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RUBENS 71 1. Juni 2002

"Ausgesprochen optimistisch"

Interview mit Dr. Luzia Vorspel

Über die Aufgaben des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL) bei der Einführung der gestuften Lehramtsstudiengänge sprach Arne Dessaul mit der Geschäftsführerin Dr. Luzia Vorspel.

RUBENS: Welche Rolle übernimmt das ZfL beim Modellversuch?
Vorspel: Der Antrag für den Modellversuch ist von drei Arbeitsgruppen mit Mitgliedern aus den Fakultäten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zentrums vorbereitet worden, bevor er zur Diskussion und Beschlussfassung in die Fakultäten und in den Senat gegeben wurde. Zurzeit konstituiert sich ein gemeinsamer, beschließender Ausschuss der Fakultäten. Er, ist vom Gesetz so vorgesehen. In ihn werden Vertreterinnen und Vertreter von den lehramtsausbildenden Fakultäten gewählt, die lehramtsspezifische Belange beraten und Vorlagen von Beschlussentwürfen für die Fakultäten verabschieden. Das betrifft beispielsweise eine gemeinsame Prüfungsordnung der Master-Studiengänge und deren Studienordnungen. Auch in diesem Ausschuss arbeitet das ZfL inhaltlich wie organisatorisch.
Auch wenn häufig unter dem "Zentrum" die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZfL verstanden werden, möchte ich darauf hinweisen, dass das Zentrum in erster Linie aus inzwischen knapp 50 Mitgliedern (fast) aller Fakultäten besteht.

Rahmenkonzept bis Oktober

RUBENS: Was muss bis zum Start im Oktober noch geschafft werden?
Vorspel: Anknüpfend an das erfolgreich abgeschlossene "Magister-Reformmodell" sind seit dem letzten WS fast flächendeckend Bachelor- und Master-Studiengänge an der RUB eingerichtet und genehmigt worden. Ein großer Erfolg ist auch die Verabschiedung und Genehmigung der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) der Zwei-Fach-Bachelor-Studiengänge: Auch wenn das Modell erst im Oktober beginnt, können alle, die seit dem letzten WS in den neuen Zwei-Fach-Studiengängen immatrikuliert sind, ohne Weiteres innerhalb des Modells studieren und nach dem Bachelor auch einen Master-Studiengang mit dem Berufsziel Lehrerin/Lehrer wählen.
Bis Oktober müssen alle Bachelor-Studienordnungen erstellt werden - bisher studieren die Studierenden nach der Prüfungsordnung und sog. Studienverlaufsplänen. In der mathematischen und den naturwissenschaftlichen Fakultäten, die bisher überwiegend Ein-Fach-Studiengänge haben, müssen noch die Zwei-Fach-Studiengänge entwickelt werden. Offen ist momentan, wie es mit der Ausbildung in den Unterrichtsfächern Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Spezielle Wirtschaftslehre und Politikwissenschaft weitergeht.
Schon jetzt haben wir sehr viele Anfragen von außen, wann man mit dem Master-Studiengang beginnen könne. Wir streben das WS 03/04 an. Deshalb müssen im kommenden WS Master-Studiengänge mit dem Berufsziel Lehrerin/Lehrer sowie die gemeinsame Master-Prüfungsordnung entwickelt werden, damit sie dem MSWF rechtzeitig zur Genehmigung vorgelegt werden können. Bis Oktober ist deshalb ein Rahmenkonzept zu verabschieden, nach dem sich alle lehramtsausbildenden Fakultäten bei ihren fachspezifischen Ausarbeitungen richten können. Ein weiterer Vorteil bei unserer Einführung der gestuften Studiengänge ist bei aller fachspezifischen Differenzierung die strukturelle Einheitlichkeit.
Weiterhin muss die Ausweitung des Angebots im Optionalbereich auch quantitativ schnellstens organisiert werden, da zukünftig Tausende hier arbeitsmarktorientierte Schlüsselqualifikationen erwerben. Eine Idee wäre, studentische Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auszubilden Sie könnten ein didaktisches Training z.B. für Fremdsprachen- und Computerkurse durchlaufen und innerhalb dieser Ausbildung angeleitet und unterstützt selbst Kurse geben. Das Modul der Multiplikatoren-Ausbildung muss ebenfalls jetzt entwickelt werden. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Studiendekanat des Optionalbereichs und dem ZfL naheliegend.
Schon jetzt ist deutlich, dass auf alle studienberatenden Institutionen erhöhte Anforderungen zukommen. Um bei gleichen Ressourcen den Erwartungen gerecht werden zu können, müssen neue Konzepte entwickelt werden, die z.B. eine Differenzierung der Studienberatung nach Informations- und nach Beratungsbedarf vorsehen. Der Informationsbedarf könnte über Medien und größere Informationsveranstaltungen gedeckt werden.

Kein kürzeres Studium

RUBENS: Welche Erwartungen haben Sie persönlich an das neue Modell?
Vorspel: In der bisherigen klassischen Lehramtsausbildung für die Sekundarstufe II unterschied sich das Studium in den Geistes- und Kulturwissenschaften vom Magister allenfalls im Zuschnitt der Fächer und in der überlangen Staatsexamensphase. In den Naturwissenschaften wurden die Lehramtsstudierenden häufig als Schmalspurstudierende betrachtet. Durch die lehramtsspezifischen Master-Studiengänge wird die bisherige Beliebigkeit wegfallen und mit der Einführung von studienbegleitenden, akademischen Prüfungen wird die Examensphase verkürzt. Insgesamt wird mit der Strukturreform eine inhaltliche Reform einhergehen.
Allerdings erwarte ich nicht, dass sich die Studienzeit merklich verringert, da diese in erster Linie von studiumsexternen Faktoren (Einkommen, Wohnung, familiäre Verpflichtungen) bestimmt wird. Über die Einrichtung von Teilzeitstudien muss dringend nachgedacht werden. Zunächst einmal wird die Regelstudienzeit verlängert .
Ich wünsche mir, dass wir, wie es im Antrag auch angedacht ist, nach dem Bachelor ein Praxissemester an den Schulen einführen. Diejenigen mit Berufsziel Lehrerin/Lehrer erfahren so frühzeitig, worauf sie sich einlassen - und nicht erst wie bislang im Referendariat. Außerdem würden die Studierenden die Master-Phase stärker als bisher mit dem Anspruch der Praxisrelevanz ihres Studiums durchlaufen. Ein solches Projekt im Projekt ist selbstverständlich nur in Kooperation mit Schulen und Studienseminaren durchzuführen.
Der Erfolgsdruck ist hoch. Alle neuen Studiengänge werden zukünftig extern evaluiert werden und können bei negativem Ergebnis eingestellt werden. Dennoch bin ich ausgesprochen optimistisch, wenn ich sehe, welche Personen in der Ruhr-Uni sich für das neue Modell engagieren.

Zentrum für Lehrerbildung
Die Aufgaben des ZfL leitet sich aus dem Hochschulgesetz NRW vom 1.4.2000, § 31 (2) her: "Für die Lehrerbildung einschließlich ihrer Evaluation tragen die beteiligten Fachbereiche gemeinsam Verantwortung und arbeiten zur Förderung und Koordinierung von Lehre und Studium zusammen. (...) Zu ihrer Unterstützung sollen Zentren für die Lehrerbildung als wissenschaftliche Einrichtungen errichtet werden (...)." In der Satzung des ZFL der RUB vom 7.3.01 werden diese Aufgaben konkretisiert). ad

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Letzte Änderung: 31.05.2002| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik