Ziele
festsetzen, Ziele erfüllen
IFHV
lässt seinen Erfolg messen
Schießen sie über
das Ziel hinaus, erhalten sie mehr Geld als bisher, erfüllen sie ihre
Ziele, halten sie den Status Quo. Und wenn sie die Vorgaben nicht erreichen,
bekommen sie weniger Geld oder sie werden geschlossen. Auf diese vereinfachte
Formel lassen sich die Zielvereinbarungen bringen, die das Rektorat der
RUB derzeit mit den Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen (ZWE) schließt.
"Dies ist eine vorbildliche Zielvereinbarung", sagte Rektor Professor
Dr. Dietmar Petzina bei der Unterzeichnung mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht
und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) am 21. März. Das IFHV
ist die vierte ZWE, die mit dem Rektorat eine Zielvereinbarung geschlossen
hat und somit ihre Finanzierung auf den Prüfstand stellt. Petzina lobte
die "internationale Ausrichtung des IFHV als profilbildendes Element
der RUB".
Bilanz nach vier Jahren
Die Zielvereinbarungen gilt für vier Jahre:
Dann wird das IFHV Bilanz ziehen und seine Leistung anhand festgeschriebener
Kriterien messen lassen. Erfolg oder Misserfolg werden relevant
sein für das Haushaltsvolumen der folgenden vier Jahre (2006 - 2009).
Mit der Zielvereinbarung legitimiert das IFHV seine Personal- und Finanzausstattung.
Sollte das Institut seine Ziele über zwei Laufzeiten (acht Jahre)
gravierend verfehlen, wird das Rektorat der RUB seine Existenz in Frage
stellen.
Das IFHV bildet Experten aus für Völkerrecht und humanitäre
Einsätze in Krisengebieten. Bochumer Expertisen sind immer wieder
gefragt, wenn es um Völkerrecht geht - insbesondere nach den Anschlägen
vom 11. September 2001 in den USA und dem anschließenden alliierten
Militärschlag gegen die Taliban und die Al-Qaida in Afghanistan.
So war etwa Professor Dr. Horst Fischer, Geschäftsführer des
IFHV, der einzige Völkerrechtler, der im März an einer Gesprächsrunde
über aktuelle Herausforderungen der Friedensforschung bei Bundespräsident
Rau teilgenommen hat. jw
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