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RUBENS 84 1. Dezember 2003


Rauchfreie RUB

Gesetz zum Nichtraucherschutz wird umgesetzt


Wer vor - sagen wir mal - 30 Jahren an der RUB studierte, steckte sich auch im Seminarraum oder im Hörsaal eine Zigarette oder ein Pfeifchen an. Das gehörte damals sozusagen zum guten Ton, und der Professor gab meist das passende Vorbild ab. Später wurde die Vorlesung zur qualmfreien Zone erklärt, weil die Nichtraucher sich belästigt fühlten. Immerhin konnte noch in Cafeten, Gängen, Stauräumen usw. geraucht werden. Mit der Zeit jedoch wurde und wird der Rauch nach und nach verbannt. Dafür sorgte ein von neuen medizinischen Erkenntnissen begleiteter Kulturwandel: Passivrauchen wird mittlerweile nicht mehr nur als Belästigung empfunden, es gilt als Gesundheitsgefahr.
Deshalb wurden beispielsweise in den frisch renovierten Cafeten an der RUB spezielle Raucherzonen errichtet, während der Großteil der Cafete rauchfrei sein sollte. Schließlich hat das Rektorat im April 2002 das Rauchen in Aufzügen, Gängen mit Wartezonen, Räumen mit Besucherverkehr sowie in Lehr- und Unterrichtsräumen verboten. Doch trotz vieler Verbotsschilder ließ sich diese Verordnung kaum umsetzen. Hinderlich ist dabei auch, dass in den Verbotszonen weiterhin Aschenbecher stehen. Johannes Schevel, Leiter des Dezernats 5 (Technische Hochschulbetriebe), verweist hier auf die Hausmeister: Die baten darum, die Aschenbecher stehen zu lassen, damit die Kippen nicht allesamt auf dem Boden landen.

Kein Schutz ohne Trennung

Die Hausmeister gingen und gehen (wohl leider zu Recht) davon aus, dass sich Verbote ohne angedrohte Sanktionen (wie Geldstrafen) nicht umsetzen lassen. Auch die Rauchzonen in den Cafeten erfüllen ihren eigentlichen Zweck, den Nichtraucherschutz, nur unzureichend: Die Zonen sind räumlich nicht abgetrennt, der Rauch gelangt problemlos in den Nichtraucherbereich und somit auch in die Atemwege der Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Aber wer setzt schon gerne seine Gesundheit aufs Spiel, nur weil andere überall rauchen müssen?
Das sieht auch der Gesetzgeber so. So genießt laut Verfassungsgericht der Nichtraucherschutz gegenüber den Belangen der Raucher absoluten Vorrang. Ähnlich sieht es ein Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 4.12.1985. Im Oktober 2002 legte die Bundesregierung nach und verankerte in einer Änderung des Arbeitsstättengesetzes einen umfassenden Nichtraucherschutz. Dieser soll nun an der RUB umgesetzt werden.
Da Verbote allein nicht reichen und Sanktionen ohne Ordnungsgewalt nicht angewandt werden können (und sollen), sucht die RUB nun nach konstruktiven Wegen, die Nichtraucher künftig besser zu schützen. Die Universitätsverwaltung greift dabei einmal mehr auf die Hilfe der Arbeitseinheit Kognitions- und Umweltpsychologie zurück und bildete eine Planungsgruppe. Zu ihr gehören neben den Psychologen und den Mitarbeitern des Dezernats 5 u.a. Mediziner, Studierenden- sowie Personalvertreter. Die Gruppe traf sich erstmals am 27. Oktober, um nach Wegen zu suchen, den Nichtraucherschutz umzusetzen - ohne die Raucher allzu sehr zu brüskieren.
Nach gut zwei Stunden war klar, dass das sehr schwierig sein dürfte. Schließlich bedeutet "nicht brüskieren" u.a., den Rauchern Orte anbieten zu können, wo sie noch qualmen dürfen - obwohl über allem das Ziel der "rauchfreien RUB" steht: mit einem generellen Rauchverbot gemäß der oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Das heißt: Rauchverbot überall in allen Cafeten, auf allen Gängen, in allen Eingangsbereichen, auf allen Toiletten oder vor allen Veranstaltungsräumen - und sogar draußen.

Am besten ganz aufhören

Während draußen problemlos und kostengünstig Rauchzonen geschaffen werden können, sieht es in den Gebäuden schlecht aus. Da das bloße Ausweisen von Flächen keinen wirksamen Schutz bietet, müssen entweder Wände gezogen werden oder ganze Räume als Rauchräume deklariert werden. Freie Räume gibt es aber nicht, und Wände sind teuer. Es kann also gut sein, dass es künftig Gebäude an der RUB gibt, in denen gar nicht geraucht werden kann und darf. Wer in der 8. Etage von GB studiert oder arbeitet und zwischendurch eine rauchen möchte, muss folglich nach unten fahren oder laufen, raus aus dem Gebäude und draußen in die Raucherzone gehen. Oder nur dann rauchen, wenn sie oder er ohnehin draußen ist oder erst abends rauchen oder komplett aufhören. Letzteres empfehlen auch die Arbeitsmediziner der RUB. Bekanntlich schädigt auch aktives Rauchen die Gesundheit.
Noch allerdings befindet sich die Planungsgruppe am Anfang ihrer Arbeit. Deshalb steht auch noch nicht fest, ob man letztlich Beschäftigte und Studierende überhaupt in einen Topf werfen kann. Wie beispielsweise soll man die wahrscheinlich mehreren Tausend studentischen Raucher der G-Reihe in kleine Rauchzonen quetschen? Warum soll ein Büro rauchfrei sein, indem ausschließlich zwei rauchende Beschäftigte sitzen, die keinen Publikumsverkehr haben? Wie können Zuwiderhandelnde "bestraft" werden? Diese und viele weitere Fragen suchen bis zum Ende des Wintersemesters Antworten, denn im nächsten Sommersemester soll der umfassende Nichtraucherschutz an der RUB greifen. Neben dem Verbot und den Raucherzonen sind Infokampagnen (u.a. zu Gesundheitsgefahren und Entwöhnung) und Veranstaltungen geplant. RUBENS bleibt dran.


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