Ruhr-Universität Bochum zur Navigation zum Inhalt Startseite der RUB pix
Startseite UniStartseite
Überblick UniÜberblick
A-Z UniA-Z
Suche UniSuche
Kontakt UniKontakt

pix
 
Das Siegel
Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften Geisteswissenschaften Medizinische Einrichtungen Zentrale Einrichtungen
pix
RUBENS - Zeitschrift der RUB
RUBENS- Startseite

Lesen
Aktuelle Ausgabe
Archiv
¤Ausgabe Nr. 85
  ¤Artikel
pdf-Dateien

Service & Kontakt
Mediadaten
Redaktion
E-Mail Service
Kontakt

Volltextsuche
pix RUBENS - Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
 
 
 
    
pix
Artikel » Ausgabe 85 »Archiv » RUBENS » Pressestelle » Ruhr-Universität
pix pix
RUBENS 85 5. Januar 2004

Keine Gesundheitsgefahr

Trinkwasser an der RUB wurde analysiert


Zuletzt häuften sich die Klagen von Uniangehörigen, dass speziell am Montagmorgen beim Aufdrehen des Trinkwasserhahnes kein klares Wasser, sondern eine braune Brühe aus der Leitung kommt. Rostige Wasserleitungen sind Ursache dieser Braunfärbung, die vorwiegend auftritt, wenn längere Zeit, z. B. übers Wochenende, kein Wasser aus der Leitung entnommen wird.

Um zu klären, ob die Braunfärbung nur ein lästiges Übel darstellt oder ob das Trinkwasser in unzulässig hohem Maß mit Schadstoffen belastet ist, ließ der Technische Hochschulbetrieb (Dezernat 5) das Trinkwasser an der RUB durch die Abteilung für Hygiene, Sozial- und Umweltmedizin der Medizinischen Fakultät der RUB (Leiter: Prof. Michael Wilhelm) untersuchen. Für die chemische Analyse wurden jeweils drei Proben entnommen: Bei der Stagnationsprobe (Probe ohne Wasservorlauf) wird auch die möglicherweise erhöhte Metallfreisetzung aus Rohrleitungen und Armaturen erfasst. Weitere Proben wurden beim Ablaufen des Wassers über eine Minute sowie beim Wasserablauf bis zur sog. Temperaturkonstanz entnommen.

Die mikrobiologischen Parameter der untersuchten Proben entsprachen ausnahmslos den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Lediglich bei einer Probe in der Spüle der mittlerweile geschlossenen Bierklause wurde eine höhere Keimbelastung festgestellt. Analysiert wurde auch der Bleigehalt im Trinkwasser: Seit Dezember 2003 beträgt der Grenzwert 25 Mikrogramm/Liter. Bei „Stagnationsproben“ und Proben „nach einer Minute“ wurden an einzelnen Hähnen (Zapfstellen) in GA, NB und NC Bleigehalte von über 25 Mikrogramm/Liter gefunden. Proben nach Temperaturkonstanz waren an diesen Hähnen deutlich niedriger. Ein akuter Handlungsbedarf ist deshalb nicht gegeben. Dennoch werden diese Wasserhähne weiter untersucht, um die Ursachen der Bleifreisetzung zu erforschen.

Wie zu erwarten, stellten die Umweltmediziner an vielen Wasserhähnen erhöhte Eisenwerte fest. Ursachen sind verrostete Leitungsrohre im hausinternen Verteilernetz. Ein gesundheitliches Risiko ist dadurch allerdings nicht zu befürchten. Die Gehalte an Arsen, Cadmium und Kupfer lagen deutlich unter den Grenzwerten. Bei Nickel wurden vereinzelt im Stagnationswasser Überschreitungen des Grenzwertes von 20 Mikrogramm/Liter festgestellt. Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um Nickelfreisetzungen aus den Armaturen; Handlungsbedarf besteht nicht.

Insgesamt erfüllt das Trinkwasser an der RUB die Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung (s.u.). Man kann davon ausgehen, dass die Wasserqualität gesundheitlich einwandfrei ist. Sollte nach einer längeren Pause bei der Wasserentnahme verunreinigtes Wasser aus dem Hahn kommen, soll man das Wasser solange laufen lassen, bis es klar ist.


Infos:
Ihre Ansprechpartner zum Thema Trinkwasser an der RUB sind: Wilfried Scheffer, Tel. -27743, Wilhelm Monstadt, -22774 (beide Technisches Gebäudemanagement); Bernhard Sieder, -27070, Dr. Martina Hartmann, -28784 (beide Abteilung Arbeitssicherheit)

Trinkwasserverordnung
Basis für die Untersuchungen der Trinkwasserqualität an der RUB ist die novellierte Trinkwasserverordnung, die am 1.1.03 in Kraft trat. Sie regelt u.a. die Anforderungen an die Trinkwasserqualität (mikrobiologische und chemische Anforderungen), wie vorzugehen ist, wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden sowie die Überwachung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt muss Wasserversorgungsanlagen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit, bereitgestellt wird, überwachen. Das erledigt an der RUB – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – die Abteilung Hygiene, Sozial- und Umweltmedizin. Die Wasserqualität an der RUB wird, wie in der Trinkwasserverordnung gefordert, künftig regelmäßig überprüft.





Bernhard Sieder
pfeil  voriger Artikel Themenübersicht nächster Artikel   pfeil
 
 
Zum Seitenanfang  Seitenanfang | Druckfassung dieser Seite
Letzte Änderung: 05.01.2004| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik