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RUBENS 69 2. April 2002

Patent gelöst

Neues Recht für Hochschulerfindungen

Anfang Februar trat eine Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in Kraft. Mit ihr erhalten Hochschulen das Recht, Erfindungen ihrer Mitarbeiter zum Patent anzumelden. Zuvor hatten allein die Forscher das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. Mit dem novellierten Gesetz erhalten die Erfinder an den Hochschulen künftig 30 % der Lizenzeinnahmen, die jeweilige Hochschule 70 %. Darüber und über weitere Folgen der Neuerung für die RUB sprach Arne Dessaul mit Dr. Karl Grosse (rubitec GmbH, Verwertungsgesellschaft der RUB).

Können Sie Beispiele für aktuelle erfolgreiche Patentanmeldungen aus der RUB nennen?
Grundsätzlich tritt der Erfolg erst nach einigen Jahren ein. Derzeit erfolgreich auf dem Markt ist AktivoFix, ein Gerät zur Handhabung von Radioaktivität. Es wurde im Bereich Nuklearmedizin des Klinikums Bad Oeynhausen entwickelt. Erfunden hat es Dr. Oliver Lindner. Grundlage des AktivoFix war eine Diplomarbeit an der RUB. Mit der Medizintechnikfirma MED (Dülmen) wurde das System weiterentwickelt und als Prototyp gebaut.

Wie viele Patente meldet rubitec momentan jährlich an?
Etwa sechs bis zehn.

Wie viele davon werden tatsächlich patentiert?
Zirka die Hälfte.

Welche Zahlen erwarten Sie zukünftig?
Wir erwarten eine Steigerung der Erfindungsmeldungen auf rund 40 bis 60 pro Jahr. Aus Budgetgründen wird die Zahl der Patentmeldungen nicht nennenswert gesteigert, aber das Verwertungspotenzial der Anmeldungen wird zunehmen. Wir schätzen die künftige Zahl der erfolgreichen Patentmeldungen auf jährlich 15 bis 20.

Kann ein Erfinder der RUB noch immer selbst ein Patent anmelden?
Nur nach Freigabe der Erfindung durch die Hochschule.

Bringt das neue Gesetz insgesamt eher Nachteile oder Vorteile mit sich?
Die Frage ist für wen. Aus Sicht der rubitec bringt es eindeutig eine Reihe von Vorteilen: einen besseren Zugriff auf Erfindungen aus der Hochschule und eine deutliche Stärkung bei Verhandlungen mit bisher freien Erfindern. Für wissenschaftliche Mitarbeiter bringt es jedoch ebenfalls Vorteile, vor allem eine deutliche Erhöhung der Vergütung bei der Verwertung von Erfindungen.
ad
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Letzte Änderung: 01.04.2002| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik