"Ausgesprochen
optimistisch"
Interview
mit Dr. Luzia Vorspel
Über die Aufgaben des Zentrums für Lehrerbildung
(ZfL) bei der Einführung der gestuften Lehramtsstudiengänge
sprach Arne Dessaul mit der Geschäftsführerin Dr. Luzia Vorspel.
RUBENS: Welche Rolle übernimmt das ZfL beim
Modellversuch?
Vorspel: Der Antrag für den Modellversuch ist von drei Arbeitsgruppen
mit Mitgliedern aus den Fakultäten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Zentrums vorbereitet worden, bevor er zur Diskussion und Beschlussfassung
in die Fakultäten und in den Senat gegeben wurde. Zurzeit konstituiert
sich ein gemeinsamer, beschließender Ausschuss der Fakultäten.
Er, ist vom Gesetz so vorgesehen. In ihn werden Vertreterinnen und Vertreter
von den lehramtsausbildenden Fakultäten gewählt, die lehramtsspezifische
Belange beraten und Vorlagen von Beschlussentwürfen für die
Fakultäten verabschieden. Das betrifft beispielsweise eine gemeinsame
Prüfungsordnung der Master-Studiengänge und deren Studienordnungen.
Auch in diesem Ausschuss arbeitet das ZfL inhaltlich wie organisatorisch.
Auch wenn häufig unter dem "Zentrum" die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des ZfL verstanden werden, möchte ich darauf hinweisen,
dass das Zentrum in erster Linie aus inzwischen knapp 50 Mitgliedern (fast)
aller Fakultäten besteht.
Rahmenkonzept bis Oktober
RUBENS: Was muss bis zum Start im Oktober noch
geschafft werden?
Vorspel: Anknüpfend an das erfolgreich abgeschlossene "Magister-Reformmodell"
sind seit dem letzten WS fast flächendeckend Bachelor- und Master-Studiengänge
an der RUB eingerichtet und genehmigt worden. Ein großer Erfolg
ist auch die Verabschiedung und Genehmigung der Gemeinsamen Prüfungsordnung
(GPO) der Zwei-Fach-Bachelor-Studiengänge: Auch wenn das Modell erst
im Oktober beginnt, können alle, die seit dem letzten WS in den neuen
Zwei-Fach-Studiengängen immatrikuliert sind, ohne Weiteres innerhalb
des Modells studieren und nach dem Bachelor auch einen Master-Studiengang
mit dem Berufsziel Lehrerin/Lehrer wählen.
Bis Oktober müssen alle Bachelor-Studienordnungen erstellt werden
- bisher studieren die Studierenden nach der Prüfungsordnung und
sog. Studienverlaufsplänen. In der mathematischen und den naturwissenschaftlichen
Fakultäten, die bisher überwiegend Ein-Fach-Studiengänge
haben, müssen noch die Zwei-Fach-Studiengänge entwickelt werden.
Offen ist momentan, wie es mit der Ausbildung in den Unterrichtsfächern
Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Spezielle Wirtschaftslehre
und Politikwissenschaft weitergeht.
Schon jetzt haben wir sehr viele Anfragen von außen, wann man mit
dem Master-Studiengang beginnen könne. Wir streben das WS 03/04 an.
Deshalb müssen im kommenden WS Master-Studiengänge mit dem Berufsziel
Lehrerin/Lehrer sowie die gemeinsame Master-Prüfungsordnung entwickelt
werden, damit sie dem MSWF rechtzeitig zur Genehmigung vorgelegt werden
können. Bis Oktober ist deshalb ein Rahmenkonzept zu verabschieden,
nach dem sich alle lehramtsausbildenden Fakultäten bei ihren fachspezifischen
Ausarbeitungen richten können. Ein weiterer Vorteil bei unserer Einführung
der gestuften Studiengänge ist bei aller fachspezifischen Differenzierung
die strukturelle Einheitlichkeit.
Weiterhin muss die Ausweitung des Angebots im Optionalbereich auch quantitativ
schnellstens organisiert werden, da zukünftig Tausende hier arbeitsmarktorientierte
Schlüsselqualifikationen erwerben. Eine Idee wäre, studentische
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auszubilden Sie könnten ein
didaktisches Training z.B. für Fremdsprachen- und Computerkurse durchlaufen
und innerhalb dieser Ausbildung angeleitet und unterstützt selbst
Kurse geben. Das Modul der Multiplikatoren-Ausbildung muss ebenfalls jetzt
entwickelt werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Studiendekanat
des Optionalbereichs und dem ZfL naheliegend.
Schon jetzt ist deutlich, dass auf alle studienberatenden Institutionen
erhöhte Anforderungen zukommen. Um bei gleichen Ressourcen den Erwartungen
gerecht werden zu können, müssen neue Konzepte entwickelt werden,
die z.B. eine Differenzierung der Studienberatung nach Informations- und
nach Beratungsbedarf vorsehen. Der Informationsbedarf könnte über
Medien und größere Informationsveranstaltungen gedeckt werden.
Kein kürzeres Studium
RUBENS: Welche Erwartungen haben Sie persönlich
an das neue Modell?
Vorspel: In der bisherigen klassischen Lehramtsausbildung für die
Sekundarstufe II unterschied sich das Studium in den Geistes- und Kulturwissenschaften
vom Magister allenfalls im Zuschnitt der Fächer und in der überlangen
Staatsexamensphase. In den Naturwissenschaften wurden die Lehramtsstudierenden
häufig als Schmalspurstudierende betrachtet. Durch die lehramtsspezifischen
Master-Studiengänge wird die bisherige Beliebigkeit wegfallen und
mit der Einführung von studienbegleitenden, akademischen Prüfungen
wird die Examensphase verkürzt. Insgesamt wird mit der Strukturreform
eine inhaltliche Reform einhergehen.
Allerdings erwarte ich nicht, dass sich die Studienzeit merklich verringert,
da diese in erster Linie von studiumsexternen Faktoren (Einkommen, Wohnung,
familiäre Verpflichtungen) bestimmt wird. Über die Einrichtung
von Teilzeitstudien muss dringend nachgedacht werden. Zunächst einmal
wird die Regelstudienzeit verlängert .
Ich wünsche mir, dass wir, wie es im Antrag auch angedacht ist, nach
dem Bachelor ein Praxissemester an den Schulen einführen. Diejenigen
mit Berufsziel Lehrerin/Lehrer erfahren so frühzeitig, worauf sie
sich einlassen - und nicht erst wie bislang im Referendariat. Außerdem
würden die Studierenden die Master-Phase stärker als bisher
mit dem Anspruch der Praxisrelevanz ihres Studiums durchlaufen. Ein solches
Projekt im Projekt ist selbstverständlich nur in Kooperation mit
Schulen und Studienseminaren durchzuführen.
Der Erfolgsdruck ist hoch. Alle neuen Studiengänge werden zukünftig
extern evaluiert werden und können bei negativem Ergebnis eingestellt
werden. Dennoch bin ich ausgesprochen optimistisch, wenn ich sehe, welche
Personen in der Ruhr-Uni sich für das neue Modell engagieren.
Zentrum für Lehrerbildung
Die Aufgaben des ZfL leitet sich aus dem Hochschulgesetz NRW vom 1.4.2000,
§ 31 (2) her: "Für die Lehrerbildung einschließlich
ihrer Evaluation tragen die beteiligten Fachbereiche gemeinsam Verantwortung
und arbeiten zur Förderung und Koordinierung von Lehre und Studium
zusammen. (...) Zu ihrer Unterstützung sollen Zentren für die
Lehrerbildung als wissenschaftliche Einrichtungen errichtet werden (...)."
In der Satzung des ZFL der RUB vom 7.3.01 werden diese Aufgaben konkretisiert).
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