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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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Senatswahl
1. Juli
Am 1. Juli (9-15 h) findet die Wahl der studentischen
Mitglieder des Senats, des erweiterten Senats und der
Fakultätsräte für die nächste
einjährige Amtszeit statt. Alle Studierenden, die
einer Fakultät zugeordnet sind, wählen vor Ort
in ihren Fakultäten. Studierende, die keiner Fakultät
zugeordnet sind (z.B. Deutschkurs/Studienkolleg), wählen
im zentralen Wahlbüro (Universitätsverwaltung,
Raum 3/369). Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle
an der RUB eingeschriebenen Studierenden; (passiv) wählen
kann nur, wer im Wählerverzeichnis geführt wird.
Info: Bei Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an
den Wahlbeauftragten Ihrer Fakultät (Dekanat) oder
an das zentrale Wahlbüro (Tel. -23194).
Karola
Berger
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