 2005

Studiengebühren abarbeiten


Pilotprojekt startet zunächst nur für Langzeitstudierende


Mit einem Modellversuch will die Ruhr-Uni die pädagogisch wertvollen Impulse von Studiengebühren aufnehmen, ohne sozial schwächer gestellte Studierende zu benachteiligen. Der Clou des Modells: Studierende können den Gegenwert der Gebühren in der Hochschule abarbeiten, z.B. als Tutor oder Aushilfe. Einbezogen sind vorläufig nur Langzeitstudierende. Sie sind nach dem NRW-Studienkontengesetz bereits gebührenpflichtig, weil sie die Regelstudienzeit um das Anderthalbfache überschritten haben. Diese Studierenden können sich ab dem 1. April in einer Jobbörse bewerben.
Gegner von Studiengebühren befürchten, dass sie sozial Schwächere vom Studium abhalten, weil diese sich keinen Start in den Beruf mit Schulden leisten wollen. Aber selbst die schärfsten Kritiker von Gebühren räumen ein, dass zahlende Studierende u.U. ihr Studium motivierter angehen und schneller absolvieren. Die meisten Unirektoren sind gegen Studiengebühren, weil sie ahnen, dass diese nicht in den Hochschuletats landen, sondern von den Finanzministern für die Sanierung der maroden öffentlichen Kassen einbehalten werden.
Diese Argumente sind hinfällig, wenn der Modellversuch der Ruhr-Uni erfolgreich ist. Er räumt Langzeitstudierenden die Möglichkeit ein, die Gebühren (650 Euro pro Semester) in der Uni abzuarbeiten. Das kommt beiden Seiten zugute – der Uni wie den Studierenden. So können viele Aufgaben angepackt werden, die bislang unerledigt bleiben, weil die Hochschuletats zu knapp bemessen sind. Die Studierenden gewinnen Einblicke in die Praxis und erleiden keine finanziellen Nachteile. Die Arbeitsstunden werden nach dem Satz für studentische Hilfskräfte berechnet (zurzeit 8,06 Euro pro Stunde).
Betroffene Studierende können sich ab sofort bewerben, z.B. als Tutoren für die Betreuung von Studienanfängern, als Labor- und Werkstattgehilfen, als Gärtnergehilfen im Botanischen Garten, als Malergehilfen für die Renovierung und Sanierung der Gebäude oder als Webmaster an Lehrstühlen, die sich dafür kein Personal leisten können. Auch das Studentenwerk Akafö prüft derzeit die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Projekt. Dann könnten Studierende in der Mensa als Küchengehilfen oder als Bedienungspersonal, als Aushilfserzieher in der Kindertagestätte oder im Zimmerservice der Studierendenheime eingesetzt werden. Vermutlich werden sie sogar ihre halbjährlichen Sozialgebühren abarbeiten dürfen.
Die Ruhr-Uni ist zuversichtlich, dass der Modellversuch „die Identifikation der Studierenden mit der Uni stärken wird, weil diese so in den Lebensmittelpunkt rückt“. Sie ist zugleich überzeugt, dass das Projekt auf alle Studierenden ausgeweitet werden kann, falls doch allgemeine Studiengebühren in NRW eingeführt werden sollten.

 

jk
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Letzte Änderung: 31.03.2005| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik