Zu
viel Benehmen
Neue
Verfassung: MSWF streicht und genehmigt
Das ging ja schnell. Am 14. März hatte der Senat der RUB einstimmig
die neue Verfassung verabschiedet (RUBENS
69) und zur Genehmigung nach Düsseldorf ans Wissenschaftsministerium
(MSWF) geschickt. Dort brauchte man nur elf Tage, um zuzustimmen.
Ein paar Änderungen wollte das MSWF gleichwohl
unterbringen. So beim Artikel 19, Wahl des Rektors: Beim Passus
"einmalige Wiederwahl ist zulässig" strich das Ministerium
das Wort "einmalig". Offenbar gefiel es dm WSWF außerdem
nicht, wie oft laut Verfassung ein Benehmen zwischen Rektorat und Senat
herbeigeführt werden sollte. Zur Erinnerung: Im Rahmen dieser sog.
Benehmensherstellung kann der Senat eine Vorlage des Rektorates einmalig
an das Rektorat zurückverweisen. Anschließend bemüht sich
das Rektorat, eine einvernehmliche Vorlage bis zur nächsten Sitzung
des Senats einzureichen. Dieses Benehmen taucht etwa ein Dutzend Mal in
der Verfassung auf, vier Mal wurde es vom Ministerium gestrichen, u.a.
bei den Beschlüssen über die Bildung, Auflösung oder Teilung
von Fakultäten, die Errichtung, Änderung oder Aufhebung von
zentralen Einrichtungen sowie von wissenschaftlichen Einrichtungen an
der Universität und von wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten
der Fakultäten. Durch diese Streichungen wurde die Kompetenz des
Rektorats weiter gestärkt, gleichzeitig die Möglichkeiten einer
Einflussnahme durch den Senat eingeschränkt.
Ebenfalls gestrichen hat das MSWF die Möglichkeit eines konstruktiven
Misstrauensvotums auf Fakultätsebene. Analog zur möglichen Abwahl
des Rektors stand zunächst in der Verfassung: "Die Dekanin oder
der Dekan kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen des Fakultätsrats
abgewählt werden, wenn zugleich eine neue Dekanin oder ein neuer
Dekan gewählt wird". Die genehmigte Version der Verfassung inklusive
der Streichungen vom MSWF kann im Internet gelesen oder heruntergeladen
werden: http://www.ruhr-uni-bochum.de/strukturdebatte/verfassung.htm.
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