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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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| RUBENS 83 |
3.
November 2003 |
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Einführung
rückt näher
Studienkontenmodell
Das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz ist am 31.1.2003
in Kraft getreten und verpflichtet alle Hochschulen in
NRW, zum Sommersemester 2004 sog. Studienkonten für
grundsätzlich alle ihre Studierenden einzuführen.
Die Hochschulen müssen insbesondere für diejenigen
Studierenden, die ihr Studium nicht innerhalb einer bestimmten
Frist abgeschlossen haben, pro Semester eine Studiengebühr
von 650 Euro erheben. Die im Interesse der Rechtssicherheit
für die Hochschulen und ihre Studierenden längst
überfälligen endgültigen Verfahrensregeln
in Form von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften,
die vom Ministerium erarbeitet wurden, liegen seit Oktober
vor. Auf den Webseiten des Ministeriums (www.wissenschaft.nrw.de)
liegt nun auch ein umfassender Leitfaden zum Studienkontenmodell.
Ein Arbeitskreis aus Mitarbeiter/innen von Univerwaltung,
Studienbüro und Asta arbeitet daran, diese Vorschriften
an der Ruhr-Uni möglichst studierendenfreundlich
umzusetzen.
Alle an der RUB eingeschriebenen Studierenden werden
daher im Laufe des Wintersemesters einen Brief mit ihrem
voraussichtlichen Kontostand erhalten (dabei handelt
es sich nicht um einen Gebührenbescheid!).
Der Brief enthält für jede/n Studierende/n eine
PIN, die in Kombination mit der Matrikelnummer verwendet
werden kann, um über ein Online-Formular gegebenenfalls
den eigenen Kontostand zu korrigieren. Das kann der Fall
sein, wenn auf Grund persönlicher Umstände Bonusguthaben
z. B. für Kindererziehungszeiten oder Gremienarbeit
geltend gemacht werden sollen. Über dieses Tool kann
man sich auch exmatrikulieren. Damit sollen zügig
und papierlos von jedem internetfähigen Rechner aus
alle zum Studienkontenmodell relevanten Anträge gestellt
werden können.
Besonders jene Studierenden, die nach dem vorläufigen
Kontostand zum Sommersemester 2004 studiengebührenpflichtig
sein werden, sollten das Online-Fomular innerhalb von
vier Wochen nach Erhalt des Schreibens nutzen. Für
alle anderen gilt, dass alle Umstände, die für
die Zeit vor dem Sommersemester 04 geltend gemacht werden
sollen, laut Gesetz bis Ende des Sommersemesters 2004
(30. September 2004) beantragt werden müssen. Wichtig:
Damit möglichst viele Studierende erreicht werden,
sollten alle ihre derzeit dem Studierendensekretariat
vorliegende Postanschrift überprüfen.
Wer eine Chipkarte als Studierendenausweis nutzt,
kann seine Daten im Selbstbedienungsbereich des Virtuellen
Sekretariats z.B. im Foyer der Univerwaltung (UV) einsehen
und wenn nötig aktualisieren. Wer einen
herkömmlichen Ausweis oder eine Plastikkarte ohne
Chip hat, wendet sich ans Studierendensekretariat oder
den Infopoint im UV-Foyer.
Infos: Hotline der Landesregierung Call NRW 0180/3100110
(9ct./min.), www.wissenschaft.nrw.de,
www.rub.de/studierendensekretariat/studienkonto.htm
Britta
Juhre
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