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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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| RUBENS 82 |
1.
Oktober 2003 |
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Praktische Umsetzung
Studienkonten
Am 31.1.2003 ist das Studienkonten-
und -finanzierungsgesetz, kurz StKFG, in Kraft getreten.
Dadurch sind alle Hochschulen in NRW verpflichtet, zum
Sommersemester 2004 so genannte Studienkonten für
grundsätzlich alle ihre Studierenden einzuführen.
Die Hochschulen müssen für diejenigen Studierenden,
die ihr Studium nicht innerhalb einer bestimmten Frist
abgeschlossen haben, pro Semester eine Studiengebühr
von 650 Euro erheben. Die genauen Verfahrensregeln in
Form einer Rechtsverordnung werden momentan im Wissenschaftsministerium
erarbeitet. Gleichwohl befasst sich zurzeit ein Arbeitskreis
an der RUB mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes;
ihm gehören Mitarbeiter/innen der Verwaltung, des
Studienbüros und ein Vertreter des Asta an.
Fest steht bereits jetzt: Die RUB wird allen Studierenden
im Laufe des Wintersemesters 2003/04 schriftlich genau
über das StKFG sowie über ihren individuellen
Stand des zukünftigen Studienkontos Auskunft geben.
Mit diesem Schreiben erhalten die Studierenden auch Gelegenheit,
sich zu erklären, um gegebenenfalls Bonusguthaben
beanspruchen zu können.
Damit möglichst viele Studierende erreicht werden
können, sollten alle ihre derzeit dem Studierendensekretariat
vorliegende Postanschrift überprüfen. Wer
eine Chipkarte als Studierendenausweis nutzt, kann seine
Daten im Selbstbedienungsbereich des Virtuellen Sekretariats
z.B. im Foyer der Universitätsverwaltung einsehen
und wenn nötig ändern. Wer einen
herkömmlichen Ausweis oder eine Plastikkarte ohne
Chip hat, wendet sich direkt an das Studierendensekretariat
oder den Infopoint im Foyer der Univerwaltung.
Infos: www.rub.de/studierendensekretariat/studienkonto.htm
Weitere Infos folgen auf den Internetseiten des Studierendensekretariats
und des Studienbüros sowie in RUBENS.
Britta
Juhre
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