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RUBENS 76 2. Januar 2003

"Der Teufel steckt im Detail"

Haushaltskürzungen erschweren Planung


Eines der ersten Akte des neuen NRW-Ministerpräsidenten Peer Steinbrück und seiner Ministerin für Wissenschaft und Forschung Hannelore Kraft war am 5.12.2002 die gemeinsame Unterschrift unter eine "Ergänzende Erklärung zum Qualitätspakt". Für die Hochschulen unterzeichneten die Erklärung die jeweiligen Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer (Fern-Uni Hagen) und Prof. Dr. Joachim Metzner (FH Köln). Hoyer meinte dazu in einem Brief an die Rektoren des Landes, dass die Hochschulen mit dieser Unterschrift mit einem "blauen Auge" davongekommen seien, obwohl auch ihm bewusst sei, dass der "Teufel im Detail" stecke.
Wie sehr der finanzielle Spielraum weiter verengt werden wird, lässt sich nur erahnen. Denn, wie zitiert: der "Teufel steckt im Detail". Insbesondere in zwei Punkten der Zusatzvereinbarungen hat er sich sehr gut versteckt: Der erste Punkt regelt die so genannten Zentralmittel mit denen das Land Reform-, Forschungs- und Innovationspolitik in Hochschulen betreibt. In der Zusatzvereinbarung sichert das Land für 2004 den Hochschulen Zusatzmittel auf der Grundlage des Haushalts 2003 zu. Nicht in der Vereinbarung steht aber, dass der Ansatz 2003 gegenüber 2002 (ca. 154 Mio. Euro) bereits um mehr als 16 % (24,8 Mio. Euro) gekürzt worden ist. So sind die Ansätze z.B. für die strategische Forschungsförderung um 8,2 Mio. Euro gesunken, für die Graduate Schools um 1,1 Mio., für die Frauenförderung um 1,1 Mio., aber auch die Mittel für die Qualität der Lehre wurden um 4,1 Mio., für die Internationalisierung um 1,8 Mio. und die zentralen Bibliotheksmittel um 3,9 Mio. Euro niedriger angesetzt. Erst für die Haushalte 2005 ff "wird angestrebt, Zentralmittel in Höhe des Gesamtansatzes des Haushalts 2002 zu veranschlagen".
Um von "Restriktionen im Haushaltsvollzug, insbesondere von globalen Minderausgaben und Stellenbesetzungssperren" weiterhin befreit zu sein, mussten die Hochschulen eine weitere Kröte schlucken, die butterweiche Formulierung: "Falls sich für die Landesregierung im Haushaltsvollzug 2003 die Notwendigkeit ergibt, die derzeitigen Pauschbeträge nach Nr. 1.2 Satz 3 der Grundsätze der Finanzautonomie abzusenken, wird in späteren Haushaltsjahren angestrebt, diese wieder auf das Niveau 2002 anzuheben." Gemeint ist damit die "Schöpfung" von Mitteln aus freien Stellen. Bekanntlich gibt es dazu vereinbarte Pauschalbeträge, wie viel Geld die Hochschulen aus jeder freien bzw. freigehaltenen Stelle "schöpfen", also ausgeben dürfen. Diese betragen etwa 70% der tatsächlichen Kosten einer besetzten Stelle. Es gibt ernstzunehmende Befürchtungen, dass das Land diese Sätze zu ungunsten der Hochschulen halbieren wird. Rund 5,6 Mio. Euro hat die RUB 2002 aus dieser Finanzautonomie "geschöpft"; mit davon 2,2 Mio. Euro hat das Rektorat sein Schwerpunktprogramm zuletzt finanziert; damit hat es beispielsweise den Optionalbereich unterstützt, innovative Projekte in der Lehre angeschoben, Starthilfen für die neuen Studiengänge "Angewandte Informatik" und "Medienwissenschaft" gegeben, Maßnahmen der Internationalisierung finanziert, ebenso den Aufbau von Multimediakapazität etc. Mit dieser befürchteten Kürzung hebelt das Land teilweise die Finanzautonomie aus und verengt den flexiblen Spielraum der Hochschulen und ihrer Rektorate ein.
Über diese Kürzungen hinaus ist, wie Hoyer schreibt, nicht nur andiskutiert, den Eigenanteil der Hochschulen bei der Beschaffung von Großgeräten von 15 auf 20% zu erhöhen. Auch die zugesagte Erhöhung der Mittel aus dem Innovationsfonds wird zurückgenommen. So sollten 2003 rund 30 Mio. Euro den Hochschulen zugewiesen werden, es kommen aber, wie 2003 nur 23 Mio., "wobei den Hochschulen zugleich ein Verpflichtungsermächtigung" von 7 Mio. Euro für 2003 zugeht. Sie dürfen also 2003 planen, was sie mit diesen 7 Mio. anfangen wollen, aber das Geld nicht vor 2004 anrühren. Die RUB partizipiert am Innovationsfonds mit 7,43%.
Eine weitere Hiobsbotschaft kommt schließlich aus Berlin. So hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Hildegard Buhlmahn Ende November der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in 2003 eine "Nullrunde" verordnet, obwohl Bund und Länder in der zuständigen Bund-Länder-Kommission sich noch im Juni 2002 auf eine Steigerung der Haushalte der Forschungsorganisationen geeinigt hatten. Die DFG sollte 3,5 % mehr bekommen und muss nun mit einer Mindereinnahme von 43 Mio. Euro auskommen. Diese Mittel werden auch den Hochschulen im nächsten Jahr für Wissenschaftsprojekte fehlen werden - also auch der RUB.


jk
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Letzte Änderung: 02.01.2003| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik