Rauchfreie RUB
Gesetz
zum Nichtraucherschutz wird umgesetzt
Wer vor - sagen wir mal - 30 Jahren an der RUB studierte,
steckte sich auch im Seminarraum oder im Hörsaal
eine Zigarette oder ein Pfeifchen an. Das gehörte
damals sozusagen zum guten Ton, und der Professor gab
meist das passende Vorbild ab. Später wurde die Vorlesung
zur qualmfreien Zone erklärt, weil die Nichtraucher
sich belästigt fühlten. Immerhin konnte noch
in Cafeten, Gängen, Stauräumen usw. geraucht
werden. Mit der Zeit jedoch wurde und wird der Rauch nach
und nach verbannt. Dafür sorgte ein von neuen medizinischen
Erkenntnissen begleiteter Kulturwandel: Passivrauchen
wird mittlerweile nicht mehr nur als Belästigung
empfunden, es gilt als Gesundheitsgefahr.
Deshalb wurden beispielsweise in den frisch renovierten
Cafeten an der RUB spezielle Raucherzonen errichtet, während
der Großteil der Cafete rauchfrei sein sollte. Schließlich
hat das Rektorat im April 2002 das Rauchen in Aufzügen,
Gängen mit Wartezonen, Räumen mit Besucherverkehr
sowie in Lehr- und Unterrichtsräumen verboten. Doch
trotz vieler Verbotsschilder ließ sich diese Verordnung
kaum umsetzen. Hinderlich ist dabei auch, dass in den
Verbotszonen weiterhin Aschenbecher stehen. Johannes Schevel,
Leiter des Dezernats 5 (Technische Hochschulbetriebe),
verweist hier auf die Hausmeister: Die baten darum, die
Aschenbecher stehen zu lassen, damit die Kippen nicht
allesamt auf dem Boden landen.
Kein Schutz ohne Trennung
Die Hausmeister gingen und gehen (wohl leider zu Recht)
davon aus, dass sich Verbote ohne angedrohte Sanktionen
(wie Geldstrafen) nicht umsetzen lassen. Auch die Rauchzonen
in den Cafeten erfüllen ihren eigentlichen Zweck,
den Nichtraucherschutz, nur unzureichend: Die Zonen
sind räumlich nicht abgetrennt, der Rauch gelangt
problemlos in den Nichtraucherbereich und somit auch
in die Atemwege der Nichtraucherinnen und Nichtraucher.
Aber wer setzt schon gerne seine Gesundheit aufs Spiel,
nur weil andere überall rauchen müssen?
Das sieht auch der Gesetzgeber so. So genießt
laut Verfassungsgericht der Nichtraucherschutz gegenüber
den Belangen der Raucher absoluten Vorrang. Ähnlich
sieht es ein Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums
vom 4.12.1985. Im Oktober 2002 legte die Bundesregierung
nach und verankerte in einer Änderung des Arbeitsstättengesetzes
einen umfassenden Nichtraucherschutz. Dieser soll nun
an der RUB umgesetzt werden.
Da Verbote allein nicht reichen und Sanktionen ohne
Ordnungsgewalt nicht angewandt werden können (und
sollen), sucht die RUB nun nach konstruktiven Wegen,
die Nichtraucher künftig besser zu schützen.
Die Universitätsverwaltung greift dabei einmal
mehr auf die Hilfe der Arbeitseinheit Kognitions- und
Umweltpsychologie zurück und bildete eine Planungsgruppe.
Zu ihr gehören neben den Psychologen und den Mitarbeitern
des Dezernats 5 u.a. Mediziner, Studierenden- sowie
Personalvertreter. Die Gruppe traf sich erstmals am
27. Oktober, um nach Wegen zu suchen, den Nichtraucherschutz
umzusetzen - ohne die Raucher allzu sehr zu brüskieren.
Nach gut zwei Stunden war klar, dass das sehr schwierig
sein dürfte. Schließlich bedeutet "nicht
brüskieren" u.a., den Rauchern Orte anbieten
zu können, wo sie noch qualmen dürfen - obwohl
über allem das Ziel der "rauchfreien RUB"
steht: mit einem generellen Rauchverbot gemäß
der oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Das
heißt: Rauchverbot überall in allen Cafeten,
auf allen Gängen, in allen Eingangsbereichen, auf
allen Toiletten oder vor allen Veranstaltungsräumen
- und sogar draußen.
Am besten ganz aufhören
Während draußen problemlos und kostengünstig
Rauchzonen geschaffen werden können, sieht es in
den Gebäuden schlecht aus. Da das bloße Ausweisen
von Flächen keinen wirksamen Schutz bietet, müssen
entweder Wände gezogen werden oder ganze Räume
als Rauchräume deklariert werden. Freie Räume
gibt es aber nicht, und Wände sind teuer. Es kann
also gut sein, dass es künftig Gebäude an
der RUB gibt, in denen gar nicht geraucht werden kann
und darf. Wer in der 8. Etage von GB studiert oder arbeitet
und zwischendurch eine rauchen möchte, muss folglich
nach unten fahren oder laufen, raus aus dem Gebäude
und draußen in die Raucherzone gehen. Oder nur
dann rauchen, wenn sie oder er ohnehin draußen
ist oder erst abends rauchen oder komplett aufhören.
Letzteres empfehlen auch die Arbeitsmediziner der RUB.
Bekanntlich schädigt auch aktives Rauchen die Gesundheit.
Noch allerdings befindet sich die Planungsgruppe am
Anfang ihrer Arbeit. Deshalb steht auch noch nicht fest,
ob man letztlich Beschäftigte und Studierende überhaupt
in einen Topf werfen kann. Wie beispielsweise soll man
die wahrscheinlich mehreren Tausend studentischen Raucher
der G-Reihe in kleine Rauchzonen quetschen? Warum soll
ein Büro rauchfrei sein, indem ausschließlich
zwei rauchende Beschäftigte sitzen, die keinen
Publikumsverkehr haben? Wie können Zuwiderhandelnde
"bestraft" werden? Diese und viele weitere
Fragen suchen bis zum Ende des Wintersemesters Antworten,
denn im nächsten Sommersemester soll der umfassende
Nichtraucherschutz an der RUB greifen. Neben dem Verbot
und den Raucherzonen sind Infokampagnen (u.a. zu Gesundheitsgefahren
und Entwöhnung) und Veranstaltungen geplant. RUBENS
bleibt dran.
ad
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