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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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Patent
gelöst
Neues
Recht für Hochschulerfindungen
Anfang Februar trat eine
Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in Kraft. Mit ihr erhalten
Hochschulen das Recht, Erfindungen ihrer Mitarbeiter zum Patent anzumelden.
Zuvor hatten allein die Forscher das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent
anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. Mit dem novellierten Gesetz
erhalten die Erfinder an den Hochschulen künftig 30 % der Lizenzeinnahmen,
die jeweilige Hochschule 70 %. Darüber und über weitere Folgen
der Neuerung für die RUB sprach Arne Dessaul mit Dr. Karl
Grosse (rubitec GmbH, Verwertungsgesellschaft der RUB).
Können Sie Beispiele für aktuelle erfolgreiche
Patentanmeldungen aus der RUB nennen?
Grundsätzlich tritt der Erfolg erst nach einigen Jahren ein. Derzeit
erfolgreich auf dem Markt ist AktivoFix, ein Gerät zur Handhabung von
Radioaktivität. Es wurde im Bereich Nuklearmedizin des Klinikums Bad
Oeynhausen entwickelt. Erfunden hat es Dr. Oliver Lindner. Grundlage des
AktivoFix war eine Diplomarbeit an der RUB. Mit der Medizintechnikfirma
MED (Dülmen) wurde das System weiterentwickelt und als Prototyp gebaut.
Wie viele Patente meldet rubitec momentan jährlich
an?
Etwa sechs bis zehn.
Wie viele davon werden tatsächlich patentiert?
Zirka die Hälfte.
Welche Zahlen erwarten Sie zukünftig?
Wir erwarten eine Steigerung der Erfindungsmeldungen auf rund 40 bis 60
pro Jahr. Aus Budgetgründen wird die Zahl der Patentmeldungen nicht
nennenswert gesteigert, aber das Verwertungspotenzial der Anmeldungen wird
zunehmen. Wir schätzen die künftige Zahl der erfolgreichen Patentmeldungen
auf jährlich 15 bis 20.
Kann ein Erfinder der RUB noch immer selbst ein Patent
anmelden?
Nur nach Freigabe der Erfindung durch die Hochschule.
Bringt das neue Gesetz insgesamt eher Nachteile oder
Vorteile mit sich?
Die Frage ist für wen. Aus Sicht der rubitec bringt es eindeutig eine
Reihe von Vorteilen: einen besseren Zugriff auf Erfindungen aus der Hochschule
und eine deutliche Stärkung bei Verhandlungen mit bisher freien Erfindern.
Für wissenschaftliche Mitarbeiter bringt es jedoch ebenfalls Vorteile,
vor allem eine deutliche Erhöhung der Vergütung bei der Verwertung
von Erfindungen.
ad
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