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RUBENS 83 3. November 2003

Einführung rückt näher

Studienkontenmodell


Das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz ist am 31.1.2003 in Kraft getreten und verpflichtet alle Hochschulen in NRW, zum Sommersemester 2004 sog. Studienkonten für grundsätzlich alle ihre Studierenden einzuführen. Die Hochschulen müssen insbesondere für diejenigen Studierenden, die ihr Studium nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen haben, pro Semester eine Studiengebühr von 650 Euro erheben. Die im Interesse der Rechtssicherheit für die Hochschulen und ihre Studierenden längst überfälligen endgültigen Verfahrensregeln in Form von Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, die vom Ministerium erarbeitet wurden, liegen seit Oktober vor. Auf den Webseiten des Ministeriums (www.wissenschaft.nrw.de) liegt nun auch ein umfassender Leitfaden zum Studienkontenmodell. Ein Arbeitskreis aus Mitarbeiter/innen von Univerwaltung, Studienbüro und Asta arbeitet daran, diese Vorschriften an der Ruhr-Uni möglichst studierendenfreundlich umzusetzen.
Alle an der RUB eingeschriebenen Studierenden werden daher im Laufe des Wintersemesters einen Brief mit ihrem voraussichtlichen Kontostand erhalten (dabei handelt es sich nicht um einen Gebührenbescheid!). Der Brief enthält für jede/n Studierende/n eine PIN, die in Kombination mit der Matrikelnummer verwendet werden kann, um über ein Online-Formular gegebenenfalls den eigenen Kontostand zu korrigieren. Das kann der Fall sein, wenn auf Grund persönlicher Umstände Bonusguthaben z. B. für Kindererziehungszeiten oder Gremienarbeit geltend gemacht werden sollen. Über dieses Tool kann man sich auch exmatrikulieren. Damit sollen zügig und papierlos von jedem internetfähigen Rechner aus alle zum Studienkontenmodell relevanten Anträge gestellt werden können.
Besonders jene Studierenden, die nach dem vorläufigen Kontostand zum Sommersemester 2004 studiengebührenpflichtig sein werden, sollten das Online-Fomular innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens nutzen. Für alle anderen gilt, dass alle Umstände, die für die Zeit vor dem Sommersemester 04 geltend gemacht werden sollen, laut Gesetz bis Ende des Sommersemesters 2004 (30. September 2004) beantragt werden müssen. Wichtig: Damit möglichst viele Studierende erreicht werden, sollten alle ihre derzeit dem Studierendensekretariat vorliegende Postanschrift überprüfen. Wer eine Chipkarte als Studierendenausweis nutzt, kann seine Daten im Selbstbedienungsbereich des Virtuellen Sekretariats z.B. im Foyer der Univerwaltung (UV) einsehen und – wenn nötig – aktualisieren. Wer einen herkömmlichen Ausweis oder eine Plastikkarte ohne Chip hat, wendet sich ans Studierendensekretariat oder den Infopoint im UV-Foyer.

Infos: Hotline der Landesregierung Call NRW 0180/3100110 (9ct./min.), www.wissenschaft.nrw.de, www.rub.de/studierendensekretariat/studienkonto.htm

Britta Juhre
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Letzte Änderung: 31.10.2003| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik