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RUBENS 73 1. Oktober 2002

Juniorprofessoren: Zwischen allen Stühlen

Editorial

Nun sind sie da. Die ersten drei RUB-Juniorprofessoren wurden im September ernannt (s. S. 6), zu ihnen gesellen sich im Oktober weitere sechs und bis Ende des Jahres hofft die RUB, insgesamt 15 von 32 Ausgeschriebenen "ernannt" zu haben. Rektor Dietmar Petzina hat es sich nicht nehmen lassen, selbst den neuen Juniorprofessoren die Einstellungsurkunde zu überreichen - und das ist gut so, denn sie sollen sich nicht als Kolleginnen und Kollegen zweiter Klasse fühlen müssen.
Dass diese Befürchtung begründet ist, zeigt ein Blick in die rechtlich unbefriedigende Situation der jungen Wissenschaftler/innen. Mit dem im Februar 2002 - vom RUB-Rektorat begrüßten - reformierten Hochschulrahmengesetz (HRG) entstand die Juniorprofessur, um jungen Wissenschaftlern die Laufbahn zur Professur zu beschleunigen. Sie sollen sich frühzeitig in Lehre und Forschung bewähren und wie in den USA den Weg zur Professur über den "tenure track" nehmen. Nach den neuen Regelungen sollen Juniorprofessuren zur Gruppe der Professoren gehören, als Beamte auf Zeit eingestellt und nach W1 besoldet werden, selbständig lehren und forschen, ebenso Doktoranden promovieren dürfen.
"Sollen" - denn das Vertrackte dieser Reform sind die langen Übergangsvorschriften. Drei volle Jahre haben die Länder Zeit, das HRG in Landeshochschulrecht umzusetzen. In der Zwischenzeit gilt die Bezeichnung "Juniorprofessor" noch nicht, ebenso wenig die Besoldungsgruppe W1. Daher werden sie je nach persönlicher Voraussetzung als Hochschuldozenten/wissenschaftliche Assistenten (C 1) oder wissenschaftliche Mitarbeiter (BAT I b) eingestellt - und gehören, zum Teil mit höherem Etat als mancher Professor, zur Gruppe des Mittelbaus, die kein Recht auf selbständige Lehre und Forschung besitzt.
Aus berechtigter Sorge, dass die Juniorprofessur an "Akzeptanz verlieren könnte", hat daher Rektor Petzina im Juni in einem persönlichen Brief NRW-Ministerin Gabriele Behler gebeten, in einer "Vorgriffsregelung" das Institut der Juniorprofessur, ihren Status als Hochschullehrer sowie die Zuordnung zur künftigen Besoldungsgruppe W1 vorab in Landesrecht umzusetzen. Diesen Wunsch hat sich Ministerin Behler in ihrer Antwort vom 19. Juli versperrt. Es sei, schreibt sie lapidar, "bundesrechtlich nicht möglich, aus dem Gesamtsystem der Reform das Institut der Juniorprofessur herauszulösen und vorweg einzuführen".
Gerüchte aus Düsseldorf besagen, dass das Land sich bis 2004 Zeit lassen wird. Bis dahin sitzen die Juniorprofessor/innen also zwischen allen Stühlen. Damit sie da nicht durchfallen, sichert ihnen die RUB im Dienstvertrag zumindest das Recht auf "selbständige Lehre und Forschung" zu - hoffentlich kein zu schwacher Trost. jk ad
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Letzte Änderung: 01.10.2002| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik