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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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Qualmfrei
Nichtraucherschutz
Wer es noch nicht wusste,
dem teilt das Rektorat der RUB es nun ausdrücklich per Rundschreiben
mit: In Aufzügen, Gängen mit Wartezonen,
Räumen mit Besucherverkehr sowie in Lehr- und Unterrichtsräumen
ist das Rauchen verboten. Insbesondere Betreiber von Kantinen,
Aufenthalts- und Pausenräumen müssen Nichtraucher schützen
- so will es der Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 4.12.1985 (!).
Zuletzt hatten sich Beschwerden über einen unzureichenden Nichtraucherschutz
insbesondere vor Hörsälen und in Cafeterien gehäuft. Das
Rektorat hat daher das AkaFö und die Fakultäten der RUB aufgefordert,
entsprechende Maßnahmen umzusetzen, z. B. an geeigneten Stellen Raucherzonen
einzurichten. Die Unileitung beruft sich auf verfassungsrechtliche Aspekte,
wonach der Nichtraucherschutz gegenüber den Belangen der Raucher absoluten
Vorrang genieße. jw ad
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