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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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| RUBENS 73 |
1.
Oktober 2002 |
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Juniorprofessoren:
Zwischen allen Stühlen
Editorial
Nun sind sie da. Die ersten
drei RUB-Juniorprofessoren wurden im September ernannt (s.
S. 6), zu ihnen gesellen sich im Oktober weitere sechs und bis Ende
des Jahres hofft die RUB, insgesamt 15 von 32 Ausgeschriebenen "ernannt"
zu haben. Rektor Dietmar Petzina hat es sich nicht
nehmen lassen, selbst den neuen Juniorprofessoren die Einstellungsurkunde
zu überreichen - und das ist gut so, denn sie sollen sich nicht als
Kolleginnen und Kollegen zweiter Klasse fühlen müssen.
Dass diese Befürchtung begründet ist, zeigt ein Blick in die rechtlich
unbefriedigende Situation der jungen Wissenschaftler/innen. Mit dem im Februar
2002 - vom RUB-Rektorat begrüßten - reformierten Hochschulrahmengesetz
(HRG) entstand die Juniorprofessur, um jungen Wissenschaftlern die Laufbahn
zur Professur zu beschleunigen. Sie sollen sich frühzeitig in Lehre
und Forschung bewähren und wie in den USA den Weg zur Professur über
den "tenure track" nehmen. Nach den neuen Regelungen sollen Juniorprofessuren
zur Gruppe der Professoren gehören, als Beamte auf Zeit eingestellt
und nach W1 besoldet werden, selbständig lehren und forschen, ebenso
Doktoranden promovieren dürfen.
"Sollen" - denn das Vertrackte dieser Reform sind die langen Übergangsvorschriften.
Drei volle Jahre haben die Länder Zeit, das HRG in Landeshochschulrecht
umzusetzen. In der Zwischenzeit gilt die Bezeichnung "Juniorprofessor"
noch nicht, ebenso wenig die Besoldungsgruppe W1. Daher werden sie je nach
persönlicher Voraussetzung als Hochschuldozenten/wissenschaftliche
Assistenten (C 1) oder wissenschaftliche Mitarbeiter (BAT I b) eingestellt
- und gehören, zum Teil mit höherem Etat als mancher Professor,
zur Gruppe des Mittelbaus, die kein Recht auf selbständige Lehre und
Forschung besitzt.
Aus berechtigter Sorge, dass die Juniorprofessur an "Akzeptanz verlieren
könnte", hat daher Rektor Petzina im Juni in einem persönlichen
Brief NRW-Ministerin Gabriele Behler gebeten, in einer "Vorgriffsregelung"
das Institut der Juniorprofessur, ihren Status als Hochschullehrer sowie
die Zuordnung zur künftigen Besoldungsgruppe W1 vorab in Landesrecht
umzusetzen. Diesen Wunsch hat sich Ministerin Behler in ihrer Antwort vom
19. Juli versperrt. Es sei, schreibt sie lapidar, "bundesrechtlich
nicht möglich, aus dem Gesamtsystem der Reform das Institut der Juniorprofessur
herauszulösen und vorweg einzuführen".
Gerüchte aus Düsseldorf besagen, dass das Land sich bis 2004 Zeit
lassen wird. Bis dahin sitzen die Juniorprofessor/innen also zwischen allen
Stühlen. Damit sie da nicht durchfallen, sichert ihnen die RUB im Dienstvertrag
zumindest das Recht auf "selbständige Lehre und Forschung"
zu - hoffentlich kein zu schwacher Trost. jk ad
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