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RUBENS 93

1. Dezember 2004

Editorial: Gerechtigkeitstheoretische Überlegungen

Ungerecht, aber fair?


Kurz nachdem das Rektorat die Spar- und Umschichtungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf den Globalhaushalt und zum Aufbau eines Innovationsfonds bekannt gegeben hatte, wurden aus verschiedenen Fächergruppen und Fächern Stimmen laut, dass diese Maßnahmen „ungerecht“ seien. Der Verteilungskampf war eingeläutet. Und wie immer in Verteilungskämpfen wird je nach eigener Position unter „Gerechtigkeit“ etwas völlig anderes verstanden. Taugt dann ein solcher Begriff überhaupt zur Beurteilung von Maßnahmen, wenn über seine Bedeutung in konkreten Situationen doch keine Einigkeit hergestellt werden kann?
Ergebnisgerechtigkeit im Sinne eines gerechten Zustands kann es in einer dynamischen Welt nicht geben. Aber wie steht es mit der Verfahrensgerechtigkeit? Spiele gelten als fair, wenn die Spielregeln klar definiert sind, sich alle aus freien Stücken an diese Regeln halten und bei Regelverletzung definierte Sanktionen zu ertragen haben. Unfair ist es, wenn mitten im Spiel die Regeln geändert werden. Aber genau das macht das Rektorat – und es kann auch nicht anders. Denn gesellschaftliche Prozesse haben kein wohldefiniertes Ende. Veränderungen von Regeln sind daher immer „mitten im Spiel“. Veränderung von Steuersätzen, Erhöhung des Rentenzugangsalters, neue Kriterien der Mittelverteilung für und in Hochschulen wären danach immer unfair und ungerecht – weil einzelne im Vergleich zu den alten Regeln schlechter gestellt werden.
Kann es dennoch faire Regeln für die Gestaltung eines Veränderungsprozesses geben, auch wenn gegenüber dem Status quo immer einige verlieren? John Ralws hat in seiner „Theory of justice” (1971) das Konstrukt des „Schleiers des Nichtwissens“ eingeführt – eine hypothetischen Situation, in der niemand weiß, wie er von den zu beschließenden Regeln betroffen sein wird. Als in diesem Sinne „zustimmungsfähig“ erweisen sich dann Kriterien, die niemanden systematisch benachteiligen und zumindest im Durchschnitt und auf lange Sicht alle mal zu Gewinnern und mal zu Verlierern werden lassen.
Was sind vor diesem Hintergrund die Prämissen, die für die Gestaltung des notwendigen Veränderungsprozesses der Hochschule als zustimmungsfähig gelten können?

- Alle Beteiligten der Universität haben ein Interesse am Erfolg der Universität als ganzes.
- Was als Erfolg, was als Leistung gewertet wird, bestimmen letztlich die Mittelgeber (momentan vor allem die öffentliche Hand als gewählter Repräsentant der Gesellschaft).
- Interne Verteilungskämpfe schaden mittelfristig allen oder zumindest den meisten (shrinking cake bargaining game).
- Es gilt daher, gemeinsam den Kuchen möglichst groß zu machen bevor er verteilt wird.
- Die Größe der Kuchens hängt allerdings auch von dessen späteren Verteilung ab, d.h. von der Bereitschaft aller sich einzubringen.
- Daher gilt es, unter den relevanten Alternativen eine solche zu wählen, von der alle profitieren (neu-deutsch: win-win-Situation).
- Der Status quo ist keine relevante Alternative.

Auf Basis dieser Prämissen liegen den Entscheidungen des Rektorats folgende kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zugrunde, an denen die Kriterien der Verteilung ausgerichtet sind:
Kurzfristig
Parameter der leistungsbezogenen Mittelverteilung des Ministeriums: Die RUB kann es sich schlichtweg nicht leisten, die momentanen „Mittelbeschaffer“ zu schwächen. Egal, für wie sinnvoll diese Parameter angesehen werden, dürfen die Fakultäten, die hier besonders gute Werte haben, nicht geschwächt werden.

Mittelfristig
Profil der Universität: In den nächsten Jahren werden die Universitäten einem heftigen Wettbewerb ausgesetzt. Welche Hochschulen von der Gesellschaft und anderen zahlungsbereiten Instanzen als nützlich und erfolgversprechend angesehen werden, hängt davon ab, wie sichtbar gute Lehr- und Forschungserfolge sind und der Universität ein nachhaltiges Profil geben. Daher ist es wichtig, in den nächsten Jahren die Schwerpunkte für eine solche Profilbildung zu definieren und mit Leben zu füllen. Dies heißt nicht, dass sich alle Teile der Universität diesen Schwerpunkten zuordnen müssen – allerdings wird es notwendig sein, dass alle Teile der Universität eine solche Profilbildung aktiv unterstützen.

Langfristig
Potenzial für eine gesellschaftlich wichtige Wissenschaft: Welche Forschung und Wissenschaft langfristig für die Gesellschaft wichtig und notwendig ist, darf nicht allein die jetzige Generation entscheiden und schon gar nicht ausschließlich durch die aktuelle finanzielle Situation der öffentlichen Kassen bestimmt werden. Freiheit von Forschung und Lehre muss in hinreichendem Maße gewährleistet bleiben. In diesem Sinne soll das Potenzial für gesellschaftlich wichtige Forschung und Lehre und die dafür notwendige wissenschaftliche Freiheit nachhaltig gestärkt werden.
Das spezifische Potenzial der Ruhr-Universität liegt dabei in der Vielfalt der Fächer auf einem Campus, die es ermöglicht, drängende gesellschaftliche Fragen interdisziplinär kompetent zu erforschen und in der Lehre zu vermitteln. Dieses Potenzial soll durch Profilbildung erhalten und gestärkt und nicht durch die kurzfristigen Belastungen zerstört werden.

Notburga Ott, Prorektorin für Lehre, Weiterbildung und Medien
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Letzte Änderung: 30.11.2004| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik