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RUBENS 69 2. April 2002

Qualmfrei

Nichtraucherschutz

Wer es noch nicht wusste, dem teilt das Rektorat der RUB es nun ausdrücklich per Rundschreiben mit: In Aufzügen, Gängen mit Wartezonen, Räumen mit Besucherverkehr sowie in Lehr- und Unterrichtsräumen ist das Rauchen verboten. Insbesondere Betreiber von Kantinen, Aufenthalts- und Pausenräumen müssen Nichtraucher schützen - so will es der Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 4.12.1985 (!).
Zuletzt hatten sich Beschwerden über einen unzureichenden Nichtraucherschutz insbesondere vor Hörsälen und in Cafeterien gehäuft. Das Rektorat hat daher das AkaFö und die Fakultäten der RUB aufgefordert, entsprechende Maßnahmen umzusetzen, z. B. an geeigneten Stellen Raucherzonen einzurichten. Die Unileitung beruft sich auf verfassungsrechtliche Aspekte, wonach der Nichtraucherschutz gegenüber den Belangen der Raucher absoluten Vorrang genieße. jw ad
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Letzte Änderung: 01.04.2002| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik