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RUBENS 82 1. Oktober 2003

Praktische Umsetzung

Studienkonten

Am 31.1.2003 ist das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz, kurz StKFG, in Kraft getreten. Dadurch sind alle Hochschulen in NRW verpflichtet, zum Sommersemester 2004 so genannte Studienkonten für grundsätzlich alle ihre Studierenden einzuführen. Die Hochschulen müssen für diejenigen Studierenden, die ihr Studium nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen haben, pro Semester eine Studiengebühr von 650 Euro erheben. Die genauen Verfahrensregeln in Form einer Rechtsverordnung werden momentan im Wissenschaftsministerium erarbeitet. Gleichwohl befasst sich zurzeit ein Arbeitskreis an der RUB mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes; ihm gehören Mitarbeiter/innen der Verwaltung, des Studienbüros und ein Vertreter des Asta an.
Fest steht bereits jetzt: Die RUB wird allen Studierenden im Laufe des Wintersemesters 2003/04 schriftlich genau über das StKFG sowie über ihren individuellen Stand des zukünftigen Studienkontos Auskunft geben. Mit diesem Schreiben erhalten die Studierenden auch Gelegenheit, sich zu erklären, um gegebenenfalls Bonusguthaben beanspruchen zu können.
Damit möglichst viele Studierende erreicht werden können, sollten alle ihre derzeit dem Studierendensekretariat vorliegende Postanschrift überprüfen. Wer eine Chipkarte als Studierendenausweis nutzt, kann seine Daten im Selbstbedienungsbereich des Virtuellen Sekretariats z.B. im Foyer der Universitätsverwaltung einsehen und – wenn nötig – ändern. Wer einen herkömmlichen Ausweis oder eine Plastikkarte ohne Chip hat, wendet sich direkt an das Studierendensekretariat oder den Infopoint im Foyer der Univerwaltung.

Infos: www.rub.de/studierendensekretariat/studienkonto.htm

Weitere Infos folgen auf den Internetseiten des Studierendensekretariats und des Studienbüros sowie in RUBENS.

Britta Juhre
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Letzte Änderung: 30.09.2003| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik