Senatswahlen
Schüler-Uni
Bochum
Am 29. Juni (9-15 h) finden die Wahlen zum Senat, zum
erweiterten Senat und zu den Fakultätsräten
statt. Die Amtszeit der Neugewählten beginnt am
1.10.04, für studentische Mitglieder endet sie
nach einem Jahr, für Professoren, wissenschaftliches
bzw. nichtwissenschaftliches Personal nach zwei Jahren.
Als Wahlbüros fungieren die Dekanate und die Univerwaltung
(zentrales Wahlbüro: UV 3-369). Wahlberechtigt
sind alle, die hauptberuflich an der RUB beschäftigt
bzw. eingeschrieben sind. Infos: www.uv.rub.de/dezernat1/neu/seiten/wahlen.htm
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