Rauchabzug
Ab April
gilt der Nichtraucher-Schutz an der RUB
Der Countdown läuft: Am 16. Januar begannen die letzten
100 Rauchtage an der RUB. Zum Start des Sommersemesters
am 19. April ist definitiv Schluss mit der Qualmerei in
den Gebäuden auf dem Campus. Bis dahin werden die
Hausmeister alle Aschenbecher in den Gängen, Fluren
und Foyers abbauen und stattdessen neue Verbotsschilder
aufhängen.
Die Planungsgruppe zum Nichtraucher-Schutz (Psychologen,
Verwaltungsmitarbeiter, Studierenden- und Personalvertreter)
hofft, dass sich das generelle Rauchverbot an der RUB
relativ problemlos durchsetzen lässt. Mehrere Umfragen
der Arbeitseinheit für Kognitions- und Umweltpsychologie
unter Angestellten und Studierenden haben allerdings ergeben,
dass die Raucherinnen und Raucher an der RUB den Kulturwandel
(Nichtraucher-Schutz geht vor Raucherinteressen) noch
nicht ganz verinnerlicht haben. Immerhin werden die Raucherpunkte
vor Hörsälen oder in Cafeten bereits genutzt.
Parallel dazu sinkt die Zahl derer, die sich in den bestehenden
rauchfreien Zonen auf dem Campus Zigaretten anstecken.
Dass dort überhaupt noch geraucht wird, liegt zum
Teil an einem Informationsdefizit: Das bisher geltende
Rauchverbot vor Hörsälen und auf Fluren wurde
kaum vermittelt; zudem verwirren die Aschenbecher in den
Verbotszonen. Diese werden nun endgültig abmontiert.
Dem Informationsdefizit begenet die Planungsgruppe seit
Mitte Januar mit Flugblättern, die in Cafeten und
Ersatzmensen verteilt werden. Schilder, Poster und Veranstaltungen
werden die Infokampagne abrunden. Spätestens im
April soll jeder an der RUB eindeutig wissen, dass das
Rauchen in den Gebäuden verboten ist, warum das so
ist und dass das eigentlich gar nicht so schlimm ist.
Ohnehin, so hat die Arbeitseinheit für Kognitions-
und Umweltpsychologie ermittelt, rauchen nur rund 20 Prozent
der Universitätsangehörigen. Innerhalb der Gebäude
können sie ab dem 19. April nur noch in Ausnahmefällen
rauchen. So können sich Angestellte in ihren Büros
eine Zigarette anstecken, sofern dort ausschließlich
Raucher sitzen, die keinen regelmäßigen Publikumsverkehr
haben. Studierende können nur noch in Cafeten rauchen,
in denen der Raucher- räumlich vom Nichtraucherbereich
getrennt ist, wie in GB. Darüber hinaus gibt es punktuelle
Ausnahmen wie die Partys der Fachbereiche. Da diese am
Abend stattfinden, zählen sie zur Freizeit und werden
nicht von der Arbeitsstättenverordnung berührt,
die die gesetzliche Grundlage des Nichtraucher-Schutzes
bildet (RUBENS 84).
Ansonsten kann nur noch draußen geraucht werden.
Vor den Eingängen der Gebäude werden (größtenteils
bereits überdachte) Raucherzonen eingerichtet. Wer
außerhalb dieser Zonen raucht, sollte wie bislang
darauf achten, seine Kippen (wie auch seinen sonstigen
Müll) nicht achtlos auf den Boden zu werfen.
Kommentar: Optimismus
Trotz des Optimismus der Nichtraucher-Schützer
enthält ihre Gleichung zur Umsetzung des Rauchverbots
weiterhin ein paar Unbekannte. Zum einen weiß
niemand, ob die Raucherpunkte vor den Gebäudeeingängen
wirklich groß genug sind: Was wird wohl passieren,
wenn dienstags um 10.45 h ein gutes Dutzend Veranstaltungen
in GB und HGB zu Ende gehen und sich Hunderte Raucher
vor dem Gebäude versammeln? Und was soll mit denjenigen
geschehen, die rauchend in einer Verbotszone erwischt
werden? Geldstrafe? Hausverbot? Klassenkeile?
Andererseits wird man vielleicht in einem Jahr ob dieser
Bedenken schmunzeln, weil die Raucherinnen und Raucher
der Ruhr-Uni sich doch als sehr einsichtig erweisen
und nur noch draußen oder gar nicht mehr rauchen.
ad
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