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RUBENS 86 30. Januar 2004


Rauchabzug

Ab April gilt der Nichtraucher-Schutz an der RUB


Der Countdown läuft: Am 16. Januar begannen die letzten 100 Rauchtage an der RUB. Zum Start des Sommersemesters am 19. April ist definitiv Schluss mit der Qualmerei in den Gebäuden auf dem Campus. Bis dahin werden die Hausmeister alle Aschenbecher in den Gängen, Fluren und Foyers abbauen und stattdessen neue Verbotsschilder aufhängen.

Die Planungsgruppe zum Nichtraucher-Schutz (Psychologen, Verwaltungsmitarbeiter, Studierenden- und Personalvertreter) hofft, dass sich das generelle Rauchverbot an der RUB relativ problemlos durchsetzen lässt. Mehrere Umfragen der Arbeitseinheit für Kognitions- und Umweltpsychologie unter Angestellten und Studierenden haben allerdings ergeben, dass die Raucherinnen und Raucher an der RUB den Kulturwandel (Nichtraucher-Schutz geht vor Raucherinteressen) noch nicht ganz verinnerlicht haben. Immerhin werden die Raucherpunkte vor Hörsälen oder in Cafeten bereits genutzt. Parallel dazu sinkt die Zahl derer, die sich in den bestehenden rauchfreien Zonen auf dem Campus Zigaretten anstecken.

Dass dort überhaupt noch geraucht wird, liegt zum Teil an einem Informationsdefizit: Das bisher geltende Rauchverbot vor Hörsälen und auf Fluren wurde kaum vermittelt; zudem verwirren die Aschenbecher in den Verbotszonen. Diese werden nun endgültig abmontiert. Dem Informationsdefizit begenet die Planungsgruppe seit Mitte Januar mit Flugblättern, die in Cafeten und Ersatzmensen verteilt werden. Schilder, Poster und Veranstaltungen werden die Infokampagne abrunden. Spätestens im April soll jeder an der RUB eindeutig wissen, dass das Rauchen in den Gebäuden verboten ist, warum das so ist und dass das eigentlich gar nicht so schlimm ist.

Ohnehin, so hat die Arbeitseinheit für Kognitions- und Umweltpsychologie ermittelt, rauchen nur rund 20 Prozent der Universitätsangehörigen. Innerhalb der Gebäude können sie ab dem 19. April nur noch in Ausnahmefällen rauchen. So können sich Angestellte in ihren Büros eine Zigarette anstecken, sofern dort ausschließlich Raucher sitzen, die keinen regelmäßigen Publikumsverkehr haben. Studierende können nur noch in Cafeten rauchen, in denen der Raucher- räumlich vom Nichtraucherbereich getrennt ist, wie in GB. Darüber hinaus gibt es punktuelle Ausnahmen wie die Partys der Fachbereiche. Da diese am Abend stattfinden, zählen sie zur Freizeit und werden nicht von der Arbeitsstättenverordnung berührt, die die gesetzliche Grundlage des Nichtraucher-Schutzes bildet (RUBENS 84).

Ansonsten kann nur noch draußen geraucht werden. Vor den Eingängen der Gebäude werden (größtenteils bereits überdachte) Raucherzonen eingerichtet. Wer außerhalb dieser Zonen raucht, sollte wie bislang darauf achten, seine Kippen (wie auch seinen sonstigen Müll) nicht achtlos auf den Boden zu werfen.

Kommentar: Optimismus
Trotz des Optimismus der Nichtraucher-Schützer enthält ihre Gleichung zur Umsetzung des Rauchverbots weiterhin ein paar Unbekannte. Zum einen weiß niemand, ob die Raucherpunkte vor den Gebäudeeingängen wirklich groß genug sind: Was wird wohl passieren, wenn dienstags um 10.45 h ein gutes Dutzend Veranstaltungen in GB und HGB zu Ende gehen und sich Hunderte Raucher vor dem Gebäude versammeln? Und was soll mit denjenigen geschehen, die rauchend in einer Verbotszone erwischt werden? Geldstrafe? Hausverbot? Klassenkeile?
Andererseits wird man vielleicht in einem Jahr ob dieser Bedenken schmunzeln, weil die Raucherinnen und Raucher der Ruhr-Uni sich doch als sehr einsichtig erweisen und nur noch draußen oder gar nicht mehr rauchen.






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Letzte Änderung: 30.01.2004| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik