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RUBENS 89 1. Juni 2004


Über 50 Schicksale pro Tag
Studienkontenberatung an der RUB

Schüler-Uni Bochum


Plötzlich wurde es auf den Fluren der Verwaltung voll. Lange Menschenschlangen wanden sich um Ecken, Leute lagerten auf ihren Taschen auf dem Boden. Geduldig warteten sie auf ihr Beratungsgespräch bei Britta Juhre und Peter Kardell, ab Februar auch bei Gabriele Loose und Daniela Mücher, denn es ging um viel Geld: Studiengebühren. „Wir haben mehrere tausend Studierende beraten“, zieht Britta Juhre vom Dezernat für Studierendenservice Bilanz, „ungefähr zwei Dritteln von ihnen waren Gebührenbescheide ins Haus geflattert, der Rest wollte sich prophylaktisch informieren.“
Eigentlich müssen alle zahlen, die schon einen berufsqualifzierenden Hochschulabschluss besitzen oder die anderthalbfache Regelstudienzeit überschritten haben. Dennoch konnten die Berater vielen helfen, denn das Gesetz sieht einige Fälle vor, in denen die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden kann. „Der klassische Härtefall hatte die anderthalbfache Studienzeit überschritten, aber nur noch ein oder zwei Semester bis zum Abschluss und war in einer wirtschaftlichen Notlage“, so Britta Juhre. Je nach Einkommen kann dann die Gebühr entfallen. Außerdem waren viele studierende Eltern bei ihr zu Besuch, die sich die Erziehungszeiten ihrer Kinder anrechnen lassen können. Auch bei nachweisbarer Krankheit kann die Gebührenpflicht aufgeschoben werden. Keine Chance auf Gebührenerlass haben allerdings diejenigen, die sich ihr Studium selbst finanzieren und daher währenddessen immer viel arbeiten mussten. „Diese Leute können einem schon leid tun“, so Britta Juhre, „denn schließlich haben sie zu anderen Bedingungen ihr Studium angefangen und konnten die Gebühren nicht von vornherein einplanen.“ Ebenfalls schlecht sieht es für Studierende aus, die in der Vergangenheit pflegebedürftige Eltern oder Großeltern betreut haben: Betreuungszeiten lassen sich nur anrechnen, wenn sie noch aktuell sind.
Die meisten lassen sich allerdings nicht entmutigen: „Wer es ernst meint mit dem Studium, der findet eine Möglichkeit, die Gebühr aufzubringen, sei es durch ein Urlaubssemester, in dem er oder sie arbeiten geht oder auch durch Verwandte“, zeigt die Erfahrung von Britta Juhre.
Allmählich flaut der Strom der Ratsuchenden wieder ab. Anstrengend war die Zeit für die Berater, aber es gab auch erfreuliche Erlebnisse: „Wenn mir jemand sagte, ich hätte ihm sein Wochenende oder gar seine Zukunft gerettet, hat mich das natürlich sehr gefreut“, so Gabriele Loose, die auch oft Komplimente dafür bekam, dass sie außerhalb der eigentlichen Öffnungszeiten zur Verfügung stand. Allerdings mussten die Berater auch Kritik und Wut auffangen, die sich eigentlich gegen das Gebührengesetzt richtete. Beschwerden darüber waren an der Tagesordnung, vor allem bemängelten viele die Kosten, die das Gesetz verursacht, z. B. durch die notwendigen Beraterstellen. Bedrückend waren auch Gespräche mit Gebührenpflichtigen, die fürchteten, die 650 Euro nicht aufbringen zu können und nach der Exmatrikulation in Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfe abzurutschen.

Infos zum Studienkontenmodell:
www.rub.de/studienkonto

md
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Letzte Änderung: 01.06.2004| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik