Über 50 Schicksale pro Tag
Studienkontenberatung an der RUB
Schüler-Uni
Bochum
Plötzlich wurde es auf den Fluren der Verwaltung
voll. Lange Menschenschlangen wanden sich um Ecken,
Leute lagerten auf ihren Taschen auf dem Boden. Geduldig
warteten sie auf ihr Beratungsgespräch bei Britta
Juhre und Peter Kardell, ab Februar auch bei Gabriele
Loose und Daniela Mücher, denn es ging um viel
Geld: Studiengebühren. Wir haben mehrere
tausend Studierende beraten, zieht Britta Juhre
vom Dezernat für Studierendenservice Bilanz, ungefähr
zwei Dritteln von ihnen waren Gebührenbescheide
ins Haus geflattert, der Rest wollte sich prophylaktisch
informieren.
Eigentlich müssen alle zahlen, die schon einen
berufsqualifzierenden Hochschulabschluss besitzen oder
die anderthalbfache Regelstudienzeit überschritten
haben. Dennoch konnten die Berater vielen helfen, denn
das Gesetz sieht einige Fälle vor, in denen die
Gebühr ermäßigt oder erlassen werden
kann. Der klassische Härtefall hatte die
anderthalbfache Studienzeit überschritten, aber
nur noch ein oder zwei Semester bis zum Abschluss und
war in einer wirtschaftlichen Notlage, so Britta
Juhre. Je nach Einkommen kann dann die Gebühr entfallen.
Außerdem waren viele studierende Eltern bei ihr
zu Besuch, die sich die Erziehungszeiten ihrer Kinder
anrechnen lassen können. Auch bei nachweisbarer
Krankheit kann die Gebührenpflicht aufgeschoben
werden. Keine Chance auf Gebührenerlass haben allerdings
diejenigen, die sich ihr Studium selbst finanzieren
und daher währenddessen immer viel arbeiten mussten.
Diese Leute können einem schon leid tun,
so Britta Juhre, denn schließlich haben
sie zu anderen Bedingungen ihr Studium angefangen und
konnten die Gebühren nicht von vornherein einplanen.
Ebenfalls schlecht sieht es für Studierende aus,
die in der Vergangenheit pflegebedürftige Eltern
oder Großeltern betreut haben: Betreuungszeiten
lassen sich nur anrechnen, wenn sie noch aktuell sind.
Die meisten lassen sich allerdings nicht entmutigen:
Wer es ernst meint mit dem Studium, der findet
eine Möglichkeit, die Gebühr aufzubringen,
sei es durch ein Urlaubssemester, in dem er oder sie
arbeiten geht oder auch durch Verwandte, zeigt
die Erfahrung von Britta Juhre.
Allmählich flaut der Strom der Ratsuchenden wieder
ab. Anstrengend war die Zeit für die Berater, aber
es gab auch erfreuliche Erlebnisse: Wenn mir jemand
sagte, ich hätte ihm sein Wochenende oder gar seine
Zukunft gerettet, hat mich das natürlich sehr gefreut,
so Gabriele Loose, die auch oft Komplimente dafür
bekam, dass sie außerhalb der eigentlichen Öffnungszeiten
zur Verfügung stand. Allerdings mussten die Berater
auch Kritik und Wut auffangen, die sich eigentlich gegen
das Gebührengesetzt richtete. Beschwerden darüber
waren an der Tagesordnung, vor allem bemängelten
viele die Kosten, die das Gesetz verursacht, z. B. durch
die notwendigen Beraterstellen. Bedrückend waren
auch Gespräche mit Gebührenpflichtigen, die
fürchteten, die 650 Euro nicht aufbringen zu können
und nach der Exmatrikulation in Arbeitslosigkeit oder
Sozialhilfe abzurutschen.
Infos zum Studienkontenmodell: www.rub.de/studienkonto
md
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